„Es geht um Verhältnismäßigkeit und Augenmaß“
Asylunterkunft in Rott: Gericht weist Eilantrag ab – Bürgerinitiative enttäuscht
Die Bürgerinitiative „ROTT ROTTIERT“ zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, den Eilantrag der Gemeinde gegen eine geplante Sammelunterkunft für 270 Geflüchtete abzulehnen.
Rott am Inn – Das teilte die Initiative am Dienstag (10. Juni) mit. „Wir bedauern dieses Urteil zutiefst“, erklärte ein Sprecher der Initiative. Die Entscheidung lasse außer Acht, dass eine Unterkunft dieser Größe die Kapazitäten der Gemeinde bei Weitem überfordere – sowohl infrastrukturell als auch sozial. Laut Angaben der Bürgerinitiative verfüge Rott am Inn weder über ausreichend Wohnraum noch über die notwendige medizinische und soziale Infrastruktur, um eine so hohe Zahl an Schutzsuchenden verantwortungsvoll aufnehmen zu können.
Die Initiative ist überzeugt, dass ein Vor-Ort-Termin mit den Entscheidungsträgern helfen könnte, die konkreten Sorgen der Bürger sichtbar und nachvollziehbar zu machen. Dabei gehe es um Sicherheitsaspekte, Verkehrsprobleme und integrationspolitische Fragen.
„Es geht nicht um Ablehnung von Hilfe für Schutzsuchende. Es geht um Verhältnismäßigkeit und Augenmaß“, betonte die Bürgerinitiative. Sie fordert eine gerechte und paritätische Verteilung der Geflüchteten auf alle Kommunen, orientiert an deren tatsächlicher Leistungsfähigkeit und nicht am Zufall politischer oder behördlicher Entscheidungen.
Die Bürgerinitiative ROTT ROTTIERT ruft die Verantwortlichen auf kommunaler, landes- und bundespolitischer Ebene dazu auf, in den Dialog mit der Gemeinde zu treten, anstatt Entscheidungen über die Köpfe der Menschen hinweg zu treffen. (red)