Wohnanlage Neugartenstraße ist Zankapfel
Ober sticht Unter: Genehmigt das Landratsamt umstrittenes Bauprojekt gegen Priener Willen?
Die Priener wollen die Wohnanlage an der Neugartenstraße nicht genehmigen. Weil ihnen oberirdische Stellplätze und die Erschließung fehlen. Und weil ihnen das Verhalten des Bauherrn nicht gefällt. Das Landratsamt sagt: Überlegt noch mal. Und setzt sich über den Willen des Priener Gemeinderats hinweg?
von Petra Wagner und Sylvia Hampel
Prien am Chiemsee – Findet eine unendliche Geschichte nun doch ein Ende? In der jüngsten Sitzung des Bauausschusses ging es erneut um den Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit vier Wohngebäuden und 21 Wohnungen mit je einer Tiefgarage in der Neugartenstraße. Der Fall sei schon öfter im Gremium beraten worden, so Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Zunächst habe der Bauherr 2022 mit einem Antrag auf Vorbescheid gefragt, ob seine Planungen zulässig seien. Dieser wurde positiv vom Gremium sowie auch vom Landratsamt Rosenheim (LRA RO) beschieden.
16 neue Wohnungen an der Osternacher Straße
In der jüngsten Sitzung des Bauausschusses wurde auch der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Acht-Familienhäusern mit Tiefgarage in der Osternacher Straße beraten. Die Gebäude sollen eine Grundfläche von jeweils 200 Quadratmetern und eine Wandhöhe von 6,50 Metern besitzen, so Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Zudem seien sieben Stellplätze oberirdisch und 15 in der Tiefgarage vorgesehen. Das Vorhaben liege nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die Art der baulichen Nutzung entspreche der näheren Umgebung. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Im folgenden Bauantrag sei das Vorhaben von vier auf sechs Gebäude erweitert worden. Diesem habe das Gremium sein gemeindliches Einvernehmen nicht erteilt. Es sei beschlossen worden, für das Gebiet einen Bebauungsplan zu erstellen und eine Veränderungssperre zu verhängen. Im nachfolgenden Bauantrag habe der Bauherr wieder mit vier Gebäuden geplant und damit dem bereits genehmigten Antrag auf Vorbescheid entsprochen. Die Veränderungssperre habe somit nicht greifen können.
Eine Zeit lang habe der Bauherr zwei der Gebäude über den Schwalbenweg erschließen wollen. Das Gremium habe aber diese Erschließung als nicht gegeben beurteilt. Denn dieser Grund steht nicht als öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung. Auch ist die Erschließung mit Wasser/Abwasserleitung und Strom nur über ein Nachbargrundstück möglich. Und diese Nachbarn am Schwalbenweg wollen die Wohnanlage nicht. Daher habe der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen erneut nicht erteilt.
Im nächsten Bauantrag habe der Bauherr dann die Erschließung nur über die Neugartenstraße vorgesehen. Auch diesem Antrag habe das Gremium im März sein Einvernehmen nicht erteilt. Dem habe das Landratsamt Rosenheim nun widersprochen und gebeten, das Vorhaben erneut zu beraten, ansonsten würde es das verweigerte Einvernehmen ersetzen, so Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG).
Michael Anner (CSU) erklärte, es habe sich am Sachverhalt nichts geändert. Für ihn seien zu wenige oberirdische Stellplätze vorgesehen, er bleibe bei seinem Nein. Das Gemeindeoberhaupt schloss sich dieser Haltung an, da ihm das Verhalten des Bauherrn nicht gefalle. Man habe einen Bebauungsplan und eine Veränderungssperre beschlossen, um eine maßvolle Bebauung sicherzustellen. Nun würden große Flächen versiegelt und Grünflächen nicht erhalten. Mit 1:8 Stimmen erteilte das Gremium erneut sein gemeindliches Einvernehmen nicht. Dafür hatte Marion Hengstebeck (Bürger für Prien, BfP) gestimmt.
Nun liegt der Ball wieder beim Landratsamt.