Rechtswidrige Unterbringung?
Nach VGH-Beschluss: Wann müssen die Flüchtlinge aus der Rotter Unterkunft ausziehen?
Der Streit um die Flüchtlingsunterkunft in Rott flaut nicht ab. Nachdem die Baugenehmigung vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) gekippt wurde, fragen sich viele Rotter: Warum wohnen dort weiterhin Flüchtlinge? Das sagt das Landratsamt zur Rechtslage.
Rott am Inn – Knapp einen Monat ist es her, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) einen Beschluss mit weitreichenden Folgen für die Erstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete in Rott verkündet hat. Vorangegangen war eine Klage am Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag. Letzterer wurde zunächst abgelehnt, am 5. September ließ der VGH die Beschwerde der Gemeinde über diesen Beschluss allerdings zu. Damit wurde die „Anordnung auf aufschiebende Wirkung“ der Baugenehmigung erteilt. Heißt: Die Umsetzung der Baugenehmigung für die Unterkunft war ab jenem Moment nicht mehr rechtskonform.
Einige Rotter wundern sich allerdings: Denn in der Unterkunft schlafen seit dem Urteil weiterhin Personen. Bürger sprechen von einer „rechtswidrigen Unterbringung“ und fragen sich: Wie geht es denn jetzt weiter?
Schon kurz nach der Verkündung des Beschlusses hatte das Landratsamt Rosenheim angekündigt, nach alternativen Unterkünften für die Geflüchteten zu suchen. Diese Suche hat wohl einige Wochen in Anspruch genommen, doch nun steht das Auszugsdatum für die Bewohner in der Rotter Aufnahme-Einrichtung fest: „Kommende Woche werden die ersten Geflüchteten von der Erstaufnahmeeinrichtung in Rott am Inn nach Stephanskirchen in die Anschlussunterkunft umziehen“, heißt es auf Anfrage seitens des Landratsamts. Wie viele Personen dies konkret sein werden, darüber macht die Behörde keine Angaben. Insgesamt, erklärt sie, seien derzeit 80 Personen in Rott untergebracht.
Möbel nach Rott gebracht
Dieses wohnen wohl schon seit August in der Unterkunft, denn „seit der Bekanntgabe der Entscheidung des VGHs sind keine weiteren Personen in die Erstaufnahmeeinrichtung gezogen“, erklärt das Landratsamt. Aufmerksame Beobachter der Unterkunft hatten jedoch einige Möbellieferungen in den vergangenen Wochen beobachtet. Diese Vorgänge streitet das Landratsamt nicht ab, dementiert allerdings, dass dies rechtswidrige Vorgänge seien. „Es handelt es sich um Mobiliar und Stockbetten aus der ehemaligen Unterkunft in der Turnhalle in Raubling“, so die Behörde auf Anfrage. Eine Lagerung dieser Gegenstände sei in Rott in dem genehmigten Gewerbegebäude zulässig, erklärt das Landratsamt.
Landratsamt strebt neue Baugenehmigung an
Sorgen bereitet einigen Rottern angesichts der prekären rechtlichen Lage auch die Haftung. Regelmäßig würden spielende Kinder auf der Straße gesehen. Einige fragen sich deshalb: Wer würde hier haften, wenn etwas passieren würde? Eine wichtige Frage angesichts der Tatsache, dass die derzeitige Unterbringung der Geflüchteten auf mehr als wackligen Beinen steht. Bei Unfällen auf der Straße sieht sich das Landratsamt allerdings nicht in der Haftung. „Das ist ausgeschlossen“, so die Behörde und verweist auf die Straßenverkehrsordnung, nach der „die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“, so die Behörde.
Aufgrund der des VGH-Beschlusses hatte das Landratsamt schon Anfang September angekündigt, eine neue Baugenehmigung erlassen zu wollen. Auf Anfrage bestätigt die Behörde erneut dieses Vorhaben. Derzeit laufe das notwendige Anhörungsverfahren. Mit einem Abschluss dieses sei im November zu rechnen. Rotts Bürgermeister Daniel Wendrock wiederum hatte bereits angekündigt, dass er eine Klage gegen diese neue Baugenehmigung nicht ausschließe.