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Alte Dame aus Kolbermoor betrogen

63-Jährige betrügt alte Dame (84) in Kolbermoor und wird dann selbst zum Opfer: Das ist ihre Strafe

15 Abhebungen, fast 20.000 Euro Schaden: Eine Betrügerin hat das Konto einer alten Dame leer geräumt.
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15 Abhebungen, fast 20.000 Euro Schaden: Eine Betrügerin hat das Konto einer alten Dame leer geräumt.

Sie erschlich sich das Vertrauen einer 84-Jährigen, leerte deren Konto um dann selbst Opfer eines Betrügers zu werden – und alles zu verlieren. Nun ist das Urteil in diesem besonderen Fall ergangen.

Kolbermoor – Eine Betrügerin wird aktiv – weil sie zuvor selbst betrogen wurde. Dieser besonders skurrile Fall begann im April 2022. Zu diesem Zeitpunkt zog die Angeklagte in dasselbe Haus in Kolbermoor ein, in dem auch ihr späteres Tatopfer wohnte. Sie bot einer 84-Jährigen die Freundschaft an. Die 63-jährige Betrügerin, eine gelernte Köchin, regelte Besorgungen, bekochte ihr Opfer sogar – und gewann so nach und nach deren Vertrauen. Die alte Dame berichtete begeistert auch ihrer Tochter von der neuen „Freundin“. Das Vertrauen ging so weit, dass sie der 63-Jährigen sogar ihre Bankkarte – samt Geheimzahl – aushändigte, um Geld von der Bank zu holen.

20.000 Euro vom Konto geräumt

Das hätte sie besser nicht getan. Denn von September 2022 bis Januar 2023 räumte diese mit insgesamt 15 Abhebungen knapp 20.000 Euro vom Konto der alten Dame. Mit allerlei Tricks und Ausreden verhinderte sie, dass diese Einblick in ihren Kontostand bekam. Erst als die Tochter misstrauisch wurde, kam ans Licht, was für eine Laus sich die 84-Jährige in den Pelz gesetzt hatte. Folgerichtig erstattete sie Anzeige und das Verfahren landete vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert.

Hier war die Angeklagte durchaus geständig, wie schon in der Vernehmung durch die Polizei. Erstaunlich war der Anlass für die Betrügereien. Sie, die selber in den zurückliegenden Jahren vier Mal wegen Betrugs verurteilt worden war, war auf einen Internetgauner hereingefallen. Der hatte herausgefunden, dass sie Zugriff auf ein „ergiebiges“ Konto hatte. Dabei hatte er ihr mit der eigentlich inzwischen uralten Masche vorgegaukelt, er habe keinen Zugriff auf sein Schweizer Bankkonto und sie könne ihm mit „ihrem“ Geld dazu verhelfen und eine gemeinsame Zukunft gestalten.

Mit fiktiven Unterlagen und Ausweispapieren erschlich er sich ihre Abhängigkeit, versprach neben Zuneigung auch die umfassende Rückerstattung – ein Vorgang, der in dieser Art vor allen Gerichten immer wieder verhandelt wird.

Opfer warnt ihre „Freundin“

Zwar warnte das Tatopfer ihre „Freundin“ immer wieder vor dieser Beziehung – nicht ahnend, dass diese, in dessen Auftrag, ihr Konto leer räumte. Darüber hinaus agierte sie für eine weitere Internet-Bekanntschaft als „Geldwäsche-Institut“, wobei sie Gelder, die auf ihr Konto kamen, weiterleitete, angeblich in dem Glauben für diesen Bekannten Geschäftsgeld zu transferieren.

Bei Nachforschungen der Polizei stellte sich heraus, dass diese Beträge aus betrügerischen „Spenden“ herrührten. Dabei war ihr nicht nachzuweisen, dass sie – zumal sie dafür weder Honorar forderte, noch bekam – dabei nicht in „gutem Glauben“ gehandelt hatte.

Sie berichtete, dass sie als verprügelte Ehefrau in ein Frauenhaus geflüchtet war und schilderte, wie sie sich aus ihrer Einsamkeit heraus an solche Beziehungen geklammert hatte, geschwächt von Krankheiten und Operationen im Internet nach Kontakten und Zuneigung suchte. Die Staatsanwältin akzeptierte zwar, dass die Angeklagte selber das Opfer eines Internetbetrügers geworden war. Jedoch zeuge das überaus planvolle Vorgehen und das perfide Vorspielen einer Freundschaft von enormer krimineller Energie. Wobei erstaunlich sei, dass die Angeklagte, welche selber etliche Vorstrafen wegen Betruges in ihrer Vita habe, dennoch auf den Betrug hereingefallen sei. Sie beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren.

Gericht begründet Bewährungsstrafe

Angesichts der Tatsache, dass sie keinen Nutzen aus dem Betrug gezogen habe und ihrer beklagenswerten Lebenssituation könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Mit dem Strafantrag der Staatsanwältin war der Verteidiger, Rechtsanwalt Raphael Botor, einverstanden. Mit dem Vorleben seiner Mandantin sei denkbar, dass ihre Hemmschwelle bei solchem Verhalten möglicherweise niedriger ist als anderswo. Er schloss sich dem Antrag an.

Das Schöffengericht stimmte beiden Anträgen zu. Tatsächlich handle es sich hier um einen besonderen Fall. Mit einer Bewährungszeit von fünf Jahren sprach das Gericht die längst mögliche Zeitdauer aus. „Außerdem bekommt das Tatopfer mit monatlichen Raten von 50 Euro wenigstens etwas von ihrem Geld zurück, was im Gefängnis unmöglich wäre“,so die Richterin.au/bo

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