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Bauen soll einfacher werden

Schluss mit der Bürokratie: Großkarolinenfeld hebt Bebauungspläne auf

Grafik: Großkarolinenfeld-Süd im Überblick
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Grafik: Großkarolinenfeld-Süd im Überblick

Großkarolinenfeld. – Es ist ein komplizierter Sachverhalt, der am Ende Vereinfachungen bringen soll: Die Aufhebung der Bebauungspläne „Großkarolinenfeld-Nord“ und „Großkarolinenfeld-Süd“.

Beide Bebauungspläne waren 1983 in Kraft getreten. Laut Bürgermeister Bernd Fessler haben sie die bauliche Entwicklung und Siedlungsstruktur des Hauptortes Großkarolinenfeld nachhaltig geprägt. Doch inzwischen führen beide Bebauungspläne in der Praxis zu immer mehr Problemen, wie der Bürgermeister berichtet.

Zwar haben sich die Gebiete im Großen und Ganzen wie in den Bebauungsplänen vorgesehen entwickelt – doch in Details hätten sich die Festsetzungen in der heutigen Zeit überlebt. Die Folge: Ein immenser Bürokratieaufwand.

Änderungsverfahren nahmen kein Ende

„Im Geltungsbereich der beiden Bebauungspläne gab es alleine 147 vereinfachte Bebauungsplanänderungsverfahren in den letzten 38 Jahren, ohne dass in diesem Bereich die Grundzüge der Planung geändert worden wären“, so der Bürgermeister. Für so ziemlich jede noch so kleine Anlage – von der Antenne bis zur Sichtschutzwand in gewissem Ausmaß – hatte es eine Befreiung gebraucht.

Daher hat man sich in der Verwaltung die Frage gestellt, ob die Pläne städtebaulich noch sinnvoll seien. In der Gemeinderatssitzung im vergangenen Mai wurde das Thema erstmals diskutiert. In der vergangenen Bauausschusssitzung einigte man sich dann darauf, die Bebauungspläne aufzuheben.

Das bedeutet nicht, dass auch das Baurecht aufgehoben wird, macht Fessler klar. Zukünftige Bauvorhaben werden dann nach Paragraph 34 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt. Vorhaben müssen sich dann in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügen. Bauamtsleiter Markus Czaja betont: „Wir nehmen kein Baurecht, sondern schaffen durch die Nachverdichtung Neues. Doch das geschieht nicht schrankenlos, denn wir haben eine gewachsene Struktur, in die sich jedes Vorhaben einfügen muss.“

Eine Vielzahl von Einschränkungen fällt aber weg. Davon erhofft man sich Entlastung für die Bauherren wie auch für die Verwaltung. „Beispielsweise viele Einfriedungen und Nebenanlagen können künftig verfahrensfrei realisiert werden“, so Fessler. Für Garagen, Terrassenüberdachungen oder Mauern sind nun unter bestimmten Voraussetzungen keine Genehmigungen mehr nötig.

Das bedeutet aber nicht, dass man jetzt alles einfach bauen darf. Die Vorschriften nach Paragraph 34 der BayBO müssen eingehalten werden. Er regelt die Bebauung innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile im Innenbereich, wenn es für ein Gebiet keinen Bebauungsplan gibt. Der Paragraph definiert die „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. Sie müssen sich „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung“ einfügen. Wer sich unsicher ist, ob er seinen Zaun oder die Einfriedung bauen darf, sollte sich vorab bei der Gemeinde oder bei einem Architekten informieren.

Mehr Möglichkeiten zur Nachverdichtung

Für den Bürgermeister ist klar: Insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Abstandsflächen-Regelungen könnten sich sowohl Vorteile als auch Nachteile ergeben. Zwar bestehen mehr Nachverdichtungsmöglichkeiten. Größere Gebäude können aber auch näher an die Grundstücksgrenze heranrücken. Die Abstandsflächen werden von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft. Im Zweifelsfall – also wenn die Frage nach der „baulichen Einfügung in die Umgebung“ diskussionswürdig ist - beschäftigt sich Bauausschuss oder Gemeinderat mit dem Vorhaben.

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