Von Nußdorf bis nach Oberaudorf
„Können nicht immer hinterherhetzen“: 17-Jähriger liefert sich Verfolgungsjagd mit Polizei
Ein 17-Jähriger aus dem Landkreis Rosenheim geriet in Nußdorf mit einem geliehenen Wagen in eine Polizeikontrolle. Doch anstatt anzuhalten, jagte der Fahrer bis nach Oberaudorf. Wie der Jugendliche geschnappt wurde und wie die Polizei bei solchen Verfolgungsjagden reagiert.
Nußdorf/Brannenburg/Oberaudorf – Eigentlich sollte es eine ruhige Nachtschicht für die Polizeistreife in Nußdorf werden. Doch was als harmlose Verkehrskontrolle am Mittwochabend (28. Februar) begann, änderte sich schlagartig, als ein 17-Jähriger aus dem Landkreis Rosenheim angehalten werden sollte. Denn anstatt den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten, beschleunigte der Fahrer plötzlich und jagte in Richtung Oberaudorf davon. Der Grund: Der Jugendliche am Steuer hatte weder einen eigenen Führerschein, noch fuhr er in seinem eigenen Wagen. Laut Polizei hatte er diesen nur von einem Bekannten „ohne dessen Wissen ausgeliehen“.
Beamte müssen schnell reagieren
Als der 17-Jährige die Beamten sei, raste er laut Polizei mit „deutlich überhöhter Geschwindigkeit“ aus dem Nußdorfer Wohngebiet in Richtung Brannenburg. Dort nahm er die Kufsteiner Straße in Richtung Flintsbach und landete schließlich über die Landstraße in Oberaudorf. „In solchen Fällen müssen die Beamten immer maßvoll agieren“, erklärt ein Sprecher der Polizeiinspektion Brannenburg auf Nachfrage des OVB.
Man könne nicht immer hinter der Person herhetzen und damit Unbeteiligte gefährden. Je nach Straßenverhältnissen, Uhrzeit und Verkehrslage müssen die Beamten demnach situationsbedingt abwägen, mit welcher Geschwindigkeit sie den Flüchtigen verfolgen. Auch die Umstände der Verfolgung seien entscheidend. Wird zum Beispiel nach der Person gefahndet oder geht es, wie in diesem Fall, nur um das Fahren ohne Fahrerlaubnis. „Die Sicherheit aller Personen geht aber in jedem Fall vor“, betont der Polizeisprecher.
Die Jagd nach dem 17-Jährigen endete in diesem Fall in Oberaudorf. Aufgrund der gefährlichen Fahrweise geriet der Gejagte an einen hohen Randstein und zerstörte damit seine Vorderreifen. Daraufhin wendete der junge Fahrer und wurde letztendlich gestoppt. Warum der 17-Jährige plötzlich versuchte, wieder zurück nach Flintsbach zu fahren, konnte die Polizei nicht sagen. Demnach entscheiden sich Flüchtige manchmal plötzlich, sich ohne weitere Gegenwehr zu stellen oder sie geraten in eine Sackgasse. „Wir wissen auch nicht immer, was dabei in den Köpfen vorgeht“, sagt der Sprecher. Auch weitere Details, wie der Fahrer beispielsweise so weit kommen konnte oder wie hoch die Geschwindigkeit bei der Verfolgungsjagd war, will die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen nicht preisgeben.
Strafanzeige als Folge der Flucht
Fest steht zumindest, dass sich der 17-Jährige mit seiner Flucht keinen Gefallen getan hat. Denn zur fehlenden Fahrerlaubnis und dem „unbefugten Gebrauch eines Kraftwagens“ kommt nun auch noch ein Strafverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens hinzu. Nach Paragraf 315d des Strafgesetzbuches muss der 17-Jährige mindestens mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Wurden zudem Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, ist auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.