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Neue Parkgebühren in Prien

Kostenpflichtiges Parken in Prien: Wo Wanderer und Spaziergänger bald zur Kasse gebeten werden

An einem Parkplatz in Prien gilt nun eine Parkscheiben-Pflicht.
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Zwei vormals kostenfreie Parkplätze in Prien werden kostenpflichtig beziehungsweise mit einer Parkscheibenpflicht und einer Höchstparkdauer von zwei Stunden ausgewiesen.

Im Priener Stadtgebiet werden vormals kostenfreie Parkplätze bald zum Teil kostenpflichtig. Wo diese Parkplätze liegen und was es dabei in Zukunft zu beachten gilt.

Prien – Der Haupt- und Werkausschuss, der sich aus Vertretern von CSU, Grünen, ÜWG, FW/FWP und BfP zusammensetzt und dem Vorsitz von Bürgermeister Andreas Friedrich unterliegt, hatte sich in seiner letzten Sitzung am 19. Juli zu Parkgebühren beraten. Diskutiert wurde darüber, zwei kostenfreie Parkplätze, die von Spaziergängern und Wanderern – aber eben auch Langzeitparkern – genutzt werden, kostenpflichtig zu machen beziehungsweise die Nutzung einer Parkscheibe und eine Höchstparkdauer vorzuschreiben. In der Sitzung des Marktgemeinderats am 26. Juli fiel dazu nun eine Entscheidung. 

Wo die strengeren Regeln gelten

Beide Parkplätze liegen an der Harrasser Straße: Es handelt sich um den Wanderparkplatz Höhe Schöllkopf und um den sogenannten DKV-Parkplatz. Für den Schöllkopf-Parkplatz, so lautete die Empfehlung des Haupt- und Werkausschusses, solle künftig eine Parkgebühr in Höhe von einem Euro pro Stunde gelten – ohne Höchstparkzeit. Die Gebührenpflicht solle von Montag bis Sonntag und von sieben Uhr bis 19 Uhr andauern.

Am DKV-Parkplatz auf Höhe des neu verlaufenden Chiemseeradweges wiederum sah der Haupt- und Werkausschuss in Anbetracht der Kosten und der dazu verhältnismäßig geringen Nutzung von einer Parkgebühr ab und empfahl dem Gremium stattdessen eine Parkscheibenpflicht – und diese auf zwei Stunden zu beschränken. Aktuell ist der Parkplatz ohnehin nicht vollumfänglich nutzbar, da er gemeindlich zur Ablagerung von Kies genutzt wird.

Diesen Ausführungen und der Anpassung der bereits geltenden Parkgebührenverordnung stimmte der Marktgemeinderat einstimmig zu. Die Bewirtschaftung der beiden Parkplätze wird wie bei den anderen öffentlichen Parkplätzen der Marktgemeinde durch den Bauhof erfolgen. Die Überwachung der neuen Regeln obliegt dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland. Ab wann genau die neuen Regeln gelten, stand zum Redaktionsschluss noch nicht fest, ebensowenig, ob es zusätzlich zum Parkautomaten auch die Möglichkeit geben wird, per Parkster-App zu bezahlen, wie es bereits vielerorts in Prien möglich ist.

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