Hund im heißen Auto zurückgelassen
Nach Hunde-Drama: Wie ernst die Situation war – Wie „hart“ und wie oft Hundehalter bestraft werden
In Rosenheim ließ ein Mann (39) seinen Hund im heißen Auto zurück: Nun berichtet die Frau, die das Tier entdeckt hat, wie dramatisch die Situation war. Daher wurde ein Verfahren gegen den Mann eingeleitet. Wie „hart“ und wie oft Hundehalter bestraft werden.
Rosenheim – So etwas hat die Mitarbeiterin der Kommunalen Verkehrsüberwachung noch nie erlebt. Die Frau, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, war gerade dabei, ein falsch geparktes Auto in der Kufsteiner Straße aufzuschreiben, als sie ein seltsames Geräusch hörte – direkt aus dem Inneren des Fahrzeugs. „Da war ein lautes und schweres Atmen, sehr erschreckend“, sagt die 45-Jährige. Nachdem sie das Fahrzeug genauer inspiziert hatte, sei der Grund schnell klar gewesen.
Hund hatte schon Schleim am Maul
„Da war ein riesengroßer Hund drin“, sagt die städtische Mitarbeiterin. Dieser habe sich auffällig im Auto hin und her bewegt. Vom Fahrersitz auf den Beifahrersitz und dann wieder nach hinten auf die Rückbank. „Er hatte auch schon überall Schleim am Maul“, erzählt die Frau. Da der Hund keinen guten Eindruck auf sie machte und die Fenster trotz hoher Temperaturen nur ein wenig geöffnet waren, sei ihr klar gewesen, dass sie etwas unternehmen muss. „Das ist das A und O, dass man da reagiert. Wir sind ja auch für die Sicherheit und die Bürger da“, sagt sie.
Sofort informierte die 45-Jährige die Polizei. Während sie zusammen mit einer Passantin auf die Beamten wartete, sei allerdings der Halter des Fahrzeugs – ein 39-jähriger Österreicher – zurückgekommen. Seine erste Reaktion: „Er meinte, dass es halt länger gedauert hat“, sagt die städtische Mitarbeiterin. Auf kritische Fragen, warum er den Hund im überhitzten Auto gelassen hat, habe er mehrmals nur gesagt, dass die Frauen „wohl recht haben“ und, dass es nicht richtig war.
Plötzlich erbrochen und umgekippt
Gemeinsam holten sie den Hund – einen einjährigen American Bulldog – aus dem Fahrzeug. „Man hat gesehen, dass es ihm richtig schlecht geht“, sagt die Frau. Nach kurzer Versorgung mit Wasser aus dem Stadtbach sei das Tier jedoch wieder ein paar Schritte gelaufen. Daher wollte der 39-jährige Österreicher auch schon wieder weiterfahren. Allerdings sei es dann „erst so richtig dramatisch“ geworden.
„Der Hund hat plötzlich erbrochen und ist auf die Seite umgefallen“, sagt die 45-Jährige. Selbst das Wasser habe er nicht mehr zu sich nehmen können. In diesem Moment seien alle Passanten schockiert gewesen. Auch den Mann aus Österreich habe die Situation erschreckt, obwohl er erzählt habe, dass er mehrere Hunde zu Hause hat. So sei dann entschieden worden, dass der Hund – unter der Hilfe der Polizei – zu einem Tierarzt gebracht wird.
Vierbeiner erholt sich bereits
Die Ungewissheit, wie es für das Tier weitergegangen ist, habe auch die städtische Mitarbeiterin noch den ganzen Tag über beschäftigt. „Man denkt schon darüber nach, ob der Hund es geschafft hat oder nicht“, sagt sie. Umso erleichterter sei sie gewesen, als sie am nächsten Morgen von ihrem Chef erfahren habe, dass der Vierbeiner auf dem Weg der Besserung ist.
Ärger droht dem 39-jährigen Österreicher nun trotzdem. Neben einer Strafanzeige der Tierschutzorganisation Peta wurde gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Das Zurücklassen von Hunden im überhitzten Auto kann den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung gemäß Paragraf 17 Nummer 2b Tierschutzgesetz erfüllen“, teilt Dr. Rainer Vietze, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Traunstein, auf OVB-Anfrage mit. Dabei sei neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe möglich. Vor allem, wenn das Tier den Vorfall nicht überlebt. „Bringt ein Täter ein Tier vorsätzlich zu Tode, können auch Freiheitsstrafen zu verhängen sein“, sagt Vietze. Bei Ersttätern sei das jedoch die Ausnahme.
Hohe Geldstrafen möglich
Deutlich häufiger sei eine Geldstrafe. „In der Vergangenheit wurden Geldstrafen von 30 bis 60 Tagessätzen verhängt, was ein bis zwei Nettomonatsgehältern entspricht“, erklärt der Oberstaatsanwalt. Eine Einstellung des Verfahrens komme nur dann in Betracht, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Tiere „tatsächlich erheblich“ im Fahrzeug gelitten haben. Dies könne beispielsweise der Fall sein, wenn das Fahrzeug im Schatten mit geöffneten Fenstern geparkt wurde, die Tiere nur für sehr kurze Zeit zurückgelassen wurden und die betroffenen Tiere im Anschluss nicht tierärztlich untersucht wurden. Dennoch sei auch in solchen Fällen eine Strafe nicht von vornherein ausgeschlossen, sondern werde im Einzelfall geprüft.
Bei der Staatsanwaltschaft Traunstein gibt es „schätzungsweise zwei bis drei angezeigte Fälle pro Jahr“, in dem ein Hund im überhitzten Fahrzeug zurückgelassen wird, sagt Vietze. Im Rosenheimer Stadtgebiet waren es neben dem Vorfall vom 26. Juni in den vergangenen fünf Jahren drei Fälle, wie die Rosenheimer Polizei mitteilt. Zwei davon hätten sich im Sommer 2023 ereignet, der andere im Juli 2021. Alle Fälle seien alle sehr ähnlich verlaufen, sagt Hauptkommissar Robert Maurer. Die Hundehalter seien fast immer gleichzeitig mit den Rettungskräften eingetroffen und konnten die Hunde selbstständig aus den Fahrzeugen holen. Und den Tieren sei nichts Schlimmeres passiert.
Vorfall bleibt im Gedächtnis
Die Mitarbeiterin der Kommunalen Verkehrsüberwachung wird den Vorfall dennoch nicht so schnell vergessen. In Zukunft wolle sie auf ihren Runden durch die Stadt auch noch mehr – vor allem im Sommer – darauf achten, ob in einem der Fahrzeuge ein Hund eingesperrt ist.