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Polizei klärt auf

Nach spektakulärer Suchaktion in Rosenheim: Muss der Vermisste für die Kosten aufkommen?

Ein Polizeihubschrauber ist am Wochenende über das Rosenheimer Stadtgebiet gekreist (Symbolbild).
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Ein Polizeihubschrauber ist am Wochenende über das Rosenheimer Stadtgebiet gekreist (Symbolbild).

Gleich zwei Vermisstenfälle haben am Wochenende (18./19. November) für Aufregung in der Region gesorgt. Mit einem Hubschrauber und mehreren Streifen wurde nach den beiden Männern gesucht – mit Erfolg. Doch wer kommt für die Kosten der großangelegten Suchaktion auf?

Rosenheim/Isen – Mehrere Stunden lang kreiste ein Polizeihubschrauber am Sonntag, 19. November, über dem Rosenheimer Stadtgebiet. Der Grund: Angehörige hatten einen 18-Jährigen als vermisst gemeldet, weil er nach einer Party auf dem Sportplatz in Willing nicht nach Hause gekommen war. Mit einem Hubschrauber und mehreren Streifen suchten die Polizisten daraufhin nach dem jungen Mann. Dieser meldete sich schließlich am Nachmittag selbstständig bei der Polizei.

Im falschen Bett die Nacht verbracht

Bereits einen Tag zuvor, am Samstag, 18. November, wurde ein 20-Jähriger aus Isen bei der Polizeiinspektion Dorfen als vermisst gemeldet. Ein Hubschrauber, mehrere Polizeistreifen, umliegende Feuerwehren sowie Rettungshundestaffeln suchten nach dem Mann. Später konnte die Polizei in Erfahrung bringen, dass sich der Mann aufgrund seiner Alkoholisierung an der Wohnungstür geirrt und in das Bett einer anderen Wohnung gelegt hatte. Noch während der Suchaktion kehrte er wohlbehalten in seine Wohnung zurück.

Doch wer kommt eigentlich für die Kosten auf, wenn Polizeistreifen über viele Stunden ein Gebiet durchkämmen und Polizeihubschrauber mit der Wärmebildkamera nach Vermissten suchen? Die Antwort dazu kennt Polizeihauptkommissar Robert Maurer. „Kosten für Polizeieinsätze regelt das Kostengesetz (BayKG) beziehungsweise das Polizeiaufgabengesetz im Speziellen für die Polizei (PAG)“, sagt er auf OVB-Anfrage.

Im Gesetz gibt es auch eine Ausnahme

Grundsätzlich heißt es in diesem Gesetz, dass die Kosten von demjenigen zu tragen sind, der den Einsatz ausgelöst hat. „Das würde natürlich dazu führen, dass niemand mehr die Polizei verständigt, aus Angst, den Einsatz bezahlen zu müssen“, erklärt Maurer. Aus diesem Grund gebe es Ausnahmen, also eine sogenannte Kostenbefreiung.

„Zusammenfassend kann gesagt werden, dass gefahrenabwehrende und präventive polizeiliche Maßnahmen meist kostenfrei sind“, sagt der Polizeihauptkommissar. Jeder einzelne Fall müsse jedoch geprüft werden, erst dann könnte eine Entscheidung getroffen werden. Im Falle des vermissten 18-Jährigen aus Rosenheim rechnet Maurer damit, dass für ihn keine Kosten anfallen. „Wir sind gefahrenabwehrend tätig gewesen“, sagt er.

Rücksprache mit der Hubschrauberstaffel

Über den Einsatz von Hubschraubern entscheidet ihm zufolge der örtliche Einsatzleiter in Abstimmung mit der Einsatzzentrale des Präsidiums. „Häufig wird auch mit der Hubschrauberstaffel kurz telefonisch Rücksprache gehalten, ob es sinnvoll ist, die Örtlichkeit abzusuchen“, sagt Maurer. So gebe es einen Unterschied, ob man ein Gewässer nach Personen absuche, auf einem Berg oder aber in einer Fußgängerzone. „Aus der Luft wird sich die Flugbesatzung schwer tun, in der Menge einer Fußgängerzone, einzelne gesuchte Personen zu finden“, ergänzt Maurer.

Während Suchaktionen in der Regel kostenlos sind, seien Alarme – beispielsweise bei Banken oder einem Einbruch – kostenpflichtig. Auch Betrunkene müssen für ihren Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle selber aufkommen. „Kosten erheben wir auch dafür, wenn wir offensichtlich gerufen wurden für Einsätze, die fingiert waren oder wir quasi missbraucht wurden“, ergänzt Maurer.

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