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Stadt informiert

Parallel zur Europawahl: Bürgerentscheid in Rosenheim zur Biotonne am 9. Juni

Kommt die Biotonne? Rosenheims Bürger können bald darüber entscheiden.
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Kommt die Biotonne? Rosenheims Bürger können bald darüber entscheiden.

Am Sonntag (9. Juni) findet in Rosenheim neben der Europawahl auch der Bürgerentscheid zur Biotonne statt. Wahlberechtigte erhalten dazu eine Wahlbenachrichtigung und weitere Informationen. Die Briefwahl ist für beide Abstimmungen möglich.

Rosenheim – Neben der Europawahl findet in Rosenheim am Sonntag, 9. Juni, auch der Bürgerentscheid „Biotonne“ statt. Für beide Abstimmungen können nur diejenigen Personen ihr Wahlrecht ausüben, die im jeweiligen Wähler- beziehungsweise Abstimmungsverzeichnis der Stadt eingetragen sind oder einen Wahl- oder Abstimmungsschein haben.

Jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Für den Bürgerentscheid „Biotonne“ wird zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung ein Flyer mit notwendigen Informationen zur Abstimmungsfrage übermittelt. Das Wählerverzeichnis wird sowohl für die Europawahl als auch für den Bürgerentscheid in der Zeit von Dienstag, 21., bis Freitag, 24. Mai, im Wahlamt der Stadt, Am Nörreut 17a, im Erdgeschoss zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner Daten im Wählerverzeichnis überprüfen. Wer falsche oder unvollständige Angaben erkennt, kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt der Stadt Einspruch einlegen.

Das Wahlamt weist darauf hin, dass das Wahlgebiet neu strukturiert wurde. In Rosenheim sind es nur noch 30 Wahlbezirke, anstatt der 39 Bezirke bei der Europawahl 2019. Zudem wurden alle Wahlräume barrierefrei gestaltet. Der gewohnte Wahlraum kann sich darum geändert haben und ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgeführt.

Die Stimmabgabe ist für die Europawahl und den Bürgerentscheid jeweils auch mit Briefwahl beziehungsweise Briefabstimmung möglich. Für die Briefwahl muss der Wahlberechtigte beim zuständigen Wahlamt jeweils einen eigenen schriftlichen oder mündlichen (jedoch nicht telefonischen) Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und Abstimmungsscheins stellen. Die Schriftform ist auch durch Telefax unter0 80 31/365 20 55 oder per E-Mail an wahlamt@rosenheim.de gewahrt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Wahlscheinantrag. Besonders einfach können die Briefwahlunterlagen auch online auf www.rosenheim.de oder via Smartphone und dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, direkt im Wahlamt, Am Nörreut 17a, im Erdgeschoss zu wählen und abzustimmen. Sollte jemand aufgrund einer Reise oder sonstiger Abwesenheit am Wahltag Unterlagen für die Briefwahl benötigen, können diese sofort im Wahlamt beantragt werden, auch wenn die Wahlbenachrichtigung beziehungsweise die Abstimmungsbenachrichtigung noch nicht zugestellt sein sollte.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können für die Europawahl bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, für den Bürgerentscheid bis Freitag, 7. Juni, 15 Uhr, und in besonderen Ausnahmefällen, wie Krankheit, bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.

Für Fragen steht das Wahlamt telefonisch unter 0 80 31/365 13 64 oder perE-Mail an wahlamt@rosenheim.de zur Verfügung.

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