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Täter muss sich vor Gericht verantworten

Beleidigt und bedroht: 49-Jähriger aus Altlandkreis Wasserburg wegen Stalking vor Gericht

(Symbolbilder) Wegen Stalking und Bedrohung seiner Ex-Partnerin musste sich ein 49-Jähriger vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten.
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(Symbolbilder) Wegen Stalking und Bedrohung seiner Ex-Partnerin musste sich ein 49-Jähriger vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten.

Beleidigt, bedroht, gestalkt: Weil er die Trennung nicht verkraftete, stellte ein 49-Jähriger aus dem Altlandkreis Wasserburg seiner Ex-Partnerin übel nach. Bis heute hat das Opfer den Psycho-Terror nicht überwunden. Muss der Angeklagte dafür ins Gefängnis?

Wasserburg/Rosenheim – Ein 49-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten, da er das ihm zuvor auferlegte Kontaktverbot zu seiner ehemaligen Lebensgefährtin aus dem Altlandkreis Wasserburg nicht einhielt. Der Metzgereihelfer und seine damalige Lebensgefährtin wohnten von 2006 bis Anfang 2024 zusammen. Die 42-Jährige hatte einen anderen Mann kennengelernt, mit dem sie mittlerweile auch verheiratet ist. Der Auszug seiner Ex-Partnerin sorgte beim Angeklagten für Unverständnis – gelinde ausgedrückt.

Terror via Telefon, E-Mail und soziale Medien

Im April trafen sich die beiden auf Bitten des Angeklagten noch einmal zu einem Gespräch. Dies führte bei ihm jedoch nicht zur Einsicht – im Gegenteil, die Unterhaltung artete in einer Weise und Lautstärke aus, dass die Wohnungsnachbarn sich gezwungen sahen einzugreifen.

Anschließend wurde der 49-Jährige gegenüber seiner Ex-Partnerin aufdringlich und terrorisierte sie. Via Telefon, E-Mail, WhatsApp, Instagram, Facebook und TikTok bedrängte und bedrohte er nicht nur sie, sondern auch ihre Familienmitglieder. Er stellte auch ein Video auf die Internet-Plattform Youtube, auf dem er den neuen Wohnsitz seiner ehemaligen Lebensgefährtin bekanntgab und darunter Beleidigungen kommentierte.

Bis dato nicht arbeitsfähig

Auch nachdem ein gerichtliches Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen ihn verhängt wurde, ließ er nicht nach, sie medial und persönlich an ihrer Wohnung und sogar an ihrem Arbeitsplatz zu bedrängen. Diverse Platzverweise durch die Wasserburger Polizei seien laut Gericht aktenkundig und würden die Vorgänge belegen. Die Frau erkrankte daraufhin physisch und psychisch und ist bis dato nicht arbeitsfähig.

Nachdem der Angeklagte seine Nachstellungen nicht beendet hatte, erließ das Amtsgericht Rosenheim einen Haftbefehl gegen den Mann. Seit September saß er in U-Haft in Traunstein. In der Zelle habe der Angeklagte begriffen, dass er seinen Willen nicht durchzusetzen vermochte und sein Verhalten falsch und kriminell war. Er habe sich deshalb an den psychiatrischen Dienst der JVA gewandet und dort das Geschehene aufgearbeitet.

Fraglos schuldig

Vor Gericht erklärten er und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Maximilian Hoh, dass er ganz fraglos schuldig im Sinne der Anklage sei. Der 49-Jährige habe begriffen, welches Leid er über seine Ex-Partnerin gebracht habe. Keinesfalls habe er ihr etwas Schlechtes antun wollen. Heute sehe er ein, dass er aber genau das getan hatte. Er erklärte sich sofort bereit, eine „Anti-Stalking“-Therapie anzutreten. Er bat seine ehemalige Lebensgefährtin vor Gericht um Entschuldigung, was sie kommentarlos hinnahm.

Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten zwar zugute, dass er umfassend geständig sei. Dagegen stehe aber das Leid der 42-Jährigen und die Folgen für diese durch sein Fehlverhalten. Auch habe der Angeklagte bereits Vorstrafen. Die Staatsanwältin beantragte eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Sie ermahnte ihn aber, dass er sofort wieder „hinter Gitter“ käme, sollte er auch nur einmal das Tatopfer belästigen.

„Anti-Stalking“-Training für Angeklagten

Der Verteidiger hob die Einsicht und tätige Reue seines Mandanten hervor. Auch verwies er darauf, dass es sich bei dessen Vorstrafen um relativ geringfügige Vergehen handle. Er beantragte eine Strafe von 16 Monaten, die auch er zur Bewährung ausgesetzt sehen wollte.

Das Gericht kam zu einem Urteil von 19 Monaten Haft und setzte die Strafe zu Bewährung aus. Das Umdenken des 49-Jährigen erschien dem Gericht glaubhaft. Der Angeklagte müsse sich einem „Anti-Stalking“-Training unterziehen und werde durch einen Bewährungshelfer beaufsichtigt. Da der 49-Jährige das Training auf eigene Kosten absolvieren muss, sah das Gericht von einer Geldauflage ab.

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