Sondergebiet für Logistikzentrum
Kommt Marc O‘Polo nach Bad Feilnbach? Das sagt das Unternehmen zum Standort Eulenau
Kommt Marc O‘Polo in die Eulenau? Der Name fiel im Zusammenhang mit einem Logistikzentrum, für das der Feilnbacher Gemeinderat jetzt einen Bebauungsplan aufstellen wird. Das sagt das Stephanskirchner Unternehmen dazu.
Bad Feilnbach – In jüngster Sitzung stellte der Bad Feilnbacher Gemeinderat dafür die Weichen, indem er den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Logistik Eulenau“ fasste und weitere Planwerke anpassen will. Im Gespräch ist hier die Stephanskirchner Firma „Marc O’Polo“.
Wie das Unternehmen auf OVB-Anfrage erklärt, befinde sich Marc O’Polo auf internationalem Wachstumskurs. Dafür sei langfristig eine zukunftsorientierte und nachhaltige Logistik erforderlich. „Derzeit lotet das Unternehmen verschiedene Optionen aus, bevorzugt in der Region. Zu einer weiteren Entscheidungsvorbereitung wurden dem Gemeinderat Überlegungen vorgestellt, wie so etwas am dortigen Standort realisiert werden könnte“, so ein Sprecher. Eine Entscheidung sei jedoch noch nicht gefallen.
Im öffentlichen Teil der Sitzung war der Tagesordnungspunkt recht schnell abgehandelt: Bürgermeister Max Singer (ÜW) verwies zum Sachverhalt auf die Sitzungsunterlagen, die den Gremiumsmitgliedern und der Presse zur Verfügung gestellt wurden. Erläuterungen während der Sitzung erfolgten nicht.
In den Unterlagen wird aufgeführt, dass im Juli 2018 die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans in der Eulenau beschlossen wurde. Diese Pläne umfassten einen Bereich südlich der Autobahn sowie östlich und westlich der Staatsstraße 2089. Nach Abstimmungen mit der Höheren Landesplanungsbehörde und anderen Fachbehörden wurde festgestellt, dass die Entwicklung dieses Gebiets nur schrittweise erfolgen kann. Grundsätzlich soll „eine Zersiedelung der Landschaft vermieden werden“ wie es in den Grundsätzen der Landesplanungsbehörde heißt, „neue Siedlungsflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten“ ausgewiesen werden.
Auch Regierung ist informiert
Ausnahmen bilden hier Logistikbetriebe, da ein Logistikunternehmen auf einen unmittelbaren Anschluss an die Autobahn angewiesen sei. Im Mai 2022 fand eine Besprechung zwischen der Gemeinde und der Regierung von Oberbayern statt, bei der die Planungsabsicht der Gemeinde erläutert und eine Betriebsbeschreibung der interessierten Firma Marc O’Polo vorgelegt wurde. Die Landesplanungsbehörde kam dann zu dem Ergebnis, dass für die geplante Ansiedlung eines Logistikbetriebs eine Ausnahme vom Anbindungsgebot in Betracht käme.
Für die Bauleitplanung der Gemeinde bedeutet das nun, dass von der ursprünglich angedachten gesamthaften Entwicklung Abstand genommen und jedes Vorhaben einzeln entwickelt werden muss. Statt gewerblicher Bauflächen wird nur eine Sonderbaufläche „Logistik“ im Flächennutzungsplan und ein „Sonstiges Sondergebiet“ im Bebauungsplan entwickelt.
Zusammen mit einem Durchführungsvertrag zwischen dem Bewerber und der Gemeinde Bad Feilnbach soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. In der Sitzung wurde auf Nachfrage erläutert, dass das Planungsgebiet sich nur auf den Teil östlich der Staatsstraße beziehen wird und nicht wie ursprünglich gedacht zu beiden Seiten.
Linksabbiegespur auf der Staatsstraße
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst 13,1 Hektar und liegt zwischen der Autobahn und dem Gut Eulenau. Darin sollen die notwendigen Bauflächen, Zufahrten und ein Teil der Flächen für den voraussichtlichen Kompensationsumfang ausgewiesen werden. Letztere sollen aber im fortschreitenden Verfahren ergänzt werden. Weiter ist davon auszugehen, dass die Staatsstraße 2089 um eine Linksabbiegespur erweitert werden muss. Die dafür notwendigen Flächen werden ebenfalls nach der Feststellung des notwendigen Umfangs in den Geltungsbereich aufgenommen.
Verfahren wird nun eingeleitet
Mit einer Gegenstimme fasste der Bad Feilnbacher Gemeinderat den Beschluss, dass die 2018 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Ziel einer baulichen Verwertung des Gebiets Eulenau bestätigt wird. Weiter wurde die 36. Änderung des Flächennutzungsplans zur Sicherung der Sonderbauflächen „Logistik“ beschlossen und ein Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Logistik Eulenau“ gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren einzuleiten und die Planentwürfe dann dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.