„Menschenunwürdige Verhältnisse“
Armutszeugnis für Rosenheim: Die Obdachlosen-Unterkunft braucht dringend Duschen
Braucht es in Obdachlosenunterkünften eine Dusche? OVB-Reporterin Anna Heise hat dazu eine deutliche Meinung.
Rosenheim - Die Obdachlosenunterkunft in der Tannenbergstraße 1a ist menschenunwürdig. Es gibt keine Duschen, von der Decke tropft es und die Wände schimmeln. Stadtverwaltung und GRWS kennen die Situation, ignorieren sie aber. Wie sonst lässt sich erklären, dass es mittlerweile Boiler gibt, Duschen aber auch nach fünf Jahren noch nicht eingebaut wurden?
Mindestanforderungen sind erfüllt
Eine Antwort auf diese Frage steht noch aus. Stadt und GRWS äußern sich bisher nicht. Es gibt kein Gesetz, das Duschen in Obdachlosenunterkünften vorschreibt. Womöglich werden sich die Verantwortlichen darauf berufen. Die Mindestanforderungen sind erfüllt. Die Bewohner haben ein Dach über den Kopf - auch wenn dieses undicht ist. Sie können sich waschen - wenn auch nur in einer Kunststoffwanne, die mitten im Wohnzimmer steht. Es gibt warmes Wasser - auch wenn es zehn Minuten dauert, es zu erhitzen.
Dusche ist kein Luxusobjekt
Das sollte nicht der Anspruch sein. Eine Dusche ist - zumindest in Deutschland - kein Luxusobjekt, sondern zählt zu den Mindeststandards einer Wohnung. Diese Standards hat die GRWS den Bewohnern der Tannenbergstraße 1a längst versprochen. Passiert ist nichts. Das ist ein Armutszeugnis.
Eine Chance für Oberbürgermeister März
Stadt und GRWS können das Problem nicht weiter ignorieren. Handeln ist gefragt. Die Familien mit Kindern sollten endlich eine Dusche erhalten. Der Schimmel muss entfernt, das marode Dach erneuert werden.
Andreas März bezeichnet sich gerne als „Oberbürgermeister für Alle“. Jetzt ist seine Chance, das unter Beweis zu stellen.