Bedrohung bis sexuelle Belästigung
Sieben Straftaten in zwei Jahren: Darum setzt Gericht Verfahren gegen Kolbermoorer (39) aus
Immer wieder gerät ein Kolbermoorer mit der Polizei in Konflikt, allein sieben Straftaten, verübt in den Jahren 2021 und 2022, waren jetzt Gegenstand eines Prozesses gegen den 39-Jährigen in Rosenheim. Ein Urteil gab‘s aber nicht, das Verfahren wurde ausgesetzt. Die Gründe für diese Entscheidung.
Kolbermoor/Rosenheim – Gewissermaßen ein Dauergast bei Gericht ist ein 39-jähriger Mann aus Kolbermoor, der sich jetzt erneut in Rosenheim vor dem Amtsgericht verantworten musste. Dieses Mal präsentierte die Staatsanwaltschaft drei Anklagen mit insgesamt sieben Straftaten, die er in den Jahren 2021 und 2022 verübt haben soll. Die Vorwürfe reichten von der sexuellen Belästigung über Bedrohung, Körperverletzung und Beleidigung bis hin zum Diebstahl.
Reifen nach Schaden einfach ausgetauscht
Als sein Fahrrad beim Bahnhof Rosenheim einen Reifenschaden aufwies, montierte er laut Anklage kurzerhand einen Reifen von einem fremden Fahrrad ab – und zwar gleich zweimal hintereinander. Eine ehemalige Freundin soll er mit einem Genital-Foto belästigt haben, vom Arbeitsamt unberechtigtes Arbeitslosengeld bezogen haben. Zudem soll er einen Mitbewohner, mit dem er einen Streit hatte, mit einem Messer bedroht sowie Polizisten, die ihn aus verschiedenen Gründen mehrfach in Gewahrsam nehmen mussten, in verschiedenen Fällen verletzt, bedroht und beleidigt haben.
Mit den Vorwürfen konfrontiert war er, mit einer Ausnahme, zwar geständig. Jedoch versuchte er vor Gericht, die jeweiligen Umstände zu beschönigen. So habe man sein Fahrrad am Bahnhof ebenfalls beschädigt. So sei er „gezwungen gewesen“, auf diese Weise sein eigenes Rad zu reparieren. Polizisten, bei denen er renitent gewesen war, seien auch zu ihm grob gewesen. Der Betrug beim Arbeitsamt sei lediglich ein Versehen gewesen, das er längst korrigiert habe. Die Messerbedrohung war nach seiner Lesart niemals ernsthaft gewesen und habe nur zur Eigensicherung gedient.
Im Laufe der Aussagen des Angeklagten wurde deutlich, dass er nahezu bei dem Vorfall unter dem Einfluss von Alkohol gestanden hatte. Er bestritt allerdings, dass er sich betrunken gefühlt habe, gestand aber ein, dass er meist mehrere Biere getrunken hatte.
Übereinkunft im Rechtsgespräch
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann, bat daraufhin um ein Rechtsgespräch. In dessen Verlauf kamen das Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger überein, dass in diesem Falle die psychiatrische Unterbringung im Maßregelvollzug geboten sein könne. Dazu sei aber das Gutachten eines forensischen Psychiaters von Nöten.
Im allseitigen Einverständnis setzte die Vorsitzende Richterin Julia Vogel das Verfahren aus, um es nach einem solchen Gutachten fortzusetzen.