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Abrissarbeiten auf dem Grundstück beendet

Kommt sie? Kommt sie nicht? So steht‘s um die geplante Flüchtlings-Unterkunft in Kolbermoor

Darf auf diesem Grundstück an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 212 Personen errichtet werden? Darüber hat das Bayerische Verwaltungsgericht in München zu entscheiden.
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Darf auf diesem Grundstück an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 212 Personen errichtet werden?

Die Abrissarbeiten sind erledigt, nun könnte mit dem Bau der geplanten Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor begonnen werden. Ob das passiert, obwohl über die Klage der Stadt gegen die Baugenehmigung noch gar nicht entschieden ist? Das OVB hat nachgehakt.

Kolbermoor – Kommt sie oder kommt sie nicht, die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße 62 und 62a in Kolbermoor? Fakt ist, dass das bisherige Gebäude auf dem Areal, in dem ein Autohändler sein Domizil hatte, mittlerweile abgerissen worden ist. Fakt ist aber auch, dass die Quartier Kolbermoor Projekt GmbH mit Sitz in Wörth an der Isar, zwar über eine gültige Baugenehmigung verfügt und daher bauen darf, die Stadt Kolbermoor gegen das Bauvorhaben aber vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München klagt.

Vor allem aufgrund der beengten Platzverhältnisse für die bis zu 212 Geflüchteten, die dort Platz finden sollen, hatte der Kolbermoorer Bauausschuss das Bauvorhaben vor rund einem Jahr abgelehnt. Doch das Landratsamt Rosenheim als übergeordnete Behörde kassierte die Entscheidung des Gremiums und erteilte dem Bauwerber die Baugenehmigung. Woraufhin die Stadt Klage einreichte und zudem per Eilantrag versuchte, einen Baubeginn vor der gerichtlichen Entscheidung zu verhindern. Doch der Eilantrag wurde abgelehnt, weshalb im Herbst 2025 die Abrissarbeiten auf dem Grundstück beginnen konnten.

Die Abrissarbeiten des vorherigen Gebäudes auf dem Grundstück an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor sind mittlerweile beendet.
Wann die Verhandlung zur Klage der Stadt Kolbermoor gegen die Baugenehmigung für die Flüchtlingsunterkunft vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München stattfinden wird, ist noch offen.

Wie schnell es dort nun vorangehen könnte, bleibt allerdings offen. Die Quartier Kolbermoor Projekt GmbH als Eigentümer hüllt sich trotz mehrmaliger Anfrage des OVB weiterhin in Schweigen. Das Landratsamt, das die Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen anmieten wird, verweist hingegen auf den (schweigenden) Eigentümer. „Zum Stand der Bauarbeiten sowie zum weiteren Ablauf kann das Landratsamt Rosenheim keine Angaben machen“, teilt Simone Beigel, Sprecherin der Behörde, dazu dem OVB mit. „Die zeitliche Planung der Bautätigkeit liegt im Entscheidungsbereich des Eigentümers.“

Unterkünfte trotz rückläufiger Asylbewerberzahlen weiterhin „dringend benötigt“

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, ist seit Monaten rückläufig. So hatten nach Angaben der Datenbank statista.com, die sich wiederum auf Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge beruft, im vergangenen Jahr in Deutschland knapp 169.000 Menschen einen Asylantrag gestellt. Im Vorjahr waren es noch fast 251.000, im Jahr 2023 sogar fast 352.000.

Auch das Landratsamt Rosenheim bestätigt gegenüber dem OVB, dass die Zahl der Asylsuchenden „rückläufig“ sei. Dennoch betont Behörden-Sprecherin Simone Beigel, dass derzeit geplante Unterkünfte im Landkreis Rosenheim „weiterhin dringend benötigt“ würden. „Nach wie vor hat der Landkreis Rosenheim die Unterbringungsquote noch nicht erfüllt und ist sogar der Landkreis in Oberbayern mit der zweitniedrigsten Erfüllungsquote“, so Beigel. „Daher erfolgt auch weiterhin eine regelmäßige Zuweisung durch die Regierung von Oberbayern.“

Nach Angaben des Landratsamtes werden seit Februar 2025 „vorwiegend Geflüchtete aus der Ukraine“ in den Landkreis gebracht. Stand 12. Januar 2026 wohnen in den landkreiseigenen Unterkünften 1475 ukrainische Geflüchtete, 1599 Flüchtlinge aus dem von Russland angegriffenen Land konnten zudem privat untergebracht werden. Die Zahl der aktuell untergebrachten Menschen, die Asyl beantragt haben, liegt bei 1124, hinzu kommen 824 sogenannte Fehlbeleger, die als Flüchtlinge anerkannt wurden oder als asylberechtigt gelten, bislang aber beispielsweise keinen bezahlbaren Wohnraum gefunden haben.

Gespräche mit der Stadt Kolbermoor rund um die geplante Unterkunft habe es seit Baubeginn zwar nicht gegeben. „Es ist jedoch geplant, dass unser Landratsamt mit der Stadt Kolbermoor in Kontakt tritt, sobald die Fertigstellung der geplanten Flüchtlingsunterkunft durch den Eigentümer bevorsteht“, so Beigel. „Dieser Austausch soll mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor der tatsächlichen Nutzungsaufnahme der Einrichtung stattfinden.“

Die Stadt wiederum hofft natürlich, dass der Austausch gar nicht vonnöten sein wird. Was der Fall wäre, wenn die Klage gegen die Baugenehmigung erfolgreich wäre. Mittlerweile ist auch klar, mit welchen Argumenten sich die Kommune gegen die Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße stellt.

Verweis auf Erfahrungen der Nachbarstadt Rosenheim

So ist aus der Klagebegründung, die dem OVB in Auszügen vorliegt, unter anderem ersichtlich, dass die Stadt – wie auch bei der Entscheidung durch den Bauausschuss – die Platzverhältnisse ins Feld führt. So verweist die Kommune in ihrem Schriftstück darauf, dass sie aufgrund der kleinen Aufenthaltsflächen für die Geflüchteten befürchtet, dass sich die Bewohner der Unterkunft im Umfeld des Areals andere Aufenthaltsflächen suchen. Was wiederum zu Problemen in der Nachbarschaft führen könnte. Als Beispiel führt die Stadt ähnliche Erfahrungen der Nachbarstadt Rosenheim mit einer Unterkunft an der Oberaustraße an.

Ein weiterer Punkt, der nach Einschätzung der Stadt gegen die Genehmigung des Bauantrags spricht, ist die lange Nutzungsdauer, die fast 16 Jahre umfassen soll. Was die Stadt aufgrund der seit einigen Monaten rückläufigen Zahlen an Asylbewerbern als nicht gerechtfertigt erachtet.

Termin für Verhandlung „derzeit noch nicht absehbar“

Wann das Bayerische Verwaltungsgericht in München über die Klage der Stadt Kolbermoor gegen die Baugenehmigung entscheiden wird, ist allerdings noch völlig offen. „Eine Terminierung für die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren ist derzeit noch nicht absehbar“, teilt dazu Dr. Isabel Altmeyer, Pressesprecherin und Richterin am Verwaltungsgericht, auf OVB-Anfrage mit.

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