Neubau-Vorhaben erneut abgelehnt
Mehr Wohnraum auf großen Grundstücken? Eisiger Wind weht Bauherrn in Bernau entgegen
Wie soll ein Bauherr bauen dürfen? Daran scheiden sich bei einem aktuellen Fall in Bernau zwischen Gemeinde und Landratsamt Rosenheim die Geister. Doch der Gemeinderat blieb hart.
Bernau – Das geplante Sechsfamilienhaus am Rudolf-Sieck-Weg 5 fand in der jüngsten Sitzung des Bernauer Gemeinderates im Rathaus erneut keine Mehrheit. Die Begründung: Das Gebäude ist zu groß und passt nicht in die Umgebung, auch Nachbarn haben sich offenbar schon beschwert. Auf der anderen Seite die Argumente: Wohnraum wird dringend benötigt, lieber innen verdichten als grüne Wiesen im Außenbereich versiegeln. Mit 5:9 verweigerte der Gemeinderat am Ende sein Einvernehmen.
Größere Häuser in Wohnsiedlungen
Häuser mit größeren Grundstücken sind bei Investoren begehrt. In den heimischen ländlichen Gemeinden finden sich noch reihenweise Anwesen, auf denen sich Einfamilienhäuser auf einem relativ großen Grundstück befinden. Laufend werden nach einem Verkauf Häuser abgerissen und durch größere Bauten mit mehr Wohnungen ersetzt. Das schafft Wohnungen und je mehr es davon gibt, umso mehr nimmt der Investor ein.
Gemeinden befinden sich da oft in der Zwickmühle. Nachverdichtung ist in Bayern erklärtes Ziel, doch müssen vor Ort allgemeine und nachbarliche Interessen berücksichtigt werden. Ein solcher Fall ist das Bauvorhaben auf einem 850 Quadratmeter großen Grundstück am Rudolf-Sieck-Weg 5 in Bernau, den der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung wiederholt zu behandeln hatte. Erst im Januar hatte das Gremium mit 16:1 abgelehnt. Von sechs Wohneinheiten war die Rede und insbesondere um die Anzahl der Parkplätze gab es eine längere Diskussion.
In der jüngsten Sitzung stellte Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) die aktualisierte Version der Planung vor. Die Vorgaben seien laut Landratsamt Rosenheim erfüllt. Dieses hatte in einem Schreiben an die Gemeinde bestätig, dass das Projekt genehmigungsfähig sei.
Zwei Balkone verkleinert
Biebl-Daiber umriss in der Sitzung kurz die Änderungen der Planung. Zwei Balkone im Dachgeschoss seien verkleinert und jeweils zwei Balkontüren durch Fenster ersetzt worden. Außerdem sollen drei Duplexgaragen statt drei Einzelgaragen und zwei Stellplätze errichtet werden. Die zwölf geforderten Stellplätze stünden im Gegensatz zur vorherigen Planung nun zur Verfügung. An der Kubatur selbst habe sich nichts geändert.
Landratsamt sieht keine rechtliche Hürde
Genau daran entzündeten sich dann auch die Diskussionen. Franz Praßberger (ÜWG) sprach von Bedenken von Anliegern wegen der „Massivität“ des geplanten Gebäudes. Er erkundigte sich, ob das Landratsamt diesbezüglich mit dem Bauwerber gesprochen habe. Die Bürgermeisterin verwies auf die Aussage des Landratsamtes, wonach sich das Gebäude in die Umgebung einfüge. Das ist ein maßgebliches Kriterium für die Genehmigung. Praßberger sagte, ihm seien die Änderungen zu wenig, vor allem da kein „maßgeblicher Schwund“ erkennbar sei. Er befürchtete sogar einen Präzedenzfall für die Umgebung.
Matthias Vieweger (CSU) sagte, er stimme dagegen, weil sich die Größe des Haues nicht geändert hat. Thomas Deinzer (SPD) unterstrich, auch er werde nach Rücksprache mit den Nachbarn wieder ablehnen. Josef Genghammer (Grüne) wollte wissen, ob das Projekt durch eine Änderung des Bebauungsplans verkleinert werden könnte. Woraufhin Biebl-Daiber erklärte, Baurecht dürfe durch eine Änderung nicht eingeschränkt werden. Woraufhin Genghammer dafür plädierte, für die Zukunft vorzusorgen.
„Künftig mehr zulassen“
Sascha Klein (WMG) regte grundsätzliche Überlegungen an. „Wir brauchen in Bernau Wohnraum“, argumentierte er. Über Innenverdichtung und „vielleicht künftig ein Stockwerk“ mehr bei Bauvorhaben sei nachzudenken, anstatt auf der grünen Wiese zu bauen. Er sprach sich dafür aus, künftig mehr zuzulassen.
Genghammer stimmte ihm in der Sache grundsätzlich zu. Allerdings forderte er, Bebauungspläne so zu verändern, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entstehe, was in Projekten wie dem vorliegenden Antrag nicht der Fall sei. Auch könnten Vorgaben zur energetischen Ausstattung gemacht werden.
Gemeinde will künftig mehr steuern
Biebl-Daiber erinnerte ihn daran, dass genau diese Dinge in der Klausur im Oktober besprochen worden seien und dass dies künftig umgesetzt werden könne mit einem sogenannten sektoralen Bebauungsplan. Dieser bezieht sich dann nur auf einen bestimmten Bereich, zum Beispiel ein spezielles Grundstück.