Neue Grundsteuer
Kein Eingang trotz Einschreibens: Warum sich ein gebürtiger Rimstinger über das Finanzamt ärgert
Zum 1. Januar 2025 müssen Immobilienbesitzer in Deutschland die sogenannte „Neue Grundsteuer“ zahlen, eine neue Fassung der bisherigen Abgabe. Doch schon heuer müssen Haus- und Wohnungseigentümer die ersten Unterlagen bei den Finanzbehörden einreichen, ein gebürtiger Rimstinger sogar zweimal.
Rimsting – Hubert Heinrich ist sauer. Der 65-Jährige hat, wie er erzählt, für sein Elternhaus in Rimsting Angaben über die Immobilie an das Finanzamt Rosenheim übermitteln müssen. So wie alle anderen Eigenheimbesitzer dies auch bei den Finanzbehörden machen mussten. Derzeit arbeitet Heinrich noch in der Nähe von Stuttgart als Verwaltungsbeamter. Doch in absehbarer Zeit will er seinen Ruhestand genießen, in seinem Rimstinger Elternhaus.
Hubert Heinrich ist nicht sein richtiger Name. Diesen möchte der künftige Pensionär nicht in der Zeitung lesen.
Telefonische Nachfrage
Ihn ärgert der Umstand, dass er die Unterlagen zu seiner Immobilie gleich zweimal an das Rosenheimer Finanzamt habe senden müssen. Und dies, obgleich er den ersten Brief voller Dokumente per Einschreiben mit Rückschein versendet hat. Dieser liegt der Redaktion in Kopie vor. Und tatsächlich ist auf der Karte, welche an den Empfänger zurückgeht, der Eingang beim Rosenheimer Finanzamt quittiert worden. Das war Mitte Juli.
Dennoch habe er bereits Anfang August eine Aufforderung der Rosenheimer Behörde bekommen, seine Grundsteuererklärung abzugeben. Er habe telefonisch beim Finanzamt nachgefragt, wo sein bisheriger Brief verblieben sei. Dort habe ihm der zuständige Sachbearbeiter mitgeteilt, dass kein derartiger Brief bei ihm eingegangen sei. Trotz Rückscheins. Der Mitarbeiter habe auf die Poststelle des Amtes verwiesen, wo sich Heinrich beschweren könne.
„Seltener Vorgang“ beim Finanzamt
Ein Massenphänomen? Mitnichten, wie zumindest der Bayerische Bund der Steuerzahler auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen mitteilt. Dort ist kein derartiger Fall bekannt, wie ihn Hubert Heinrich erlebt hat. „Wahrscheinlich wird er die Erklärung noch mal einreichen müssen. Ansonsten bleibt dem Finanzamt nur die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen“, sagt ein Sprecher. Dennoch: Bei einer Zustellung durch Einschreiben mittels Übergabe oder gegen Rückschein spreche eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ für den Zugang des Schreibens.
Beim Rosenheimer Finanzamt kann man den konkreten Fall nicht nachvollziehen, weil der Steuerpflichtige seinen Namen nicht genannt haben möchte. „Generell kann ich sagen, dass es ein eher seltener Vorgang wäre, dass im Finanzamt eingereichte Unterlagen auf Dauer nicht mehr aufzufinden sind“, antwortet der stellvertretende Amtsleiter der Behörde, Andreas Komann, auf Anfrage.
Möglichkeit zur Beschwerde beim Amt
Er räumt aber auch ein: Sollte die geschilderte Reaktion des Sachbearbeiters so ausgefallen sein, wie Heinrich dies geschildert hat, entspreche dies nicht seiner Vorstellung von „einem angemessenen Umgang mit der Situation im Sinne einer Problemlösung“. Steuerpflichtige hätten immer und generell die Möglichkeit, sich über eine als unangemessen empfundene Sachbehandlung beim Finanzamt zu beschweren.
„Es ist gewährleistet, dass solchen Beschwerden durch den direkten Vorgesetzten oder durch die Amtsleitung nachgegangen wird“, so Komann. Auch jene, die ihre Erklärungen zur Grundsteuer elektronisch abgeben wollten, hatten im Juli Probleme. Das entsprechende Portal der Finanzbehörden, Elster, war dem großen Ansturm auf die Rechner nicht gewachsen und brach unter der Last der Anfragen zusammen.