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Frau war 2 Wochen lang verschwunden

Elisabeth S. (30) aus Rosenheim: Vermisste Frau wurde wohlbehalten in NRW angetroffen

Vermisste Person (Symbolbild).
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Vermisste Person (Symbolbild).

Der Fall bewegte die Region: Elisabeth S. (30) aus Rosenheim war zwei Wochen lang spurlos verschwunden. Nun wurde die Frau wohlbehalten im Raum Nordrhein-Westfalen angetroffen. Wie die Polizei bei derartigen Vermisstenfällen vorgeht.

Update vom 20. Mai, 9.30 Uhr:

Laut Polizeipräsidium Oberbayern Süd konnte die 30-jährige Vermisste im Raum Nordrhein-Westfalen wohlbehalten angetroffen werden. Die Öffentlichkeitsfahndung wird damit widerrufen.

Erstmeldung vom 15. Mai:

Rosenheim – Kaum eine Woche vergeht, in der die Polizei nicht einen Vermisstenfall bekannt gibt. Mal ist es die 80-jährige Frau, die im Altenheim abgängig ist, mal die 13-jährige Rosenheimerin, die nach der Schule nicht zu Hause angekommen ist. „In unserem Dienstbereich gab es in den vergangenen zwölf Monaten 93 Vermisstenfälle“, sagt Polizeihauptkommissar Robert Maurer auf OVB-Anfrage.

Gewohnten Lebenskreis verlassen

Personen gelten ihm zufolge dann als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben, ihr Aufenthalt unbekannt ist oder eine Gefahr besteht. „Also beispielsweise dann, wenn sie Opfer einer Straftat sind, sie sich in einer hilflosen Lage befinden oder die Absicht haben, sich das Leben zu nehmen“, erklärt Maurer.

In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass – anders als man es aus dem Fernsehen kennt – keine 24 Stunden vergehen müssen, bis Angehörige oder Freude jemanden bei der Polizei als vermisst melden. „Es sollte jederzeit die Polizei kontaktiert werden, sobald es Vermutungen zu einem Vermisstenfall gibt“, fügt Maurer hinzu. Auch für den Fall, dass sich der Vermisstenfall im Nachgang gar nicht als solcher entpuppt.

Polizei sofort kontaktieren

„Wenn es tatsächlich eine Vermissung ist und wir die Meldung verspätet erhalten, besteht die Gefahr, dass wichtige Informationen nicht mehr abgeklärt werden können“, erklärt Maurer. Umso wichtiger sei es, schon bei den ersten Vermutungen die Polizei zu kontaktieren.

So geschehen im Fall der verschwundenen Elisabeth S. aus Rosenheim. Die 30-Jährige wurde am 4. Mai zum letzten Mal gesehen, seitdem fehlt von der jungen Frau jede Spur. Ihre Familie hat einen Hilferuf in den sozialen Medien veröffentlicht und Anzeige bei der Polizei erstattet. Doch bisher gibt es keinerlei Informationen darüber, wo sie sich aufhalten könnte. „Wir machen uns große Sorgen und hoffen auf jede Unterstützung“, heißt es in einem Post auf Facebook.

Die Rosenheimer Polizei hat bereits erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. „Wir prüfen vielschichtig“, sagt Hauptkommissar Maurer. So gebe es Gespräche mit Freunden, Bekannten und Familienmitgliedern. Zudem werde in den sozialen Medien nach Hinweisen gesucht. In einem möglichen nächsten Schritt wird mit Diensthunden und Hubschraubern nach der vermissten Person gesucht. „Wir müssen immer schauen, welche Fahndungsmittel die besten und geeignetsten sind“, so Maurer weiter.

Verschiedene Formen

Es gibt verschiedene Formen von Vermissungen. Da wäre beispielsweise der Jugendliche, der nicht in sein Betreutes Wohnen zurückkehrt, weil er am Wochenende zu lange unterwegs war. Das Heim informiert die Polizei in diesem Fall darüber, dass der Jugendliche abgängig ist. „In den meisten Fällen hat sich das aber innerhalb weniger Stunden erledigt, weil er von alleine wieder auftaucht“, sagt der Polizist.

Konkrete Gefahrenlagen

Dann gibt es die Fälle, bei denen die Polizei sofort einschreiten muss, weil konkrete Gefahrenlagen bestehen. Beispielsweise dann, wenn Medikamente zu einer bestimmten Zeit eingenommen werden müssen. „Es ist immer eine Einzelfallentscheidung“, sagt Maurer. So auch im Fall der vermissten Elisabeth S..

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