Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Vor dem Rosenheimer Schöffengericht

20 Gramm Kokain gegen Spiel-Schulden? Chat-Verlauf entlarvt Kolbermoorer (31)

Hatte der angeklagte 31-jährige Kolbermoorer mit Drogen gehandelt (Symbolbild)?
+
Hatte der angeklagte 31-jährige Kolbermoorer mit Drogen gehandelt (Symbolbild)? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Rosenheimer Schöffengericht.

Angeklagt war er wegen Fahrens ohne Führerschein und Fahrens unter Drogen. Doch die Auswertung seines Chatverkehrs brachte einen weiteren Verdacht an Tageslicht. Wie das Gericht auf seine Erklärungsversuche reagierte und welche Strafe der vorbestrafte Kolbermoorer diesmal bekam.

Kolbermoor – Nicht zum ersten Mal stand ein rumänisch-serbischer Angeklagter aus Kolbermoor vor dem Gericht. Er hatte bereits mehrere Vorstrafen, auch wegen des nun erneut angeklagten Fahrens ohne Führerschein und dies unter Einfluss von Drogen. Davon waren bei der jüngsten Verhandlung vor dem Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert noch restliche Geldstrafen offen.

Spielschulden nur als Ausrede?

Der 31-Jährige behauptete, zwar Drogenkonsument zu sein, keinesfalls aber habe er damit Handel getrieben. Diese Version geriet jedoch ins Wanken, als Chat-Texte aus seinem Handy verlesen wurden, in denen er einem Gläubiger anbot, 20 Gramm Kokain als Kompensation für seine Schulden zu liefern, die er damals offensichtlich nicht begleichen konnte. Aus einem anderen Zusammenhang wurde zudem deutlich, dass die Schulden des 31-Jährigen aus einer Drogenlieferung des Gläubigers herrührten und es sich bei diesen nicht – wie er behauptete – um Spielschulden handelte .

Dass die Erklärung des Angeklagten, er sei nur Konsument und kein Händler, unglaubwürdig sei, ging auch aus der Zeugenaussage des ermittelnden Beamten hervor. Dieser hielt zwar Chatausreden des Angeklagten gegenüber dessen Gläubiger für lächerlich, festigte dennoch die Überzeugung des Gerichtes, es handle sich hierbei fraglos um einen Zwist unter Drogendealern.

Davon zeigte sich auch die Staatsanwältin überzeugt. In ihrem Schlussvortrag erklärte sie, dass die benannten Schulden fraglos aus Drogengeschäften herrührten. Unter Auflösung und Einbeziehung der noch nicht gänzlich erledigten Vorverurteilungen beantragte sie zwei Bestrafungen. Dabei hielt sie zum einen 16 Monate und zum zweiten 6 Monate für angemessen. Weil bislang lediglich Geldstrafen verhängt worden waren, sei es möglich, diese Strafen zur Bewährung auszusetzen.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Rafael Botor erklärte, dass ein Handeltreiben mit Drogen im Falle seines Mandanten keinesfalls gegeben sei. Es seien bei ihm von der Polizei keinerlei weitere Hinweise auf einen Drogenhandel gefunden worden. Somit wäre lediglich das Fahren ohne Führerschein zu bestrafen. Eine angemessene Geldstrafe sei hier eine angemessene Sanktion.

Dem wollte das Gericht nicht folgen. Aus dem Chat-Verkehr seien die Hinweise auf den Drogenhandel unübersehbar. Deshalb folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft mit einer Strafe von 16 plus 6 Monaten Gefängnis und setzte diese bei einer Geldbuße von 3600 Euro zur Bewährung aus. Dieser Antrag sei ohnehin durchaus moderat gewesen.

Sofern der Mann noch einmal ohne Führerschein im Auto fahrend erwischt werde, so die Richterin, dürfte der neue Erwerb eines solchen in weiter Ferne liegen.

Kommentare