Fall aus dem südöstlichen Landkreis Rosenheim
Versteckte Silberbarren geklaut: Kurioser Prozess gegen ältere Dame (77) – Das Opfer überrascht
Ein kurioser Streit unter Reichen: Ein wohlhabender, ehemaliger Industrieller aus der Region Rosenheim schenkte seiner Tochter wertvolle Silberbarren. Jahre später waren diese plötzlich verschwunden. Nun landete der Fall und eine Frau (77) vor Gericht – und auch die Barren sind wieder aufgetaucht.
Landkreis Rosenheim – Im südöstlichen Landkreis bewohnte eine 77-jährige Frau zusammen mit ihrem Lebensgefährten, einem wohlhabenden ehemaligen Industriellen, ein großes Anwesen. Nach dessen Tod im April 2022 wohnte die Frau dort auch weiterhin, bis sie auf Drängen der Erbinnen, zweier Töchter aus der früheren Ehe, schließlich im April 2023 auszog. Nun musste sich die 77-Jährige vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten.
Sechs Silberbarren mit einem Wert von 13.000 Euro geklaut
Denn zum 18. Geburtstag der inzwischen 36-jährigen Tochter machte der Verstorbene dieser ein größeres Geldgeschenk, das unter anderem in unterschiedlich großen Silberbarren anlegt wurde. Da die Tochter – wie sie bei Gericht aussagte – kein Vertrauen in Banken hatte und sie sich die Depot-Gebühren sparen wollte, ließ sie diese über 100 Kilogramm schweren Silberbarren – jeder davon hatte einen Wert von über 13.000 Euro – im Haus des Vaters. Dort wurden sie an verschiedenen Orten versteckt. Nach Angaben der 36-Jährigen waren die sechs größeren Barren von je 15 Kilogramm in einem unteren Fach des Schrankes in ihrem ehemaligen Kinderzimmer verborgen.
Als sie nach dem Auszug der Angeklagten die Silberbarren einsammeln und sicherstellen wollte, musste sie feststellen, dass die sechs großen Barren im Kinderzimmer verschwunden waren. Als verdächtig galten ihr sogleich die ehemalige Lebensgefährtin und der Hausmeister im Nachbarhaus, der ebenfalls Zugang und Schlüssel zum Haus hatte. Als der Richter die Tochter daraufhin fragte, warum sie diese wertvollen Objekte im Haus des Vaters versteckt gelassen hatte und sie nicht zu sich nahm, erklärte sie: „Bei mir ist nicht genug Platz. Bei mir bewahre ich nur das Gold auf.“
Barren bei Lebensgefährtin aufgetaucht
Bei beiden Verdächtigen wurde auf die Anzeige hin das Haus durchsucht. Beim Hausmeister verlief die Durchsuchung aber ergebnislos. Nicht aber bei der angeklagten ehemaligen Lebensgefährtin. Bei der fanden sich drei der sechs vermissten Silberbarren. Nur diese hatte sie angeblich entwendet.
Sie gestand auch ohne Umschweife, dass sie diese mitgenommen hatte. Zunächst mit der Erklärung, dass ihr die Silberbarren als langjährige Partnerin zustünden. Bei Gericht nahm sie diese Darstellung aber zurück und gestand, dass sie wusste, dass die Barren Eigentum der Tochter ist und sie keinen Anspruch darauf hatte. Das Mitnehmen sei eine Kurzschlusshandlung gewesen. Aus Verärgerung über den Rauswurf aus der Wohnung.
Mehrere Personen hatten Zugang zum Haus
Wenn man der Einlassung der Angeklagten folgen wollte, so galt es herauszufinden, ob, und wenn ja, wer ansonsten Zugang zu den Räumen im fraglichen Zeitraum hatte. Was aus den Ermittlungsakten nicht hervorging: Es stellte sich heraus, dass durchaus weitere Personen, die bislang nicht bekannt waren, auf die fehlenden drei Barren Zugriff hatten. Diese konnten allerdings nachträglich nicht mehr nachgewiesen werden.
Daraus resultierte, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, dass hinsichtlich der drei fehlenden Barren ein Diebstahl durch die Angeklagte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Im Hinblick auf die erfolgte Rückgabe der drei entwendeten Barren, auf das völlig straffreie Vorleben und das fortgeschrittene Alter der Angeklagten könne es bei einer Haftstrafe von zwei Jahren belassen bleiben, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Allerdings solle sie als Bewährungsauflage einen Betrag von 9600 Euro bezahlen.
Keine Freiheitsstrafe für die Angeklagte
Der Verteidiger der 77-Jährigen, Rechtsanwalt Andreas Leicher, anerkannte das Bemühen des Schöffengerichtes in der Beweisaufnahme, welche mehr Erkenntnisse als die Ermittlungen der Polizei zu Tage gebracht hatten. Es gehe also in der Urteilsfindung lediglich um die zurück gegebenen Silberbarren, wobei dies mit einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten ausreichend geahndet würde. Selbstverständlich sei die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch urteilte, dass weitere mögliche Täter erst in dieser Hauptverhandlung infrage gekommen seien und deshalb die weiteren fehlenden Silberbarren nicht zweifelsfrei der Angeklagten angelastet werden können. Auch müsse das straffreie Vorleben der Angeklagten gewertet werden. Eine Haftstrafe von 15 Monaten sei angemessen, die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Dazu muss die 77-Jährige 5000 Euro bezahlen.