Neues Gesetz ab 27. Juni
Einbürgerung auf neuem Höchstwert: So ist die Lage in unserer Region - und wie geht es weiter?
Die Zahl der Einbürgerungen von Ausländern in Deutschland hat 2023 den höchsten Wert seit der Jahrtausendwende erreicht. Mehr als 200.000 waren es. Sind die Einbürgerungen auch in den heimischen Landkreisen gestiegen? Und was erwarten die Behörden für 2024?
Landkreise Rosenheim/Mühldorf/Traunstein/Berchtesgadener Land/Altötting – 200.100 Ausländer sind im vergangenen Jahr 2023 in Deutschland eingebürgert worden. Diese Zahl hat das Statistische Bundesamt bekannt gegeben. Damit sind es so viele wie noch nie seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Auch in den vergangenen Jahren hat es bereits Steigerungen gegeben. So erhöhte sich die Zahl der Einbürgerungen laut Statistischem Bundesamt im Vergleich zum Vorjahr um rund 19 Prozent, nachdem sie 2022 bereits um rund 28 Prozent im Vergleich zu 2021 gestiegen war.
Die meisten Einbürgerungen in Traunstein und dem Berchtesgadener Land
Eine Zunahme der Zahlen ist auch in der Region erkennbar. 2023 wurden im Landkreis Rosenheim 284 Personen eingebürgert, wie Michael Fischer, Pressesprecher im Landratsamt mitteilt. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Menschen aus Rumänien, der Türkei und Syrien. Im Jahr zuvor lag die Zahl der Einbürgerungen bei 242 Personen, 2021 bei 236. Eine Sprecherin des Mühldorfer Landratsamts meldet für ihren Landkreis 286 Personen, die 2023 eingebürgert wurden. In den Vorjahren 2021 und 2022 waren es 232 Ausländer, beziehungsweise 167.
Spitzenreiter ist der Landkreis Traunstein, in dem laut Pressesprecher Martin Reithmeier im vergangenen Jahr 421 neue Bürger hinzukamen. 2022 waren es nur 260, im Jahr zuvor 194. Im Nachbarlandkreis, dem Berchtesgadener Land, hat das Amt 2023 zwar nur 167 Einbürgerungsverfahren bearbeitet, insgesamt sind allerdings etwa 300 eingereichte Verfahren noch offen. Im Jahr 2021 waren es 121 Aufnahmen im Jahr 2022 insgesamt 171. Zuletzt noch zu den Zahlen im Landkreis Altötting: 2023 hat es dort 168 Einbürgerungen gegeben. Im Jahr zuvor 125 und 2021 waren es 95 Integrationen.
Zunahme der Einbürgerungen durch Gesetzänderung erwartet
Nach der Zunahme in den vergangenen Jahren erwarten alle fünf Landratsämter für 2024 eine weitere Steigerung der Zahlen. „Aufgrund der Migrationswelle der Jahre 2015/2016 und der daraus folgenden Möglichkeit der Einbürgerung rechnen wir auch im Jahr 2024 mit einer erhöhten Anzahl an Anträgen“, heißt es dazu aus dem Landratsamt Berchtesgadener Land. Ebenso wird die Zunahme hier durch die noch erwähnten 300 offenen Verfahren begründet, die Personalausfällen geschuldet sein.
Ein weiterer Grund für eine Zunahme in den Landkreisen sei das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), das am 27. Juni 2024 in Kraft tritt. Aktuell gilt, dass Ausländer erst eingebürgert werden können, wenn sie sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Anträge können Bewerber ab 16 Jahren selbst einreichen, für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen. Zudem müssen Identität und Staatsangehörigkeit der Antragsteller geklärt sein. Ebenso müssen sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen, über gute Deutschkenntnisse verfügen und sie dürfen nicht vorbestraft sein.
Auch ein bestandener Einbürgerungstest oder deutscher Schulabschluss beziehungsweise der erfolgreiche Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften sind für Bewerber ab 16 Jahren vorzuweisen. Eine weitere Voraussetzung: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt selbst verdienen können.
Ab dem 27. Juni werden diese Kriterien aber erleichtert. Statt acht Jahren genügt dann ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren. Eine Einbürgerung ist sogar bereits nach drei Jahren möglich, wenn die Bewerber „besondere Integrationsleistungen“ vorweisen, zum Beispiel gute Sprachkenntnisse, ein ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf. Ausländer müssen auch nicht mehr ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung aufgeben. Für ehemalige Gastarbeiter reichen künftig mündliche Sprachkenntnisse, ein Einbürgerungstest ist dann nicht mehr erforderlich.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Ausländern ermöglichen, früher und einfacher die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Viele Zugewanderte würden sich außerdem als Deutsche fühlen, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht vollständig kappen. So wird von ihnen künftig nicht mehr gefordert, einen Teil ihrer Identität aufzugeben.
