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Kolbermoorer Bürgerinitiative will Bürgerentscheid

Unterschriften übergeben: So geht es mit dem Bürgerbegehren gegen neue Siedlung nun weiter

Reicht‘s für einen Bürgerentscheid? (Von links) Thomas Eglseder, Ferdinand Pfeifer und Dr. Michael Rath, die drei Sprecher der Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor, haben am Freitag (5. Dezember) die im Rahmen des Bürgerbegehrens gesammelten Unterschriften gegen eine geplante Siedlung im Nordosten der Stadt im Rathaus übergeben.
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Reicht‘s für einen Bürgerentscheid? (Von links) Thomas Eglseder, Ferdinand Pfeifer und Dr. Michael Rath, die drei Sprecher der Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor, haben am Freitag (5. Dezember) die im Rahmen des Bürgerbegehrens gesammelten Unterschriften gegen eine geplante Siedlung im Nordosten der Stadt im Rathaus übergeben.

Kommt‘s zeitgleich mit der Kommunalwahl am 8. März 2026 in Kolbermoor auch zum Bürgerentscheid über eine neue Siedlung im Nordosten der Stadt? Die Bürgerinitiative, die das Projekt verhindern will, hat zumindest jetzt die Unterschriften des Bürgerbegehrens eingereicht. Wie‘s jetzt weitergeht.

Kolbermoor – Die Unterschriften sind überreicht, jetzt geht‘s ans Auszählen und Überprüfen: Die Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor (BI) hat am Freitag (5. Dezember) die Unterschriftslisten zum Bürgerbegehren gegen eine geplante Siedlung im Nordosten Kolbermoors an die Stadt übergeben. Dass ein möglicher Bürgerentscheid zeitgleich mit der Kommunalwahl am 8. März 2026 stattfinden könnte, scheint nach derzeitigem Stand eher unwahrscheinlich zu sein.

Seit Ostern hat die Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor, die nach eigenen Angaben mittlerweile rund 300 Mitglieder hat, in der Stadt Kolbermoor Unterschriften im Rahmen eines Bürgerbegehrens gesammelt. Das Ziel der BI: Durch einen Bürgerentscheid eine neue Siedlung mit hunderten Wohnungen auf einem mehr als 80.000 Quadratmeter großen Areal zwischen Teufelsgraben, der Fürstätter Straße, dem Straßenzug „Am Alpenblick“, der Karolinenhöhe und dem kleinen Waldstück oberhalb des Straßenzugs „Am Gangsteig“ zu verhindern.

Jüngst hatte das Projekt „Quartierszentrum Kolbermoor Nord-Ost Am Alpenblick“, bei dem rund die Hälfte der Wohneinheiten aus den Bereichen „kommunaler Wohnungsbau“ und „Seniorenwohnen“ kommen soll, einen Rückschlag erlitten, nachdem sich der Stadtrat dagegen ausgesprochen hatte, die bisherige Rahmenplanung als vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausarbeiten zu lassen. SPD, AfD und ein Großteil der Parteifreien hatten dafür gestimmt, durch die Stimmen der CSU, der Grünen und von Stefan Reischl (Parteifreie) war es aber letztlich zu einer Pattsituation gekommen. Als grundsätzliches Aus für das Projekt versteht dieses Abstimmungsergebnis aber keine der Fraktionen.

BI hat nach eigenen Angaben mehr als 1480 Unterschriften gesammelt

Eine Einschätzung, die die Bürgerinitiative teilt – und daher den Wunsch nach einem Bürgerentscheid weiter verfolgt. „Wir haben mehr als 1480 Unterschriften gesammelt“, verrät Dr. Michael Rath, einer der drei BI-Sprecher, der überzeugt ist: „Wir haben, auch wenn einige Stimmen beispielsweise wegen Wegzugs von Unterstützern ungültig sein sollten, genügend Unterschriften.“ Nach Angaben der Stadtverwaltung sind aktuell (Stand 5. Dezember) 1366 gültige Unterschriften notwendig.

Und wie geht es nach der Übergabe weiter? Ab Samstag, 6. Dezember, beginnt eine einmonatige Frist, in der die Unterschriften hinsichtlich der Formalien und anhand der Bürgerliste geprüft und – sollte die Anzahl ausreichen – der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden muss. „Das ist ein ganz schöner Stapel Papier, der da in der Verwaltung liegt“, sagt Bürgermeister Peter Kloo, der pro Unterschrift mit rund einer Minute Arbeitszeit fürs Überprüfen rechnet. Was insgesamt rund drei Tage Arbeit für einen Mitarbeiter der Verwaltung ausmacht.

Am 29. Dezember könnte der Stadtrat über die Zulässigkeit abstimmen

„Die Mitarbeiter sollen sich jetzt aber nicht verrückt machen, wir haben ja schließlich gutes Personal“, so der Rathauschef zu dieser Zusatzaufgabe in der Vorweihnachtszeit, die seiner Einschätzung nach bereits im Lauf der kommenden Woche erledigt sein könnte. Zumindest sollte dann klar sein, „ob die Anzahl der Unterschriften reicht“. Um die einmonatige Frist einzuhalten, hat Kloo auch schon ein Datum für eine Stadtratssitzung im Kopf, um über die Zulässigkeit entscheiden zu können: Montag, 29. Dezember.

Dass der Stadtrat ein Bürgerbegehren letztlich als unzulässig erklärt, ist übrigens nur in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise wenn der Inhalt gegen geltendes Recht verstoßen würde. Wird der Bürgerentscheid hingegen seitens des Stadtrats für zulässig erklärt, dann schreibt die Gemeindeordnung vor, dass binnen drei Monaten an einem Sonntag ein Bürgerentscheid abgehalten werden muss.

Wunsch nach Bürgerentscheid am Tag der Kommunalwahl

BI-Sprecher Rath würde sich wünschen, dass die Kolbermoorer am Sonntag, 8. März 2026, nicht nur einen neuen Bürgermeister wählen und über eine neue Zusammensetzung des Stadtrats abstimmen, sondern auch folgende Frage mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten können: „Sind Sie dafür, dass das aktuell laufende Bauleitverfahren zum Bebauungsplan Nr. 87 „Quartierszentrum Nord-Ost“ eingestellt und die unbebaute landwirtschaftliche Fläche erhalten wird?“ „Zum einen würde es Kosten sparen, weil man nicht nochmals extra Wahlhelfer organisieren müsste, zum anderen wäre die Beteiligung natürlich deutlich höher und damit am Ende auch die demokratische Legitimierung“, findet der Kolbermoorer.

Genehmigung durchs Bayerische Innenministerium nur in Ausnahmefällen

Mir wäre das auch sehr recht“, sagt dazu Rathauschef Kloo, der aber eine „große Hürde“ sieht. Denn: Die Gemeinde- und Wahlkreisverordnung gebe nämlich vor, dass ein Bürgerentscheid zeitgleich mit der Kommunalwahl nur in Ausnahmefällen möglich sei und zudem seitens des Bayerischen Innenministeriums genehmigt werden müsse. „Damit soll vermieden werden, dass eine Stadtrats- beziehungsweise Kreistagswahl, die einen Zeitraum von sechs Jahren umfasst, davon überlagert wird“, erklärt Kloo. Außerdem habe auch das Landratsamt „ein Wörtchen mitzureden“, da „an diesem Tag auch der Landrat und der Kreistag gewählt wird“. Dennoch werde die Stadt diese Möglichkeit prüfen.

Das Ergebnis der Abstimmung hat dann letztlich die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses, an den der Stadtrat zumindest ein Jahr lang gebunden ist. Änderungen, die dem Ergebnis des Bürgerentscheids entgegenstehen, können in diesem Zeitraum wiederum nur durch einen neuen Bürgerentscheid erreicht werden.

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