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Unendliche Geschichte

Geplante Deponie in Babensham: Fällt jetzt zeitnah die Entscheidung?

Das Deponiegelände in Odelsham gehört zur Gemeinde Babensham. Sowohl Babensham als auch die Nachbarstadt Wasserburg wehren sich gegen die beantragte Deponie.
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Das Deponiegelände in Odelsham gehört zur Gemeinde Babensham. Sowohl Babensham als auch die Nachbarstadt Wasserburg wehren sich gegen die beantragte Deponie.

Vor einem Jahr beriet der Umweltausschuss des Landtags über die geplanten Deponie in Babensham. Die Gemeinde und die Stadt Wasserburg wehren sich vehement gegen das Projekt. Die Entscheidung der Regierung von Oberbayern steht noch aus. Wann gibt es endlich Klarheit?

Babensham – „Seit Jahren wird uns die Akteneinsicht verwehrt, mit dem Hinweis, dass die Unterlagen noch nicht vollständig seien“, ärgert sich Roger Diller, Vorsitzender der Bürgerinitiative Wasserburger Land. Sie kämpft seit langem gegen die geplante Deponie in Odelsham, in der auch gefährliche Stoffe eingelagert werden könnten. Antragsteller ist die Firma Zosseder. Die Entscheidung fällt die Regierung von Oberbayern. Sie hatte 2018 eine zweitägige Anhörung in der Badriahalle durchgeführt, in der die Bürger mit ihren Bedenken zu Wort kamen. Die Nachbarstadt Wasserburg hat sich ebenso wie Babensham klar positioniert: Die Deponie soll mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden.

Trotzdem befinden sich alle Beteiligten in einem Schwebezustand: die BI, die Jahr um Jahr ihre Kräfte bündelt im Kampf gegen den Antrag, die betroffenen Kommunen, vor allem Babensham und Wasserburg, aber auch der Projektant, die Entsorgungsfirma Zosseder. Zuletzt war es 2023 etwas vorangegangen. Der Umweltausschuss des Landtages hatte sich vor einem Jahr mit dem Vorhaben beschäftigt, als Folge einer Petition der BI. Der Ausschuss betrachtet das Vorhaben aufgrund der Lage des vorgesehenen Standorts kritisch. Im Protokoll der Sitzung wurde laut der Vorsitzenden Rosi Steinberger (Grüne) vermerkt, eine Deponie sei an dieser Stelle „für uns nicht genehmigungsfähig“. Hauptargument: die in den Augen der Kritiker gefährdete Standfestigkeit auf der Verfüllung. Die Tatsache, dass der Umweltausschuss so urteilte, war als Signal Richtung Genehmigungsbehörde bewertet worden.

BI verweist auf Fall in Dänemark

Diller sieht sich durch einen aktuellen Fall in Dänemark in den Befürchtungen bestätigt: In Randers sorgte ein Erdrutsch auf einer Deponie beim Entsorgungsunternehmen Nordic Waste für eine Umweltkatastrophe. „Wir haben sogar ein größeres Risiko“, ist Diller überzeugt angesichts der Tatsache, dass die Geländebedingungen in Odelsham in seinen Augen noch ungünstiger seien.

All diese Punkte hat die Regierung von Oberbayern als Vorhabensträgerin bei ihrer Beurteilung des Antrags abzuwägen. Auf die Entscheidungen warten die BI und die betroffenen Kommunen seit fünf Jahren. „Im Planfeststellungsverfahren zur geplanten Deponie Odelsham erhielt die Firma Zosseder als Vorhabenträgerin im Mai 2022 eine mit den Fachbehörden abgestimmte Liste mit Unterlagen, die zur weiteren Bearbeitung ihres Antrags nachzureichen sind“, so Pressesprecher Wolfgang Rupp. Zosseder habe die überarbeiteten Antragsunterlagen am 4. April eingereicht. Die Unterlagen würden nun von der Regierung von Oberbayern und den beteiligten Fachbehörden auf Vollständigkeit geprüft. „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir sowohl dem Ergebnis dieser Prüfung als auch den weiteren Verfahrensschritten nicht vorgreifen können und daher zur weiteren Dauer des Verfahrens keine Prognose abgeben können“, hießt es auf Anfrage der Wasserburger Zeitung und von wasserburg24.de.

„Wir bleiben am Ball“

Den langen Zeitraum der Entscheidungsfindung interpretiert Diller so: „Die Probleme sind anscheinend doch größer als erwartet.“ Dies habe sich schon bei den Erörterungsterminen gezeigt. „Wir bleiben am Ball. Anscheinend tut sich jetzt was“, betont er angesichts der Tatsache, dass die geforderten Unterlagen jetzt vermutlich vorliegen. Das sei auch der Startschuss für einen erneuten Vorstoß bei der Regierung, die Akten einsehen zu dürfen.

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