Aussage gegen Aussage – Das Urteil ist gefallen
Wasserburger (25) wegen sexueller Belästigung angeklagt – So urteilt das Gericht
Vorfall in Wasserburger Lokal: Wegen sexueller Belästigung einer 23-jährigen Griesstätterin musste sich ein 25-Jähriger aus dem Raum Wasserburg dem Gericht stellen. Der Beschuldigte wies den Vorwurf vehement zurück. So fiel das Urteil aus.
Wasserburg/Rosenheim – Vor dem Amtsgericht Rosenheim hatte sich ein 25-Jähriger aus dem Raum Wasserburg wegen sexueller Belästigung zu verantworten. Eine 23-jährige Griesstätterin hatte den Angeklagten Ende vergangenen Jahres angezeigt. Wie sich das Gericht entscheiden würde, stand zu Beginn der Verhandlung nicht fest. Denn es stand Aussage gegen Aussage.
Die Griesstätterin schilderte den Vorall wie folgt: Sie war Anfang Dezember in einem Wasserburger Lokal. In den frühen Morgenstunden soll ihr der 25-Jährige unvermittelt mit der rechten Hand an den Po gefasst haben, als sie an ihm vorbeigegangen sei. Sie habe sich belästigt gefühlt und ihn darauf angesprochen. An seine Worte könne sie sich nicht mehr erinnern, aber er habe „vielsagend gelacht“ und ihr nonverbal zu verstehen gegeben, dass er es gewesen sei, sagte die junge Frau vor Gericht. Daraufhin habe sie den Vorfall zur Anzeige gebracht. Bei der Polizei hatte die 23-jährige, die zum Tatzeitpunkt etwa 1,4 Promille hatte, ausgesagt: „Er hat gesagt, dass ich mich nicht so haben soll und ob ich was trinken will“.
Der Beschuldigte bestritt den Tatvorwurf jedoch vehement. „Ich habe diese Frau zu keiner Zeit in irgendeiner Weise berührt.“ An ihr Gesicht könne er sich nur erinnern, weil er sie auf der Tanzfläche gesehen habe, als noch wenige Gäste im Lokal gewesen seien. Gegen den Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 50 Euro hatte der Beschuldigte Einspruch eingelegt. Ziel war ein Freispruch oder eine Reduzierung der Tagessatzhöhe, weil er laut eigenen Angaben über kein geregeltes Einkommen verfügt und von den Zuwendungen seiner Mutter abhängig ist.
Anschluss gesucht
Laut polizeilichem Sachbearbeiter habe der junge Mann am Abend der Tat so gewirkt, als ob er Anschluss gesucht habe und neue Leute kennenlernen wollte. Er habe viele Aufkleber mit seinem Namen und seiner Telefonnummer bei sich gehabt. Auf Nachfrage habe der Beschuldigte damals angegeben, dass die Griesstätterin ihn angesprochen und mitgeteilt habe, dass sie die Polizei rufe. Dann habe er weitergetanzt. Ein Alkoholtest habe beim Beschuldigten 0,8 Promille ergeben, so der Sachbearbeiter.
Die junge Frau sei nach dem Vorfall „ziemlich aufgelöst“ gewesen. Sie habe mitgenommen gewirkt. Man habe ihr die Alkoholisierung angemerkt, aber sie habe keine Ausfallerscheinungen gehabt und es habe keine Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit gegeben, sagte der Polizeibeamte der Wasserburger Polizeiinspektion.
Für die Anklagevertretung war der Tatvorwurf bestätigt und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro tat- und schuld-angemessen. Die Geschädigte habe unter der Situation gelitten. Sie habe die Geschichte nicht erfunden. Sie sei zu 100 Prozent glaubhaft. Die Einlassungen des Angeklagten seien dagegen unglaubwürdig. Er habe die Tragweite seines Handelns bisher noch nicht erfasst, so die Anklagevertretung.
Aussagen der Geschädigten für Verteidiger zu vage
Verteidiger Jörg Hintermayr fand den Sachverhalt dagegen nicht bestätigt. Sein Mandant habe die junge Frau nicht eingeladen und ihr nicht zugezwinkert. Die Aufkleber mit seinen Kontaktdaten hätten keine Aussagekraft, betonte der Verteidiger. Für ihn waren die Angaben der Geschädigten zu vage, „sie will nur jemanden in die Pfanne hauen“. Es stehe Aussage gegen Aussage, so Hintermayr. Darum forderte er einen Freispruch. Im Falle einer Verurteilung sei die Tagessatzhöhe seiner Ansicht nach zu hoch. Sein Mandant sei bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, sagte der Verteidiger.
Richterin Alexandra Gruber war von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Das Gericht habe abwägen müssen, ob die Vorwürfe der Wahrheit entsprächen und es habe keinen Grund gegeben, dies anzuzweifeln. Die Geschädigte habe den Vorfall glaubhaft und ohne Belastungseifer geschildert, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Strafe ist auf 60 Tagessätze erhöht worden, weil sich der Angeklagte zu keinem Geständnis habe durchringen können. Nur die Tagessatzhöhe ist aufgrund des fehlenden Einkommens auf zehn Euro gesenkt worden, hieß es in der Urteilsverkündung.