Plan der Sudelfeldstraße umstritten
Posthotel-Gelände in Brannenburg: Sollen bezahlbare Wohnungen oder Luxus entstehen?
Der Gemeinderat Brannenburg musste sich mit der angefragten Erhöhung der Wandhöhe eines auf dem Gelände des Posthotels geplanten Gebäudes beschäftigen. Das ist das Ergebnis.
Brannenburg – Deutliche Ablehnung für eine beantragte Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Sudelfeldstraße: Für zwei auf dem Gelände des Posthotels geplanten Gebäude soll die zulässige Wandhöhe nicht vergrößert werden, so die einstimmige Entscheidung des Gemeinderates Brannenburg in seiner jüngsten Sitzung. Man wolle weiterhin an der im Mai getroffenen Entscheidung zur Nachnutzung festhalten.
Eingeschränkte Nutzung durch Wandhöhe
Mit der jetzigen Wandhöhe seien die im Dachgeschoss vorgesehenen Wohnungen der beiden Gebäude nur eingeschränkt nutzbar, begründeten Michael Oberlechner, Thomas Lechner und Jennifer Hitzner als Vertreter des Bauträgers Riederimmo ihren Antrag. Durch die Erhöhung um 1,5 Meter beziehungsweise 1,12 Meter verbessere sich die Wohnqualität deutlich, was zu einer verringerten Fluktuation führe. Darüber hinaus stärke die Schaffung hochwertigen Wohneigentums in Brannenburg den Ortskern der Gemeinde. Entgegen der im Bebauungsplan festgelegten Zahl von 22 Wohneinheiten umfasste die vorgestellte Planung 19 Wohnungen mit einer Größe von 60 bis 100 Quadratmetern. Mittels einer visualisierten Darstellung konnten sich die Gemeinderäte eine Vorstellung von der Veränderung der Gebäudeansichten machen.
Klare Worte gegen die beantragte Erhöhung fielen in der anschließenden Diskussion. Man habe sich im vergangenen Jahr viele Gedanken über den Bebauungsplan und die Anzahl der Wohnungen gemacht, weshalb es nicht angebracht sei, schon vor der Rechtskräftigkeit des Plans etwas zu ändern, hieß es aus dem Gremium. Der Fokus sollte auf kleinere, bezahlbare Wohnungen, die stark nachgefragt seien, gelegt werden, und nicht zum Luxusbereich tendieren. Durch die geplanten Gauben sei die Wohnqualität auch im Dachgeschoss gegeben. Auch werde die Ansicht durch die Erhöhung der Wandhöhe, welche eine Erhöhung des Giebels beinhalte, deutlich massiver, was im Ortskern nicht vorstellbar sei und nicht zur Umgebung passe.
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In seiner Einschätzung betrachtete auch Peter Rubeck die Zustimmung zu einer Erhöhung in dieser Ortslage als nicht ganz einfach und beantwortete die Frage zum Einfügegebot mit Jein. Bei der Abstimmung votierten die Gemeinderäte geschlossen gegen eine Erhöhung der Wandhöhe beim südwestlichen Baukörper auf 10,5 Meter und beim nordwestlichen Gebäude auf 7,62 Meter und sprachen sich dafür aus, am im vergangenen Jahr beschlossenen Bebauungsplan festzuhalten. /BH