Gemeinde formuliert „Kernforderungen“
„Maximaler Lärmschutz“: Das fordert Flintsbach während Bauphase des Brenner-Nordzulauf
Flintsbach hat „Kernforderungen“ formuliert, die die weiteren Planungen des Bahnprojekts Brenner-Nordzulauf betreffen. Die Kommune will maximalen Lärmschutz. Was das genau bedeutet.
Flintsbach – In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Flintsbacher Gemeinderat mit der Formulierung von „Kernforderungen“, die die weiteren Planungen des europäischen Bahnprojekts Brenner-Nordzulauf betreffen. Diese laufen derzeit auf Hochtouren. „Ideen, die nicht Teil der Vorzugslösung sind, können von der Region als „Kernforderungen“ an den Deutschen Bundestag eingebracht werden.
Schutz der Anwohner während der Bauphase
Die betroffenen Gemeinden im Inntal haben jetzt die Möglichkeit, greifbare „Kernforderungen“ zu stellen, die über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen“, erklärte Stefan Lederwascher, Erster Bürgermeister der Gemeinde Flintsbach am Inn, das weitere Vorgehen. An einigen Stellen, wie zum Beispiel in Flintsbach, gibt es verschiedene Planungsalternativen, aus denen die Bahn bis Ende des Jahres eine Vorzugslösung für die Neubaustrecke erarbeiten will, die Lederwascher bereits in der kürzlich stattgefundenen Bürgerversammlung erläuterte. Insbesondere fordert die Gemeinde mit Nachdruck eine Verknüpfungsstelle im Berg und somit die Aufnahme der Verknüpfungsstelle Wildbarren in die Planungen der Deutschen Bahn.
Weiterhin verlangt die Gemeinde den sofortigen Ausbau von Lärmschutz auf der Bestandsstrecke nach Neubaustandard, den maximalen Schutz der Anwohner während der Bauphase vor Immissionen. So schließt sie Bautätigkeiten an sieben Tagen und 24 Stunden aus und verlangt Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen einzuhalten. So fordert der Gemeinderat einen maximalen Lärmschutz, ausgelegt auf die Maximalauslastung der Bahnstrecke, der über die gesetzlichen Standards hinaus geht für den gesamten oberirdischen Streckenverlauf.
„Dabei muss der aktive Schallschutz aufgrund der besonderen Situation im Planungsgebiet ganzheitlich wegen der engen Tallage, Autobahn und Staatsstraße als zusätzliche Lärmquellen, betrachtet werden“, erklärte Lederwascher. Dieser muss nicht nur anhand der Grenzwerte der 16. BlmSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) dimensioniert werden, sondern als einzuhaltende Pegel sind die Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzusetzen.
„Passive Schallschutzmaßnahmen (etwa Lärmschutzfenster) als Ersatz für „außer verhältnismäßige“ aktive Maßnahmen lehnen wir grundsätzlich ab. Lärmschutzfenster mögen den Lärm in den Räumen eindämmen, aber draußen vor der Haustür haben sie den Lärm dann immer noch“, so der Flintsbacher Rathauschef. Es darf keine Ausgleichsflächen im Inntal, keinen Eingriff in die Wohnbebauung und private Grundstücke (befriedetes Besitztum) und keinen zusätzlichen Flächenverbrauch für die großflächige Umverlegung von Versorgungsleitungen (etwa Transalpine Ölleitung, Ferngasleitung, 20 kV-Stromleitungen, 110 kV-Freileitung) geben. Dabei sind mehrere Bypässe zum Abtransport des Aushubmaterials zwischen den Tunnelöffnungen zu schaffen und es ist auf einen möglichst geringen Flächenverbrauch für die Lagerung von Aushubmaterial zu achten. Die Ortschaften dürfen durch den Abtransport mit Lastkraftwagen nicht belastet werden und der Baustellenverkehr darf nicht über örtliche Straßen abgewickelt werden.
Lastenfreie Zuführung der Grundstücke
Die Anlieferungen und Abtransporte dürfen nur über Schienen und Förderbänder und über die Autobahn erfolgen. Außerdem wird der Rückbau der nicht mehr benötigten Teile der Bestandsstrecke und die lastenfreie Zuführung der damit verbundenen Grundstücke an die Landwirtschaft gefordert. Die so formulierten „Kernforderungen“ verabschiedete der Flintsbacher Gemeinderat einstimmig. Diese werden nun über das Rosenheimer Landratsamt koordiniert, besprochen und mit den Kommunen abgestimmt.