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Nach Messer-Angriffen in der Region Rosenheim

Alter der Besitzer überrascht: Über 2600 Menschen mit Kleinem Waffenschein – werden es mehr?

Mutmaßlich 216 Extremisten mit Waffen-Erlaubnis
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Nicht nur für Schreckschusswaffen benötigt man einen Kleinen Waffenschein. Auch manche Messer fallen darunter. (Symbolfoto)

Wer einen Kleinen Waffenschein möchte, kann diesen ganz einfach beantragen. Die Hürden dafür sind im Vergleich zum „großen“ Waffenschein überschaubar. Doch wie hat sich die Nachfrage in der Region Rosenheim in den vergangenen Jahren entwickelt – und wie alt sind die Antragsteller im Schnitt?

Rosenheim – Nach einer Auseinandersetzung im Rosenheimer Stadtgebiet griff eine 19-Jährige zu einem Messer. Damit ging sie laut Angaben der Bundespolizei mehrmals auf ihre 18-jährige Kontrahentin los. Durch die eingeleitete Fahndung konnte die mutmaßliche Täterin in einem Schnellrestaurant am Rosenheimer Bahnhof gefunden werden. Dort händigte sie den Beamten dann auch das Messer – ein Multifunktionswerkzeug mit integrierter Klinge – aus. 

„Kein Trend feststellbar“

Es ist nicht das erste Mal, dass es in der Region zu einem solchen Vorfall kommt. In den vergangenen Tagen kam es nebst diesem Vorfall zu zwei weiteren Stichwaffen-Attacken. Etwa als ein 25-jähriger Rumäne einen 34-jährigen Peruaner in einer Auseinandersetzung am Bahnhof mit einer Stichwaffe verletzt hat. Oder als in einer Asylunterkunft in Halfing ein Bewohner mit einem Cuttermesser auf einen Anderen losging.

Die Zahlen der Polizei zeigen allerdings, dass solche Angriffe in den vergangenen Jahren nicht mehr geworden sind. „Es ist kein Trend feststellbar, dass die Hemmschwelle sinkt“, sagt Michael Spessa, Pressesprecher im Präsidium Oberbayern Süd, auf OVB-Anfrage. Auch bei der Ausstellung der Kleinen Waffenscheine in Stadt und Landkreis Rosenheim lässt sich keine auffällige Entwicklung feststellen.

Anzahl ausgestellter Kleiner Waffenscheine gleichbleibend

Im Landkreis Rosenheim besitzen derzeit 2194 Personen den Kleinen Waffenschein. Seit 2020 wurden jährlich etwa 100 neue Scheine ausgestellt. Mit 122 neuen Kleinen Waffenscheinen war die Zahl im Jahr 2022 in den vergangenen vier Jahren am höchsten. 2020 wurden 98 Scheine ausgestellt. In diesem Jahr wurden bisher 85 Kleine Waffenscheine vergeben (Stand: 25. Juli).

Auch in der Stadt ist kein Trend nach oben zu erkennen. Dort sind derzeit 457 Personen in Besitz des Kleinen Waffenscheins (Stand: 31. Juli) und die Zahl der ausgestellten Scheine schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 23 und 28. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden bei der Stadt 12 Kleine Waffenscheine ausgestellt. Auch die Verkaufszahlen sind nicht auffällig: Bei Waffen Daurer in Rosenheim ist die Menge an verkauften Waffen, für die der Kleine Waffenschein benötigt wird, gleichgeblieben, wie das Unternehmen auf OVB-Anfrage mitteilt. 

Für welche Messer man einen Waffenschein benötigt

In Deutschland gibt es bestimmte Messer, die als Waffen gelten und für deren Besitz ein Waffenschein erforderlich ist. Dazu zählen insbesondere Springmesser, Fallmesser und Butterflymesser. Diese Messer sind so konstruiert, dass sie sich mit einer Handbewegung schnell öffnen lassen, was sie besonders gefährlich macht.

Der Waffenschein ist eine behördliche Erlaubnis, die strengen Auflagen unterliegt. Ohne diese Erlaubnis ist der Besitz, das Mitführen und der Handel solcher Messer strafbar. Die Regelungen sollen die öffentliche Sicherheit erhöhen und den Missbrauch dieser gefährlichen Gegenstände verhindern.

So hat sich die Zahl der ausgestellten Waffenscheine in Rosenheim und dem Landkreis entwickelt.

Waffenschein-Besitzer eher älter

Was außerdem auffällt: Die Angreifer der Attacken kürzlich waren allesamt recht jung. Beim Besitz von Kleinen Waffenscheinen sieht die Altersstruktur allerdings ganz anders aus. Das Landratsamt Rosenheim teilt mit, dass die Schein-Besitzer im Schnitt 55 Jahre alt sind. Die Stadt liefert sogar noch eine genauere Aufschlüsselung. Und auch aus dieser geht hervor, dass der durchschnittliche Besitzer eines Kleinen Waffenscheins eher älter ist. Ganze 57 Prozent der Besitzer eines Kleinen Waffenscheins sind mindestens 51 Jahre alt. 39 Prozent davon sogar über 60 Jahre alt. Nur zehn Prozent in der Stadt Rosenheim entfallen auf die 18- bis 30-Jährigen.

Um den Kleinen Waffenschein zu erhalten, ist lediglich ein Antrag erforderlich. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, sowie „die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen“, heißt es im Waffengesetz. Als ungeeignet gilt man beispielsweise, wenn man innerhalb der vergangenen zehn Jahre zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Die persönliche Eignung ist beispielsweise nicht gegeben, wenn man abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln oder psychisch krank ist.

Allerdings: Bei den Angriffen, die sich kürzlich in der Region ereigneten, wurden keine Waffenschein-Pflichtigen Messer genutzt. Im Fall des 25-jährigen Rumänen am Bahnhof war es ein Alltagsgegenstand, der als Stichwaffe missbraucht wurde. In der Asylunterkunft wurde ein handelsübliches Cuttermesser zur Waffe, welches in jedem Baumarkt gekauft werden kann.

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