Nun steht er in Rosenheim vor Gericht
Statt Falschgeld nur Ärger mit der Polizei – Betrüger (29) in spe fällt auf Betrüger herein
Im Darknet, einem Bereich des Internets, der schwer zugänglich ist, werden illegale Geschäfte abgewickelt. So kann man dort Drogen bestellen, gestohlene Kontodaten kaufen oder Falschgeld erwerben. Letzteres hat einen 29-jährigen Rosenheimer jetzt vor das Schöffengericht Rosenheim gebracht.
Rosenheim – Über einen längeren Zeitraum war er im Darknet unterwegs und hatte sich dort über verschiedenste Angebote informiert. Als er im Sommer 2020 auf einer Urlaubsreise eine Geldstrafe von 1500 Euro berappen musste, überlegte er, wie er diesen Verlust kompensieren könnte. Im September 2020 stieß er im Darknet dann auf ein Angebot, 4000 Euro Falschgeld für 500 Euro zu erwerben.
Im Urlaub in finanzielle Misere geraten
Er hielt das für einen geeigneten Ausweg aus seiner finanziellen Misere, bezahlte und wartete auf die „Blüten“ – die jedoch nie ankamen. Er war ebenso betrogen worden, wie er mit dem Falschgeld betrügen wollte. Daher versuchte er im Oktober eine ähnliche Transaktion. Dieses Mal kaufte er einen Zugang und das Passwort für ein Paypal-Konto, wohl in der Hoffnung, dieses Konto abräumen zu können. Doch der Eigentümer des Paypal-Kontos hatte, als der 29-Jährige die Zugangsdaten erhalten hatte, seine Daten längst geändert.
Im Mai 2021 versuchte er dann erneut, Falschgeld bei einem anderen Anbieter zu kaufen. Und erneut fiel er auf eine Betrugsmasche herein. Er bezahlte und bekam nichts – außer Probleme mit den Ordnungshütern. Seine Aktivitäten wurden nämlich aus den USA an das Bundeskriminalamt weitergeleitet. Dort wurde der Angeklagte identifiziert und die Kripo Rosenheim mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. Zwar wurden bei einer Hausdurchsuchung keine Falsifikate gefunden, aber der Angeklagte war dennoch sofort umfassend geständig. Doch auch wenn er selbst nur Betrügern aufgesessen war – bereits der Versuch, Falschgeld zu nutzen, ist strafbar. Deshalb klagte ihn die Staatsanwaltschaft der versuchten Geldfälschung und der versuchten Datenhehlerei an.
In seinem Schlussvortrag wertete der Staatsanwalt zwar positiv, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und die Taten im Versuch stecken blieben. Er wollte jedoch hier keinen „minder schweren Fall“ sehen. Immerhin habe der Angeklagte etliche Male versucht, an Falschgeld und illegale Daten zu kommen. Er beantragte daher eine Gefängnisstrafe von 20 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dazu forderte er eine Geldbuße von 9000 Euro.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Jakob Martin, verwies auf die bisherige Unbescholtenheit seines Mandanten und hielt das Vergehen für einen minderschweren Fall, was eine Reduzierung des Strafmaßes zur Folge haben müsse. Insgesamt stellte er aber das Strafmaß in das Ermessen des Gerichtes und bat um ein geringeres Bußgeld.
Gericht sieht minderschweren Fall
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias entschied, dass es sich doch um einen „minderschweren Fall“ handle, zumal wegen einer Ermittlungspanne es ohne Geständnis schwierig hätte werden können, einen Tat-Nachweis zu führen. So beließ es das Gericht bei einer Haftstrafe von 14 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auf eine Bußgeldzahlung wollte das Gericht nicht verzichten. 6000 Euro muss der 29-jährige Rosenheimer für seine Vergehen zahlen.