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Digitale Schatzkammer

Tausende historische Urkunden des Stadtarchivs Wasserburg im Netz einsehbar

Herzog Stephan erlaubt der Stadt Wasserburg einen dreitägigen Markt, Urkunde vom 28. November 1374 aus dem Stadt-Archiv Wasserburg.
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Herzog Stephan erlaubt der Stadt Wasserburg einen dreitägigen Markt, Urkunde vom 28. November 1374 aus dem Stadt-Archiv Wasserburg.

In den letzten Monaten hat das Stadtarchiv Wasserburg daran gearbeitet, alle amtlichen Urkunden des Alten Archivs zusammen mit dem Partner Bavarikon online zu stellen. Diese 3615 Archivalien (seit dem Jahr 1301) sind jetzt für alle Interessierten neu im Netz zu sehen.

Wasserburg – 3615 historische Urkunden des Stadtarchivs seit dem Jahr 1301 sind ab sofort neu unter bavarikon.de im Netz zugänglich. In die „digitale Schatzkammer“ haben die Mitarbeiter des Stadtarchivs somit bisher insgesamt 8907 Archivalien aus Wasserburg hochauflösend digitalisiert eingestellt. In die Objekte lässt sich bis in kleinste Details hineinzoomen und so Geschichte und Kultur auf archivalischer Quellenbasis unmittelbar entdecken.

Da wäre zum Beispiel eine spätmittelalterliche Urkunde Herzog Stephans II. von Bayern (1319 bis 1375, regierte ab 1347), der der Stadt Wasserburg im Jahr 1374 mit seinen Söhnen Stephan, Friedrich und Johann erlaubte, an Michaeli einen dreitägigen Markt abzuhalten und den Kaufleuten in dieser Zeit Zollfreiheit zusicherte.

Bis zum frühen 16. Jahrhundert wurde der Stadt Wasserburg eine Vielzahl herzoglicher Privilegien verliehen, die zu einer wirtschaftlichen Blüte führten. Die Verfügungsmacht über Zölle, die zunächst unter der Herrschaft der Wasserburger Grafen eingezogen wurden, gingen im 13. Jahrhundert auf die Wittelsbacher über. Im Schutz ihrer Herrscher entwickelte sich die wehrfähige Stadt zum Handels- und Verwaltungsmittelpunkt. Neben einer allgemeinen Bestätigung der Stadtrechte viele Jahre nach dem Stadtbrand 1339 wurde Wasserburg im Jahr 1374 weiterhin die Erlaubnis eines dreitägigen freien Jahrmarktes als Einzelrecht verliehen. Die Innstadt erhielt damit, wie viele andere landsässige Städte, auch nach dem Ende der Herrschaft Kaiser Ludwigs IV. des Bayern (regierte 1314 bis 1347, Kaiser seit 1328) immer wieder Privilegien (auf eigenen Wunsch) ausgestellt. Grundsätzlich bedeutet dieser Vorgang, dass die Bürger damit in „die ständisch-privilegiale Welt mit unterschiedlichen Berechtigungen und Rechtsstellungen eingeordnet“ wurden (Isenmann): Nachdem die Aussteller die „willigen und getreuen Dienste“ der Stadt erkannt hätten, würde man ihr nun die besondere Gnade erweisen, dass sie fortan jedes Jahr „an St. Michels abent und darnach drey tag einen freyen Jarmargt“ abhalten dürfe.

Tradition jährt sich zum 650. Mal

Noch heute gibt es den Michaelimarkt in Wasserburg. Im nächsten Jahr jährt sich die herzogliche Erlaubnis zu dieser Tradition damit zum 650. Mal. Der Urkunde sind vier Siegel angehängt. Neben dem des kurze Zeit nach Ausfertigung der Urkunde verstorbenen Herzogs Stephan II. von Bayern befinden sich die Siegel der später konkurrierenden Söhne.

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