„Asylantenpack“, „Bullenschweine“ und Morddrohungen
So schlimm waren die Randale im Obdachlosenheim in Rosenheim
Rosenheim – In der Nacht von Dienstag (3. Januar) auf Mittwoch (4. Januar) kam es mehrfach zu Polizeieinsätzen in der Brunnholzstraße. Ein Mann war dabei mehrfach durchgedreht und hatte randaliert. Zeugen haben die schlimmen Ausraster nun gegenüber rosenheim24.de genauer beschrieben:
Laut den Schilderungen war die Polizei bereits am Dienstagabend gegen 20.40 Uhr erstmals an der städtischen Wohnanlage für Obdachlose im Einsatz. Mehrere Nachbarn hatten laut dem Zeugen den Polizeinotruf gewählt, nachdem der Mann – nach Polizeiangaben ein 34-jähriger Rosenheimer – mit Tellern und Flaschen herumgeworfen und dadurch mehrere Nachbarn „geweckt“ hatte. Der Grund war offenbar, dass dem Mann das Essen in der Unterkunft nicht schmeckte.
Bei seinen Randalen soll er er auch wüste Beleidigungen gegen Ausländer („Faules Hartz-4-Asylantenpack“) sowie Morddrohungen ausgestoßen haben. Unter anderem soll der Randalierer „Ich schlage Euch allen den Schädel ein“ gerufen haben. Als die Polizei kam, wurden die Beamten unter anderem als „Bullenwichser“ betitelt. Für einen Gewahrsam reichten diese Vergehen aber offenbar zunächst nicht aus. Der Mann durfte zunächst an der Unterkunft verbleiben.
Morddrohungen gegen „alle Wichser im Haus“
Doch im Anschluss ging es weiter „rund“, wie zwei Anwohner/Nachbarn unisono gegenüber rosenheim24.de schilderten: Zu späterer Stunde wurde die Polizei erneut alarmiert, nachdem der 34-Jährige anscheinend versucht hatte, die Tür von einem Zimmer eines Mitbewohners aufzubrechen. Die Besatzungen von drei Streifenwagen sorgten schließlich nach Mitternacht für Ruhe – und nahmen den Mann mit, der daraufhin in einer Zelle der Polizeiinspektion Rosenheim landete. Die Polizeiinspektion Rosenheim hat dazu auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Gegen 6.20 Uhr gab es schließlich ein drittes Mal in der selben Nacht Ärger. Nachdem der 34-Jährige in den frühen Morgenstunden aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden war, kehrte er in die Obdachlosenunterkunft zurück – und machte dort weiter, wo er wenige Stunden zuvor aufgehört hatte: Erneut schrie er laut den Zeugen lauthals herum und sprach erneut Morddrohungen gegen „alle Wichser im Haus“ aus. Zudem kündigte er (erneut) an, „die Bullen zu ficken“.
Vorbei war die Story damit jedoch noch nicht: Da der 34-Jährige seinen Schlüssel zur Unterkunft nicht mehr fand (oder eventuell auch verloren hatte), begann er erneut, gegen Türen der Wohnanlage zu treten. Schließlich musste die Polizei ein drittes Mal in dieser Nacht anrücken – unter anderem, um dem Randalierer zu erklären, dass die Beamten kein Schlüsseldienst seien und er sich doch jetzt endlich ruhig verhalten solle, bis ihm die Tür geöffnet werde. Diesen Anordnungen – so schilderten es die Zeugen – leistete der 34-Jährige jedoch keine Folge, sondern betitelte die Polizisten weiter munter als „Bullenschweine“, „Bullenwichser“ oder „Hurensöhne“. Das Ende vom Lied war schließlich, dass ihm die Polizei – nach einer erneuten kurzen Rangelei – ein zweites Mal ein Obdach in Form der Ausnüchterungszelle gewährte...
Das sagt die Stadt Rosenheim
Bei der Stadt Rosenheim ist der Randalierer übrigens amtsbekannt. Nähere Details wolle die Stadt aus Datenschutzgründen jedoch nicht bekanntgeben, wie Sprecher Christian Schwalm auf Anfrage von rosenheim24.de erklärte. Obwohl es in der Unterkunft in der Brunnholzstraße immer wieder mal zu (kleineren) Zwischenfällen kommt, die „trotz vorhandener sozialpädagogischer Betreuung nicht gänzlich verhindert“ werden konnten, wollte Schwalm die Situation keinesfalls überbewerten: „Zunächst einmal ist jeder Vorfall ein Einzelfall. Ein Hausverbot kann sinnvoll sein, verschiebt aber das Problem möglicherweise nur in andere Unterkünfte.“
Grundsätzlich gilt laut Stadt Rosenheim in solchen Fällen, dass zunächst immer eine „einzelfallbezogene Analyse“ durchgeführt wird. „Das Sozialamt ist mit den fachlich relevanten Stellen in Kontakt und versucht, die Situation zu verbessern“, so Schwalm. Etwaige Zwangsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine stationäre Unterbringung, könne das Sozialamt jedoch nicht anordnen, hieß es abschließend.
mw