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Urteil am Amtsgericht Rosenheim

Illegaler Welpenhandel: Zwei Tiere sterben, Händler erhalten Bewährungsstrafe

Vor dem Amtsgericht in Rosenheim musste sich ein Kolbermoorer erneut für seine Taten verantworten.
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Amtsgericht Rosenheim (Symbolbild)

In Rosenheim hat eine Richterin einen Mann und eine Frau, die illegalen Welpenhandel betrieben haben, zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Rosenheim – Wie die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht am Freitag mitteilten, fiel das Urteil zugunsten der beiden Angeklagten aus, weil sie nicht vorbestraft waren, ein vollumfängliches Geständnis ablegten und bereits einen Teil des Schadens beglichen hatten. Zudem wurde angeordnet, dass ein weiterer Wertersatz von rund 7000 Euro eingezogen wird und die beiden für drei Jahre keinen Handel mit Tieren betreiben dürfen.

Der 41-Jährige und die 30-Jährige hatten laut Staatsanwaltschaft von November 2021 bis Februar 2022 unter falschen Angaben online Welpen zum Verkauf angeboten. Die Welpen wurden aus dem Ausland importiert, waren teils unter acht Wochen alt und nicht wie vorgeschrieben geimpft. Den Angaben zufolge wurden 14 Welpen verkauft. Zwei davon waren so krank, dass sie unmittelbar nach der Übergabe an die neuen Besitzer starben.

dpa

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