Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Unerlaubt nach Deutschland gebracht

Bundespolizei rettet sechs Hundewelpen aus Transporter bei Freilassing

Diese Hundewelpen hat die Bundespolizei Freilassing gerettet.
+
Diese Hundewelpen hat die Bundespolizei Freilassing gerettet.

Am Sonntagmorgen (24. März) retteten Beamte der Bundespolizei Freilassing sechs Welpen. Die Hundebabys wurden im Anschluss in ein Tierheim gebracht.

Freilassing - Insgesamt sechs Hundebabys haben Beamte der Bundespolizei am Sonntag (24. März) an der Saalbrücke sichergestellt. Die Welpen wurden in einem Tierheim untergebracht. Gestoppt hatten die Beamten am Sonntagmorgen einen Kleinbus mit rumänischer Zulassung. Die fünf Rumänen konnten sich ordnungsgemäß ausweisen. Die Beamten entdeckten bei der Überprüfung insgesamt sechs Hundewelpen. Die acht Wochen alten Hunde bewegten sich frei und ungesichert im Innenraum des Kleinbusses.

Impfpässe konnten die Besitzer zwar nachweisen, allerdings fehlten die, für die Einreise nach Deutschland benötigten Impfungen. Außerdem wurden die Welpen nicht ordnungsgemäß transportiert. Wie die Bundespolizeiinspektion Freilassing in einer Pressemitteilung am Montag mitteilte, wurden die Hunde in Amtshilfe sichergestellt. Das wurde nach einer Absprache mit dem Veterinäramt beschlossen.

Welpen müssen in Quarantäne

Die Welpen wurden dann in ein Tierheim gebracht, wo sie nun erstmal einige Wochen in Quarantäne verbringen müssen. Der bisherige Besitzer durfte die Weiterreise antreten, aber erst, nachdem er eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhalten hatte.

ci/Bundespolizeiinspektion Freilassing

Kommentare