Verhandlung vor dem Schöffengericht Rosenheim
Sportwetten treiben 33-jährigen Kolbermoorer erst in Spielsucht und dann in Kriminalität
Mit Sportwetten rutschte ein 33-jähriger Kolbermoorer in die Spielsucht und schließlich in die Kriminalität ab. Welche betrügerischen Wege er fand, um an immer mehr Geld zu gelangen.
Kolbermoor – Jahrelang arbeitete ein 33-jähriger Kolbermoorer mit serbischen Wurzeln zur Zufriedenheit der Geschäftsführung eines Handy-Ladens in Kolbermoor. Dann aber wurde ihm seine Spielsucht zum Verhängnis. Sportwetten, Internet-Zockereien und Spielautomaten zogen ihn magisch an. Zunächst wettete er in einem Ausmaß, das er finanziell noch beherrschte. Dann aber übernahm er sich.
Gewinn komplett verprasst
Als er 2022 einen fünfstelligen Betrag gewann, verprasste er seinen gesamten Gewinn. Doch nicht nur das. Offenbar war er der Meinung, dass sich solch ein Gewinn wiederholen würde, denn er stieg er nun auch mit größeren Beträgen und höheren Risiken in die Wetten ein. Statt weiterer Gewinne verbuchte er immer höhere Verluste, die er auch zu Hause, wo seine wachsende Spielsucht unbemerkt bleiben sollte, nicht mehr erklären konnte. So kam er auf eine unheilvolle Idee, die ihn schließlich vors Schöffengericht Rosenheim brachte. Der Vorwurf lautete: Betrug, Urkundenfälschung und veruntreuenden Unterschlagung.
Fiktive Kunden erfunden
Um seine Spielschulden zu finanzieren und seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber seiner Familie nachkommen zu können, begann er, fiktive Kunden zu erfinden, Kaufverträge zu fälschen und damit teure Handys zu entwenden. Diese bot er bei eBay dann günstiger zum Kauf an.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, bat gleich zu Beginn der Verhandlung unter Vorsitz von Richterin Isabella Hubert um ein Rechtsgespräch, um die Möglichkeit einer Verständigung zu prüfen. Unter der Bedingung, dass der gelernte Einzelhandelskaufmann sich umfassend geständig zeigt, stimmten Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger darin überein, dass das Strafmaß unter zwei Jahren bleiben und zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Diese Möglichkeit eröffnete sich auch, weil der Angeklagte nie zuvor straffällig geworden war.
Videoüberwachung überführt Betrüger
In der anschließenden Zeugenvernehmung wurden weitere Details zum Vorgehen des 33-jährigen Serben bekannt. So beschrieb der Controller aus der übergeordneten Franchise-Firma, wie sie durch ungewöhnliche Auffälligkeiten in den Kaufverträgen auf die Betrügereien aufmerksam geworden waren. Beispielsweise hatte der Angeklagte Kaufverträge mit „Kunden“ abgeschlossen, die in den Aufnahmen der Videoüberwachung gar nicht zu sehen und demnach auch nie in den Geschäftsräumen waren.
Bei der firmeninternen Konfrontation mit dem Betrugsverdacht war der Verkäufer sofort geständig und schloss einen Schuldner-Vergleich, um die durch ihn entstandenen Verluste auszugleichen. Weil diese Forderungen durch eine Risiko-Versicherung ausgeglichen und damit an diese abgetreten wurden, war der Firma letztlich kein finanzieller Schaden entstanden.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe von 23 Monaten. Ihre Begründung: Der Angeklagte habe eine hohe kriminelle Energie bewiesen, um seine Straftaten überhaupt möglich zu machen. Sie räumte ein, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne – allerdings unter der Voraussetzung, dass der Täter seine Therapie gegen seine Spielsucht weiterführe.
20 Monate Haft auf Bewährung
Der Verteidiger verwies auf das Geständnis seines Mandanten. Als Argument für ihn führte er zudem an, dass dieser bereits lange vor der Hauptverhandlung aus eigenem Antrieb eine Therapie begonnen habe, um sein Problem zu bekämpfen. Er hielt eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten für ausreichend.
Das Schöffengericht wählte schließlich ein mittleres Strafmaß von 20 Monaten – für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu erging die Verpflichtung an den Angeklagten, auch weiterhin an der Therapie gegen die Spielsucht teilzunehmen. Zudem muss er die Einkünfte aus seinen Unterschlagungen als Wertersatz zurückzahlen und den noch offenen Schadenersatz begleichen.