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Schaden in Höhe von 1000 Euro

Gräber-Zerstörung auf Rosenheimer Friedhof: Polizei sucht fieberhaft nach rotem Fahrzeug

Diese Reifenspuren wurden am Friedhof gefunden/Polizei mit Blaulicht
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Diese Reifenspuren wurden am Friedhof gefunden/Polizei mit Blaulicht

Es ist ein Fall, der für Kopfzerbrechen sorgt: Ein bislang Unbekannter hat auf dem städtischen Friedhof gleich mehrere Gräber mit einem Auto beschädigt. Die Polizei ist auf der Suche nach Zeugen. Die Stadt erklärt, wer für den Schaden aufkommen muss.

Rosenheim – Noch immer gibt es viele offene Fragen. In der Zeit zwischen dem 18. und 21. November ist ein bislang Unbekannter mit einem Auto über das Gelände des städtischen Friedhofs gefahren. „Der Autofahrer touchierte dabei die Marmorumrandungen mehrerer Gräber“, sagt Polizeihauptkommissar Robert Maurer. Zudem wurde die Hecke am Rand des Friedhofs sowie Infostelen beschädigt. Der Schaden wird derzeit auf 1000 Euro geschätzt, könnte aber auch noch höher ausfallen.

Polizei geht von keiner vorsätzlichen Tat aus

Maurer glaubt – mit Blick auf den aktuellen Ermittlungsstand – nicht daran, dass der bislang unbekannte Autofahrer vorsätzlich gehandelt oder es gezielt auf die Grabstätten abgesehen hat. Seine Kollegen haben am Friedhof Lackspuren gefunden, die schließen lassen, dass es sich bei dem Wagen um ein rotes Fahrzeug gehandelt hat. „An einen ähnliche Fall kann ich mich nicht erinnern“, sagte Maurer.

Warum jemand auf dem städtischen Friedhof mit einem Auto unterwegs war, ist im Moment noch offen. „Generell ist das Befahren des Friedhofes mit Fahrzeugen nicht erlaubt“, sagt der städtische Pressesprecher Christian Schwalm. Ausnahmen gelten lediglich für Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung, Bestattungsunternehmen, Firmen mit Befahrungserlaubnis zum Ausüben ihrer Tätigkeit, den Baubetriebshof sowie die Stadtgärtnerei.

Vandalismus auf dem Friedhof kommt selten vor

Abgesehen von dem Fall vor einigen Tagen kommt Vandalismus auf dem Friedhof in Rosenheim eher selten vor. „Wenn, dann bisher in Form von Graffiti an Friedhofswänden oder Sachbeschädigung an öffentlichen Toiletten“, sagt Schwalm. Polizeihauptkommissar Maurer erinnert sich zudem an einige Fälle, bei den Blumen herausgerissen und Grablichter umgestoßen worden. Solche Taten seien eine Störung der Totenruhe und ziehen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe mit sich.

Sollte der Täter ermittelt werden, müsste er laut Christian Schwalm für die Schäden aufkommen. „Ansonsten sind die Schäden durch den jeweiligen Geschädigten abzuwickeln“, erklärt der Pressesprecher. Die Stadt müsste in diesem Fall die entstanden Schäden an der Hecke und der Infostelen selber bezahlen. Schäden an den Grabstätten müssen von demjenigen getragen werden, der für das Grab zuständig ist.

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