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Freiflächen-Photovoltaikanlage

12 Hektar Fläche: Stadtwerke München planen PV-Anlage am Chiemsee – Stimmt der Rat in Gstadt zu?

Umgeben von Wald: Die Fläche für die geplante PV-Anlage befindet sich in der Wasserschutzzone (rechts). Links ein Symbolfoto.
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Umgeben von Wald: Die Fläche für die geplante PV-Anlage befindet sich im Wasserschutzgebiet (rechts). Links ein Symbolfoto.

Auf einem zwölf Hektar großen Flurstück nordwestlich von Gstadt wollen die Münchner Stadtwerke eine Freiflächen-Photovoltaikanlage samt Infrastruktur errichten. Stimmt der Gemeinderat dem Vorhaben zu?

Gstadt – Ja zur Aufstellung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Gstadter Gemeindegebiet. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat von Gstadt in seiner jüngsten Sitzung für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung einer Freiflächen-PV-Anlage aus. Die Anlage soll zwischen Gstadt und Schalchen errichtet werden.

„Da ist außenrum nur Wald und der Brunnen zur Wasserversorgung,“ erklärte Bauamtsleiter Hans-Joachim Kaiser. Er informierte, ein entsprechender Antrag der Stadtwerke München bei der Gemeinde eingegangen sei. Auf einem insgesamt rund 12 Hektar großen Flurstück im nordwestlichen Teil planen die Stadtwerke München eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit der dazugehörigen Infrastruktur.

Die Fläche für die PV-Anlage befindet sich in der Wasserschutzzone zwei und drei. Zu der auf dem gleichen Grundstück befindlichen Alm wird ein Abstand von 30 Metern eingehalten.

Für die Anlage selbst werden rund 5,2 Hektar in Anspruch genommen. Die Fläche befindet sich in der Wasserschutzzone zwei und drei. Kaiser sagte weiter, dass zu der auf dem gleichen Grundstück befindlichen Alm ein Abstand von 30 Metern eingehalten wird.

Die gegenwärtige Nutzung der Fläche ist Weideland, jedoch aufgrund des Wasserschutzgebietes nicht auf ganzer Fläche. Auf der südlichen Teilfläche des Grundstückes ist weiterhin eine Weidenutzung möglich. Darüber hinaus ist die Sichtbarkeit der Photovoltaikanlage aufgrund der Waldumrandung nicht gegeben. Im gültigen Flächennutzungsplan ist die für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes betroffene Fläche als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Demzufolge ist im Parallelverfahren auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dominikus Schneider (FWG) meinte, er sei kein Freund von PV-Anlagen, aber an der angedachten Stelle sei eine solche Anlage gut vorstellbar Auch Michael Gartner (FWG) äußerte sich ähnlich.

Da keine weiteren Fragen kamen, stellte Bürgermeister Bernhard Hainz (FWG) den Beschlussvorschlag vor. So soll ein Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet und ein vorhabenbezogener Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Planungs- und Erschließungskosten vom Vorhabensträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages (Durchführungsvertrag) vollständig übernommen werden.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage einschließlich der dazugehörigen Infrastruktur mit Trafos und Batteriespeichern sowie einer Einzäunung. Dem Gemeinderat sind zu gegebener Zeit die notwendigen Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht vorzulegen.

Fläche liegt im Wasserschutzgebiet

Hervorzuheben ist, dass die Fläche für die Landwirtschaft durch die Auflagen des Wasserschutzgebietes nicht verloren gehen und somit bestens für dieses Vorhaben genutzt werden können.

Ohne Gegenstimme schloss sich der Gemeinderat dem ausführlichen Beschlussvorschlag an.

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