„Katastrophale Außenwirkung“
Hat Mandatsträger geschwänzt? Dicke Luft im Gstadter Gemeinderat – droht nun Ordnungsgeld?
Im Gemeinderat von Gstadt ist das unentschuldigte Fehlen eines Gemeinderatsmitglieds zur Debatte geworden. Bürgermeister Bernhard Hainz (FWG) betonte in der jüngsten Sitzung die Möglichkeit, ein Ordnungsgeld zu verhängen, um die Anwesenheitspflicht zu unterstreichen.
Gstadt – Schon in der vergangenen Sitzung wurde Kritik an einem Gemeinderat laut, der in der vorletzten Sitzung die laufende öffentliche Gemeinderatssitzung verließ und in der darauffolgenden Sitzung unentschuldigt fehlte.
Bürgermeister Bernhard Hainz (FWG) hatte damals auf die Teilnahmepflicht verwiesen. Es sei möglich, ein Ordnungsgeld zu verhängen. Dafür brauche es allerdings einen Gemeinderatsbeschluss. Und so stand der Punkt „Geschäftsgang der Gemeinde“ erneut auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung.
Ordnungsgeld bis 250 Euro möglich
Der Gstadter Rathauschef betonte, dass ein Beschluss über ein Ordnungsgeld nicht rückwirkend gelten sollte. Gleichwohl stehe in Artikel 48 der Geschäftsordnung (GO), dass die Gemeinderatsmitglieder verpflichtet sind, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen und die ihnen zugewiesenen Geschäfte zu übernehmen. Und weiter heisst es in der GO, dass der Gemeinderat gegen Mitglieder, die sich diesen Verpflichtungen ohne genügende Entschuldigung entziehen, ein Ordnungsgeld bis zu 250 Euro im Einzelfall verhängen kann. Eine laufende Sitzung zu verlassen und ein Bier zu trinken: „Das geht nicht.“
Dominikus Schneider (FWG) erklärte, dass ein solches Verhalten „eine katastrophale Außenwirkung“ habe und dass dies „eine grobe Missachtung des Gremiums“ sei. Jeder im Gremium müsse „pflichtbewusst mit dem Mandat umgehen.“ Hans Obinger (FWG) äußerte sich ähnlich. Er forderte: „Eine Abmahnung sollte schon drin sein.“ Florian Pletzenauer (FWG) befand, dass sich jeder Gemeinderat, falls er verhindert sei, rechtzeitig zu entschuldigen habe. Bürgermeister Hainz appellierte, dass mit dem Gemeinderatsmandat pflichtbewusst umgegangen werden sollte. Wenn man verhindert sei, könne man dies bis 16 Uhr bei der Verwaltung melden oder ihm oder einem Kollegen aus dem Gremium rechtzeitig vor der Sitzung Bescheid geben. Wenn er allerdings erst 20 Minuten vor Beginn der Sitzung eine diesbezügliche SMS bekomme, sei er „mitten in der Vorbereitung der anstehenden Sitzung“ und beachte sein Mobiltelefon nicht. Hainz verwies in dem Zusammenhang darauf, dass er am Tag nach der vergangenen Sitzung das Gremium über die Entschuldigung via SMS informiert habe. Georg Frank (FWG) lehnte ein Ordnungsgeld ab: Das verursache viel Verwaltungsaufwand.
Georg Anderl kontert Kritik
Georg Anderl (Bürgerliste) meldete sich zu Wort. Er habe nicht in böser Absicht gehandelt. Ihm sei in der vorletzten Sitzung, bei der er vorzeitig ging, unwohl gewesen. Da er der Auffassung gewesen war, dass zu dem Zeitpunkt eine kurze Sitzungspause sei, habe er sich damit entschuldigt. Im Übrigen wolle er klarstellen, dass er nur eine halbe Bier im FFW-Haus getrunken habe. Nicht im Schützenstüberl, wie der Vorwurf in der vorangegangenen Sitzung lautete. Außerdem wolle er sich dagegen wehren, dass er sich vor der letzten Sitzung nicht rechtzeitig abgemeldet habe: „Die Firma geht vor.“ Dass der Bürgermeister seine SMS nicht lese, sei nicht sein Problem.
Sepp Gartner (FWG) widersprach Anderl. Dieser habe bei der vorletzten Sitzung gesagt: „Ich bin jetzt dahin“ und habe „terminliche Sachen“ angeführt.
Auch Hartmut Distler (FWG) erinnerte sich an den Wortlaut „terminliche Gründe.“ Der Kollege sei einfach gegangen: „Da war keine Sitzungspause.“
Bürgermeister Hainz beendete die Debatte. Seinem Beschlussvorschlag, es vorerst bei einer Ermahnung zu belassen, schloss sich der gesamte Gemeinderat mit 13:0 an. Im Wiederholungsfalle wird der Gemeinderat über das Verhängen eines Ordnungsgeldes im Einzelfall entscheiden.