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Anklage vor Gericht

Chatgespräche werfen Fragen auf: War eine Rohrdorfer Mutter von drei Kids in Drogengeschäfte verwickelt?

Die Sachbearbeiterin des Drogendezernates bei der Kripo Rosenheim ging mit dem Gericht den Chatverkehr der Angeklagten durch.
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Die Sachbearbeiterin des Drogendezernates bei der Kripo Rosenheim ging mit dem Gericht den Chatverkehr der Angeklagten durch.

Weil sie beschuldigt wurde, ihren Freund bei seinen Drogengeschäften unterstützt zu haben, musste sich jetzt eine 41-jährige Hausfrau und Mutter von drei Kindern vor Gericht verantworten. Das Urteil dürfte nicht nur die Angeklagte überrascht haben.

Rohrdorf – Im August 2021 wurde ihr Freund wegen Drogenhandels zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Zwar war es bei einem Versuch geblieben. Er hatte durch seine Freundin mittels eines Gelddienstleisters mehrmals dreistellige Beträge nach Spanien, Holland und Italien an mögliche Großhändler überweisen lassen.

Durch Überwachung aufgeflogen

Das Geschäft scheiterte aber an den wegen der Coronapandemie geschlossenen Grenzen. Die Ware wurde nie geliefert. Aufgeflogen war der Dealer durch die Telefonüberwachung eines weiteren Drogenhändlers.

Dabei wurde man auf die Chatgespräche mit der Angeklagten, einer 41-jährigen Hausfrau und Mutter von drei Kindern, aufmerksam. Die Geldflüsse wurden überprüft und die Frau als Absenderin ausgemacht.

Überweisungen bestätigt

So klagte sie die Staatsanwaltschaft der Beihilfe zum Drogenhandel in nicht geringer Menge an. Bei der Einvernahme durch die Polizei bestätigte sie die bewiesenen Überweisungen, behauptete aber, nicht gewusst zu haben, dass dieses Geld zum Drogenerwerb dienen sollte. Vielmehr sei sie der Meinung gewesen mit diesem Geld – insgesamt 1300 Euro – Verwandte ihres Freundes unterstützt zu haben. Vor Gericht machte sie zum Tatvorwurf keinerlei Aussagen mehr.

Drogenhandel-typische Formulierungen?

Die Sachbearbeiterin des Drogendezernates bei der Kripo Rosenheim ging mit dem Gericht den Chatverkehr der Angeklagten durch und verwies auf „Drogenhandel typische Formulierungen“ bei denen die näheren Umstände des Drogenhandels immer nur verklausuliert umschrieben werden.

Freund behauptet unschuldig zu sein

Der inzwischen inhaftierte Freund, aus der JVA Bernau vorgeführt, konnte sich nicht nur an derlei Handel nicht erinnern. Er behauptete, gar unschuldig zu sein. Zu seinem damaligen Geständnis habe ihn lediglich seine Verteidigerin gedrängt, um ein angeblich milderes Urteil zu erreichen.

9000 Euo statt ‚nur‘ 1300?

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hielt die Angeklagte der Beihilfe zum Handeltreiben für überführt. Die Überweisungen seien ohnehin unbestritten, die Chatverläufe würden deutlich auf eine Beteiligung der Angeklagten hinweisen. Und wie sie als Hartz IV Bezieherin mit drei Kindern in der Lage gewesen sein soll, die erwähnten Beträge selber aufzubringen – in der Lesart des Verurteilten seien es im Laufe eines Jahres gar von ihr geliehene 9000 Euro gewesen – sei mehr als zweifelhaft.

Sie beantragte die Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von 16 Monaten zu verurteilen. Weil sie bislang völlig unbescholten sei und es sich um die erste Strafe handle, könne die Strafe bei einer Geldbuße von 2000 Euro zur Bewährung ausgesetzt werden.

Neun Monate zur Bewährung?

Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Denise Peter, verwies darauf, dass die inkriminierten Chat-Einträge ohne beweisbare Aussage seien und lediglich von der Kripobeamtin interpretiert würden.

Die Aussage ihrer 41-jährigen Mandantin, nichts vom wahren Zweck der Überweisungen gewusst zu haben, sei auch nicht wirklich widerlegt. Falls das Gericht aber zu einer Verurteilung käme, müsse angesichts der bisherigen Unbescholtenheit ihrer Mandantin eine Strafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, hinreichend sein.

Freispruch durch Schöffengericht

Durch das Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch erging ein Freispruch. „Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen“, so Richter Knoblauch und weiter: „Aber es blieben bei uns Restzweifel, ob Sie wirklich von dem Zweck der Überweisungen wussten. Dieses Gericht verurteilt aber nur, wenn es von der Schuld einer Angeklagten zweifelsfrei überzeugt ist.“

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