Probleme mit der neuen Grundsteuer
Grundsteuer: Auch in Albaching gibt es „erhebliche Ausreißer“ – So hat der Rat entschieden
Die neue Grundsteuer ist ein Dauerthema in allen Kommunen. Auch in Albaching. So hat dort der Gemeinderat entschieden.
Albaching – Die Gemeinde Albaching musste sich in ihrer jüngsten Gemeinderatssitzung mit der Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B für dieses Jahr beschäftigen.
Nach kurzer Diskussion fielen abschließend drei Beschlüsse mit jeweils einer Gegenstimme: Der Gemeinderat setzte darin fest, wie auch viele der anderen Kommunen, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B unverändert zu belassen, also in diesem Fall bei jeweils 300 von Hundert. Der vorliegende Entwurf einer sogenannten „Hebesatzsatzung“ wurde in einem dritten Beschluss als Satzung beschlossen.
Großteil belässt Hebesätze
Vorab erklärte Bürgermeister Rudolf Schreyer (GWA) die Details zu diesem Tagesordnungspunkt. In dem vom Finanzamt erstellten Grundsteuermessbescheid würden unter anderem die Art des Grundstücks, die Besitzverhältnisse und der Messbetrag festgesetzt.
Auswertung oft mit Fehlern behaftet
Diese Messbescheide würden sowohl an die grundsteuerpflichtigen Bürger als auch an die Gemeinden versandt. Für die Gemeinden seien diese Messbescheide als Grundlagenbescheide anzusehen, auf deren Grundlage die Grundsteuerbescheide erstellt und per Post an die steuerpflichtigen Bürger versandt würden. Diese seien dann sogenannte „Folgebescheide“. Die darin festgesetzte Höhe der Grundsteuer ergebe sich demnach aus dem Messbetrag laut Grundlagenbescheid, multipliziert mit dem gültigen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Er betonte daher, dass Bürger, die Fehler in ihrem Grundsteuerbescheid vermuten, die sich auf die Festsetzungen im Grundlagenbescheid beziehen, sich ausschließlich an das Finanzamt wenden sollten.
Eine Rückfrage bei anderen Gemeinden und Städten habe ergeben, dass der überwiegende Teil die Grundsteuer-Hebesätze ab Beginn dieses Jahres unverändert belasse. Die Verwaltung gehe davon aus, dass ein Teil der Messbetragsbescheide noch in diesem Jahr berichtigt werde. Damit sei die vorliegende Auswertung „mit Fehlern behaftet“. Daher empfehle die Verwaltung, die Hebesätze unverändert zu übernehmen. Gegen Ende des laufenden Jahres sollte dann allerdings nochmals eine Überprüfung dieser Hebesätze erfolgen. Eine inflationsbedingte Anpassung erscheine ohnehin erforderlich.
Gemeinderätin Brigitte Voglsammer (GWA) fragte, ob es „Ausreißer“ bei den Messbescheiden gebe. Dies bejahte der Bürgermeister, „teilweise sogar erhebliche“. Etwa 20 Prozent seien „Ausreißer“; allerdings könne man nicht sagen, woran es liege, „das geht querbeet“, stellte er fest.
Stefan Schwimmer (GWA) fand es „traurig, was unsere Politik da macht.“ Seiner Meinung nach sollte man „definitiv keine Steuererhöhung machen“, damit die Bürger sehen könnten, dass das „nicht von der Gemeinde ausgeht“. Er wollte „eher an der Ausgabenseite drehen.“ Der ursprüngliche Gedanke, machte Bürgermeister Schreyer klar, sei gewesen, die Hebesätze so anzupassen, dass „es für alle passt.“ Jetzt sei allerdings ersichtlich geworden: „Das wird nicht für alle gerecht ausgehen.“ Das sei ihm schon klar, erwiderte Schwimmer darauf, aber „wenn die Kommunen extrem hochgehen mit den Hebesätzen“, dann fände er das „unanständig“.
Kommune liegt im Durchschnitt
Bei der Höhe der Sätze sei Albaching „eh nicht beim Durchschnitt“, stellte Schreyer fest. Manche Gemeinden müssten trotzdem an dieser „Schraube drehen“, meinte Brigitte Voglsammer. Die Unternehmen müssten auch so wirtschaften, „dass sie über die Runden kommen“, entgegnete Stefan Schwimmer der Ratskollegin. Marlene Langmeier (GWA) meinte, an die Öffentlichkeit werde kommuniziert, dass es die Gemeinde „in der Hand hat“.