Regierung von Oberbayern nimmt Stellung
„Gegen geltendes Recht“? Nach Wirrwarr um Gratis-Parken für E-Autos – was in Rosenheim nun gilt
Seit April dürfen E-Autos in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken. Das hatte die Staatsregierung bekannt gegeben. Die Kritik in Rosenheim war laut, die Stadträte versuchten sogar, die Entscheidung zu kippen. Zwar ist dieser Versuch mittlerweile wieder vom Tisch - eine Einschränkung für E-Autos gibt es aber trotzdem.
Rosenheim - Etwas irritiert war Jürgen S. dann doch. Aufmerksam verfolgte er die Berichterstattung über den Vorstoß der Bayerischen Staatsregierung. Die beschloss, dass E-Autos in Bayern ab April bis zu drei Stunden kostenlos parken dürfen. Das Ziel: Den Verkauf von E-Autos wieder ankurbeln und somit Werbung für die umweltfreundliche E-Mobilität machen.
Eingriff in kommunale Selbstverwaltung
Die Freude bei E-Auto-Fahrern war groß. Im Rosenheimer Stadtrat hingegen verstand man die Welt nicht mehr. Die Kritik: Die Staatsregierung rede den Kommunen zu sehr rein und greife in die kommunale Selbstverwaltung ein. Um ein Zeichen zu setzen, sprachen sich die Stadträte mit deutlicher Mehrheit gegen den Vorschlag der Verwaltung aus, das Gratis-Parken für E-Autos in die Parkgebührenordnung aufzunehmen.
Staatliche Rechtsverordnung wiegt höher
An der Tatsache, dass E-Autos auch in Rosenheim kostenlos parken dürfen, änderte das jedoch nichts. Das gab Christian Baab, Pressesprecher der Stadt, einige Tage nach der Entscheidung bekannt. „Eine staatliche Rechtsverordnung wiegt höher als eine kommunale Satzung“, sagte er.
Soweit so gut. Der Punkt, der Jürgen S. jedoch stutzig machte, ist, als die Stadt bekanntgab, dass auch für E-Autos in Rosenheim am Straßenrand die Höchstparkdauer von zwei Stunden gilt. „Das ist gegen das Gesetz der Bayerischen Staatsregierung“, kritisierte der Rosenheimer und hinterfragte, ob sich „Rosenheim gegen geltendes Recht“ stellen wolle.
Tut die Stadt nicht. Das ergab eine Anfrage bei der Regierung von Oberbayern. „Unabhängig von der Parkgebührenbefreiung sind sonstige Parkregelungen vor Ort weiterhin gültig“, teilt ein Regierungssprecher auf OVB-Anfrage mit. Die neuen rechtlichen Vorgaben würden sich ihm zufolge auf die Regelung der Parkgebühren beschränken. „Soweit eine zulässige Höchstparkdauer angeordnet ist, gilt diese weiterhin für alle Fahrzeuge und darf nicht überschritten werden“, fügt er hinzu. Ein Verstoß gegen die Verordnung der Bayerischen Staatsregierung liege somit nicht vor.
Zwei Stunden am Straßenrand
Heißt zusammengefasst: E-Autos dürfen in Rosenheim am Straßenrand und auf der Loretowiese weiterhin kostenlos parken. Allerdings gilt auch für E-Autos in Rosenheim am Straßenrand die Höchstparkdauer von zwei Stunden. Auf der Loretowiese gilt eine kostenlose Parkdauer für E-Autos von bis zu drei Stunden. Um kostenlos parken zu können, brauchen E-Auto-Fahrer lediglich eine Parkscheibe. Diese muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden und den Beginn der Parkzeit aufzeigen.