Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Grundrechte von Bikern einschränken?

Haben Motorradfahrer ein Recht auf das Sudelfeld? – Warum eine Sperre so kompliziert ist

Eingriff ins Persönlichkeitsrecht oder die Bewahrung vor einer großen Gefahr? Die mögliche Sperre für Motorradfahrer am Sudelfeld sorgt für Diskussionen.
+
Eingriff ins Persönlichkeitsrecht oder Bewahrung vor einer großen Gefahr? Die mögliche Sperre für Motorradfahrer am Sudelfeld sorgt für Diskussionen.

Wäre ein Verbot für Motorradfahrer auf der Sudelfeld-Straße ein zu heftiger Eingriff in die Grundrechte? Diese Frage ist bei der Debatte um eine Sperre der Passstraße wohl entscheidend. Wie der Landkreis Rosenheim sie beantworten will.

Sudelfeld – Klagende Anwohner, belastete Rettungskräfte und durchgehend kontrollierende Polizisten: Die Motorradfahrer sind am Sudelfeld scheinbar nur von wenigen gerne gesehen. Laut Aussagen aus dem Rosenheimer Landratsamt liegt eine mögliche Sperre für die Krafträder schon „seit Jahrzehnten“ auf dem Tisch. Doch ganz so einfach, wie manche es sich wünschen, ist ein Fahrverbot nicht durchzusetzen. 

Einschränkung der Grundrechte

„Die Sperrung einer Verkehrsroute für eine spezifische Verkehrsart stellt zweifellos eine bedeutende Einschränkung von Grundrechten dar”, erklärt Simone Beigel, Pressesprecherin des Rosenheimer Landratsamtes. Eine Sperre, die nur für Motorradfahrer gilt, würde eine bestimmte Verkehrsgruppe ausschließen und somit deren Grundrecht auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit einschränken. Zudem könnten Paragraf 7 des Bundesfernstraßengesetzes und Artikel 14 des Bayerisches Straßen- und Wegegesetzes zum Zuge kommen, wonach grundsätzlich jedermann ein Recht auf die Benutzung von Bundesstraßen wie die am Sudelfeld hat. 

Schwerer Motorrad-Unfall am Sudelfeld vom Sonntag (14. April)

Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab
Ein schwerer Motorradunfall spielte sich am Sonntag (14. April) auf der Sudefeldstraße ab. © jre

Dementsprechend gilt es in diesem Fall abzuwägen, ob ein Eingriff in dieses „Individualinteresse“ der Motorradfahrer zum Schutz des Grundrechts anderer Verkehrsteilnehmer auf Leben, Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit verhältnismäßig ist. „Dafür bedarf es einer gründlichen Prüfung”, sagt Beigel. Diese umfasst verschiedene Daten wie Verkehrszahlen, Verkehrsarten, Verkehrsrichtungen und Unfallstatistiken. Erst wenn diese „über einen längeren Zeitraum” erfasst wurden, ließen sich aussagekräftige Schlussfolgerungen ziehen. 

Diese Schlussfolgerungen wurden an anderer Stelle bereits gezogen. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist die Straße am Kesselberg für Motorradfahrer täglich zwischen 15 und 22 Uhr gesperrt. Die ersten Sperrungen am Wochenende und an Feiertagen gab es dort bereits 1978, wie Marlis Peischer, Pressesprecherin des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen mitteilt. Seit rund 45 Jahren habe die Unfallkommission, eine Organisation von Polizei, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden, diverse Versuche unternommen, den Verkehr abzusichern. Von Unterfahrschutz über Überholverbot bis hin zu Rüttelstreifen wurde viel getestet. Das Ergebnis: „Die Unfallkommission beurteilt die straßenbaulichen Möglichkeiten als ausgeschöpft”, sagt Peischer. Daher wurde eine tägliche Sperre im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober in den Jahren 2023 und 2024 festgesetzt. Diese wurde von der Unfallkommission als „verhältnismäßig“ eingeschätzt. 

Änderungen noch vor dem Sommer?

Könnte man also den Kesselberg als Vorbild für das Sudelfeld verwenden? Wenn es nach der CSU-Bundestagsabgeordneten Daniela Ludwig geht, durchaus. Sie schlug in einem Brief an den Regierungspräsidenten von Oberbayern, Konrad Schober, vor, das Vorgehen am Kesselberg als Referenz zu nutzen und noch vor der Motorradsaison etwas zu unternehmen. 

Auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen heißt es seitens der Regierung von Oberbayern, dass es sich bei solchen Entscheidungen immer um Einzelfälle handelt. „Insofern werden die im Verfahren zur Kesselbergstraße gewonnenen Erfahrungen in die Prüfungen zur Sudelfeldstraße einfließen, bilden aber keine allgemeingültige Blaupause”, sagt Wolfgang Rupp, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern. Auch er verweist darauf, dass eine Sperrung für bestimmte Fahrzeuge nur zulässig ist, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das Risiko, das mit dem Straßenverkehr allgemein verbunden ist, erheblich übersteigt.

Das sei allerdings nicht frei, sondern nur auf Grundlage einer fundierten Datenbasis zu entscheiden. Wie lange der von oberbayrischen Regierung und dem Rosenheimer Landratsamt angesprochene Zeitraum genau dauert, um die notwendigen Daten zu erheben, sei nicht vorherzusagen. 

Kommentare