Heftige Diskussionen im Gemeinderat
Schonstett: Darf eine riesige Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Achen gebaut werden?
Für eine längere Diskussion sorgte der Bauantrag der „Ebersberger Immobilien GmbH & Co.KG“ auf Neubau einer Halle mit Büros und Betriebsleiterwohnung sowie Errichtung von Garagen und Stellplätzen im Gewerbegebiet Achen bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Schonstett.
Schonstett – Grundsätzlich können alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden. Problematisch sei die beantragte Betriebsleiterwohnung mit 225,86 Quadratmeter, so die Verwaltung. Diese empfahl, den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen, zumal auch das Landratsamt signalisierte keine Notwendigkeit für eine Betriebsleiterwohnung zu sehen. Weiter – so die Verwaltung – ist auf das Verhältnis von Wohn- zu Gewerbenutzung ein besonderes Augenmerk zu legen. Wird die Wohnbebauung zu viel, kann es sein, dass der Gebietscharakter „kippt“. Dies hätte zur Folge, dass der Gebietscharakter des Bebauungsplanes von „Gewerbegebiet“ in „Mischgebiet“ oder „Urbanes Gebiet“ geändert werden müsste, was Einfluss auf geforderte Immissionswerte haben könnte.
Bauwerber überzeugt den Rat mit seinen Argumenten
Der Bauwerber argumentiert, dass es sich beim Bauherrn im Gegensatz zur bestehenden Bebauung von Bauherr Otto Ebersberger, bei dem aktuellen Antrag, um einen anderen Bauherrn, nämlich die Ebersberger Immobilien GmbH, handelt. Da die beiden Firmen separat voneinander zu betrachten sind, ist aus seiner Sicht für das beantragte Gebäude eine Betriebsleiterwohnung erforderlich, schon um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten. Trotz einiger Bedenken stimmte der Gemeinderat ohne Gegenstimme dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Betriebsleiterwohnung stimmte der Rat der Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. Keine Einwände gab es zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Hobbywerkstatt in Au.