In dem Gebiet Nußdorf und Flintsbach
„Das ist existenzbedrohend“ - Wie wird der Brenner-Nordzulauf die Gemeinden beeinflussen?
Es gibt Neues in Sachen Brenner-Nordzulauf: Für den weiteren Verlauf in Richtung Inn/Kirnstein liegen zwei Variante vor. Für manche Bürger könnte die Umsetzung laut der Nußdorfer Bürgermeisterin Susanne Grandauer sogar existenzbedrohend werden.
Nußdorf/Flintsbach – Ein Thema, das die Gemeinde Nußdorf als „Dauerbrenner“ bereits seit nunmehr sieben Jahre beschäftigt, ist der Brenner-Nordzulauf. Über dessen Planungsstand, soweit er Nußdorf und die Nachbargemeinden betrifft, informierte Nußdorfs Bürgermeisterin Susanne Grandauer, die im Planungsforum vertreten ist, den Gemeinderat in der jüngsten Sitzung.
„Anderer Verlauf nicht möglich“
Die untertunnelte Neubaustrecke soll nördlich, von Rohrdorf kommend, unter dem Samerberg hindurch schließlich auf Nußdorf zulaufen. Dabei wird ein Teil der Trasse auch unter der Wohnbebauung der Gemeinde verlaufen. „Auf Nachfrage bei der Bahn sei aufgrund des gegebenen Radius ein anderer Verlauf nicht möglich“, sagte die Bürgermeisterin.
Das Tunnelbauwerk solle etwa 50 bis 70 Meter unterhalb der Kellergeschosse liegen, sodass die Bewohner von den Aktivitäten im Berg nichts spüren werden. „Ob das so kommen wird, kann ich nicht sagen. Wir müssen uns auf die Aussagen der DB derzeit verlassen“, merkte Grandauer an. Die Trasse wird auch den Sulzberg queren, unter dem Nußdorfs Trinkwasserquelle liegt. Hier werden noch Bohrungen vorgenommen, damit das Trinkwasser zu keiner Zeit gefährdet ist, so die Bürgermeisterin.
Bahn kann nicht auf Verknüpfung verzichten
Für den weiteren Verlauf in Richtung Inn/Kirnstein liegen zwei Varianten vor, die derzeit noch untersucht werden. Hier geht es hauptsächlich um die Verknüpfung von Neubau- und Bestandsstrecke. Viele Anwohner hatten bislang darauf gehofft, dass auf das rund 3,5 Kilometer lange Bauwerk an dieser Stelle gänzlich verzichtet werden kann. Die Bahn hat zwischenzeitlich jedoch mitgeteilt, dass sie auf eine Verknüpfung in der Höhe von Kirnstein nicht verzichten kann. Dazu wurden zwei Vorschläge ausgearbeitet.
Zwei Varianten möglich
Die erste Option wäre eine Anbindung an die Bestandsstrecke im Bereich der Bundesautobahn. Dazu muss die Bestandsstrecke in Richtung A93 verlegt werden. Die andere Variante sieht eine Anbindung im Bereich der Bestandsstrecke vor, die teilweise allerdings auch verlegt werden muss. Die Deutsche Bahn will sich bis Ende 2023 für eine Vorzugstrasse entscheiden.
„Insgesamt ist das ein wahnsinniger Eingriff in unser Inntal. Auch wenn einige meinen, dass Nußdorf wegen seiner Untertunnelung fein raus sei, wollen wir eine Verknüpfungsstelle in dieser Form nicht akzeptieren“, bekräftigte Susanne Grandauer. Während der gesamten Bauzeit werden laut der Bürgermeisterin Baustelleneinrichtungen und Lagerplätze für den Erdaushub benötigt. Weder die Standorte, noch deren Umfang seien bekannt.
Bürgermeisterin will eine verträgliche Lösung
Allerdings müssten einige Landwirte für zehn oder sogar mehr Jahre Flächen zur Verfügung stellen. Das könnte für einige der Bauern im Inntal das Aus bedeuten. „Das ist existenzbedrohend. Nußdorf wird sich nicht zurücklehnen, sondern weiterhin für eine verträgliche Lösung einsetzten“, sagte Grandauer. „Zudem gibt es derzeit noch keine Auskünfte bezüglich des Abtransports der überschüssigen Masse, welcher eine zusätzliche Belastung für das Inntal darstellen wird.“
Bevor die Planung im Bundestag final beraten und beschlossen wird, haben die Gemeinden die Möglichkeit Kernforderungen zu stellen. Nußdorf fordert die schon oft diskutierte unterirdische Verknüpfungsstelle im Wildbarren. Dazu läuft derzeit eine Machbarkeitsstudie, die von den Inntalgemeinden und der Bürgerinitiative 2040 beauftragt wurde. Die Ergebnisse werden Mitte Juli erwartet. Wenn die Verknüpfung im Berg nicht möglich ist, dann wird aus Gründen des Lärmschutzes gefordert, dass die oberirdisch geführte Strecke in einem Trog verlaufen soll. Hierzu laufen noch die Abstimmungen mit den Nachbargemeinden.
Kernforderungen in Abstimmung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Kernforderungen in Abstimmung mit den Nachbargemeinden und mit Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse - in Anlehnung and die bereits verfasste Resolution - an das Landratsamt weitergeleitet werden.
