In Frankreich gilt es ab dem 1. Juli
„Kranke Welt“ oder „super Idee“: Kommt das große Rauchverbot auch ins Mangfalltal?
In Frankreich gilt ab dem 1. Juli ein Rauchverbot an öffentlichen Orten, um unter anderem Kinder zu schützen. Die Meinungen zu dieser neuen Regelung gehen auseinander. Doch wie sieht es im Mangfalltal aus – könnte auch hier ein allgemeines Rauchverbot auf die Straßen kommen?
Feldkirchen-Westerham – Parks, Schulgelände, Bushaltestellen und Sportanlagen. Das sind nur ein paar der öffentlichen Orte, an denen in Frankreich ab dem 1. Juli ein Rauchverbot kommen wird. Damit will die französische Regierung vor allem die junge Generation schützen. „An Orten, an denen sich Kinder aufhalten, muss der Tabak verschwinden“, sagt Frankreichs Gesundheitsministerin Catherine Vautrin gegenüber der Zeitung Ouest-France. Schließlich würde die Freiheit zu rauchen dort enden, „wo das Recht der Kinder auf saubere Luft beginnt“.
Wer sich nicht an das Verbot hält, müsse 135 Euro Strafe zahlen. Von der neuen Regelung sind vorerst E-Zigaretten und das Rauchen in Außenbereichen von Gaststätten ausgeschlossen. Auf Social Media wird das Thema kontrovers kommentiert. So wünscht sich eine Nutzerin auf Instagram, dass das Verbot „gerne in Deutschland“ eingeführt werden soll. Selbst einige Raucher finden, dass die neue Regelung eine „super Idee“ ist. So schreibt eine Userin zum Beispiel: „Ich rauche niemals, wenn Kinder in der Nähe sind.“
Doch es gibt auch zahlreiche Gegenstimmen. Ein Mann äußert sich zum Beispiel, dass durch das Verbot „die Freiheit Stück für Stück“ weggenommen wird. Ein weiterer User sagt: „Kranke Welt. Ich rauche wo ich will, wann ich will und wie viel ich möchte.“ In Deutschland geht die Meinung zu dem Thema also deutlich auseinander. Doch wie sieht es im Mangfalltal aus? Könnte solch ein Verbot in den Kommunen ebenfalls kommen?
„Dazu noch keine Überlegungen“
Für die Gemeinde Feldkirchen-Westerham gibt es auf diese Frage ein klares Nein. „Dazu gab es bisher in unserer kleinen Gemeinde noch keine Überlegungen“, erklärt die Pressesprecherin der Kommune, Karolin Lohwasser. Nicht anders sieht es in der Stadt Kolbermoor aus. „Aktuell ist uns keine Rechtsgrundlage für ein allgemeines Rauchverbot bekannt“, sagt Christian Poitsch, Leiter des Stadtmarketings und Sprecher der Stadt, gegenüber dem OVB.
Denn ob solch ein Rauchverbot in einer Kommune eingeführt wird oder nicht, könne sie nicht einfach alleine entscheiden. „Eine Kommune kann ihre Aufgaben der Selbstverwaltung grundsätzlich nur im Rahmen bestehender Gesetze und Verordnungen regeln“, erklärt Poitsch. Er verweist dabei auf die Bayerische Gemeindeordnung (BayGO).
Und wie sieht es in Bruckmühl aus?
Allerdings gibt es in der Stadt Kolbermoor bereits einige Bereiche, wo das Rauchen verboten ist. „Rauchverbot besteht bereits auf Spielplätzen, in Schulen, Kitas und ist durch entsprechende Haus- oder Platzordnungen geregelt“, so Poitsch. Und diese gelten nicht nur in Kolbermoor, sondern auch in Bruckmühl, wie Sprecherin Silvia Mischi mitteilt. „In Bayern gilt ein umfassendes Rauchverbot an vielen öffentlichen Plätzen, das ist im Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG) geregelt“, erklärt sie. Dieses Gesetz verbietet das Rauchen unter anderem in öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Bildungseinrichtungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Sportstätten.
In Deutschland und damit auch in Bayern herrscht bereits an vielen Orten Rauchverbot. So streng wie es aber in Frankreich kommen soll, ist es hier bis jetzt nicht. So soll in Frankreich auch nicht mehr an Bushaltestellen und Parks geraucht werden. In Deutschland ist das bislang noch erlaubt. Und das soll auch so bleiben. Jedenfalls wenn es nach dem Großteil der Nutzer in den sozialen Medien geht.

