2G im Einzelhandel
Ministerium zerschneidet Bändchenlösung in Wasserburg: Geschäftsleute weiter Hilfspolizisten
Es galt als das Konzept im Bemühen, den Einzelhandel aus der Rolle des Hilfspolizisten zu entlassen: Doch auch in Wasserburg darf die „Bändchenlösung“ als Modell zur einfacheren Kontrolle der 2G-Regeln in den Geschäften und in der Gastronomie nicht angewandt werden. Das stößt auf Unverständnis.
Wasserburg – „Müssen wir also weiter Polizei spielen“, sagt Sibylle Schuhmacher vom Innkaufhaus genervt. Sie hatte gemeinsam mit ihrem Mann Tobias die Idee mit den Bändchen. Sie erinnern an jene, die auch auf Festivals verteilt werden. Sie sind nummeriert und werden ausgegeben, wenn Kunden nachgewiesen haben, dass sie genesen oder geimpft sind. Mit dem Bändchen am Handgelenk, das festsitzt, also nicht abgenommen kann, ohne die Schere zum Einsatz zu bringen, hätten Wasserburger und Besucher der Stadt einkaufen können – ohne bei jedem Geschäft oder in jedem Lokal, das der 2G-Regel unterliegt, immer wieder aufs Neue Impfpass und Personalausweis zücken zu müssen.
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Eine gute Idee, die laut Schuhmacher schon in anderen Städten funktioniere. Die Ausgabe der Bändchen hätten die Fußballer im Testzentrum der Löwen in der Altstadt übernommen – sie hatten spontan zugesagt, erneut zu helfen. Sogar ein Pressetermin zur Vorstellung des Konzeptes mit Vertretern der Stadt stand bereits. Doch dann kam die Absage. Das „Bändchenmodell“ ist gestorben.
Das Landratsamt Rosenheim teilt auf Nachfrage der Wasserburger Zeitung mit, die Entscheidung sei im Bayerischen Gesundheitsministerium gefallen. Das Modell stehe nicht mit der derzeit geltenden Rechtslage im Einklang und sei daher „nicht zulässig“.
Ministerium verweist auf rechtliche Probleme
Das Ministerium habe zwar darauf hingewiesen, dass Ladenbesitzer die Kontrolle am Eingang delegieren dürfen – etwa an Ordnungskräfte. Beim Bändchenmodell würde jedoch an Stelle des an sich zu kontrollierenden Impfnachweises lediglich das Vorhandensein eines Bändchens kontrolliert. Diese seien nicht fälschungssicher. Außerdem entständen Vollzugsschwierigkeiten sowie Strafbarkeitslücken, so das Ministerium zur Rechtslag. Denn die Bändchen würden „nicht von Ärzten oder approbierten Medizinalpersonen“ ausgestellt, daher könnten sie kein Gesundheitszeugnis des Strafgesetzbuches darstellen. Wer mit einem gefälschten Bändchen einen Laden oder ein Lokal betrete, müsse im Gegensatz zum Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses nicht bestraft werden.
„Einzelhandel und Gastronomie sind keine Infektionstreiber“
Sibylle Schuhmacher kann das Nein zum Wasserburger Vorschlag, der auch vom WFV unterstützt wurde, nicht nachvollziehen. Der Einzelhandel brauche praktikable Lösungen für die Verpflichtung, die 2G-Regeln zu kontrollieren. Wichtig sei eine Vereinfachung – vor allem jetzt angesichts der Tatsache, dass die Frequenz deutlich abgenommen habe. Durch die Kontrollpflicht sei trotzdem mehr Personal notwendig. Fest stehe außerdem: „Einzelhandel und Gastronomie sind keine Infektionstreiber. Im zweiten Jahr der Pandemie benötigen wir mehr Vertrauen der Politik.“