Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Die Preise steigen weiter

Gstadt erhöht Kurbeitrag: Was Urlauber jetzt zahlen müssen

Idylle, Romantik, Kunst, historische Kultur bietet die Fraueninsel reichlich – allerdings bislang kein Bargeld für Insulaner und Gäste.
+
Idylle, Romantik, Kunst und historische Kultur bietet der Chiemsee. Jetzt soll der Kurbeitrag erhöht werden.

Nach kurzer Debatte stimmte der Gemeinderat Gstadt mit nur einer Gegenstimme einer neuen Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags zu. Schon mehrfach war das Thema ergebnislos diskutiert worden.

Gstadt – Der Gemeinderat Gstadt stimmte mit nur einer Gegenstimme einer neuen Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags zu. Schon mehrfach war das Thema im vergangenen Jahr ergebnislos diskutiert worden. In der jüngsten Sitzung verglich Sophia Staller, Leiterin der Tourist-Info Gstadt, den Kurbeitrag mit denen der Nachbargemeinden. Gstadt, mit aktuell 1 Euro Kurbeitrag, sei „im unteren Durchschnitt“. Beim pauschalen Kurbeitrag, also dem Satz, den Zweitwohnbesitzer jährlich zahlen, mit 36 Euro ebenso. Der Durchschnitt liege hier bei 42 Euro. Breitbrunn veranschlage 45 Euro, Prien 75 Euro.

Gästekarte mit ÖPNV-Nutzung offen

Ein Einbeziehen des ÖPNV in den Kurbetrag sei nur „schwer kalkulierbar.“ Laut RVO werden fünf Gästekarten als Tagessatz abgerechnet, so Staller.

Ein Vergleich mit anderen Gemeinden ergebe kein eindeutiges Bild. Seit heuer bietet Breitbrunn die Nutzung des ÖPNV mit der Gästekarte an. Der Werkausschuss, der im vergangenen Jahr darüber beraten habe, hat deshalb empfohlen, die Entscheidung über Bus-Pass-Konditionen hinten anzustellen, um die Zahlen aus Breitbrunn abwarten. Außerdem stehe das 49-Euro-Ticket im Raum. Kämmerer Karl-Heinz Heitauer ging dann auf den Kurbeitrag ein.

Eine Erhebung müsse praktikabel sein

Derzeit macht der Kurbeitrag 1 Euro aus. Der derzeitige pauschale Kurbeitrag in Höhe von 36 Euro sei die Summe von 36 Tagen a 1 Euro. Wie also neu kalkulieren?

Er schlage einen neuen Satz von 1,50 Euro vor, das mache bei 30 Tagen 45 Euro. Ausgehend von durchschnittlich 90 000 Aufenthaltstagen (die Corona-Jahre hier auslassend) und einem Kurbeitrag von 1,50 Euro ergebe das eine Deckung von 82,46 %.

Mit 1,82 Euro sei der Kurbeitrag zu 100 %gedeckt, mit 1 Euro nur zu knapp 55 %. Die 90 000 Tage seien ein Durchschnittswert, so Heitauer weiter. In 2022 waren dies weitaus mehr, nach vorläufigen Stand 94 500 Aufenthaltstage. Christian Summerer (Bürgerliste) befand, dass man kostendeckend arbeiten müsse, schon allein angesichts der steigenden Energiekosten. Er schlug 1,75 Euro vor, ein in seinen Augen vernünftiger Ansatz für die kommenden Jahre. Bürgermeister Bernhard Hainz (FW) erklärte, dass der Kurbeitrag alle vier Jahre neu kalkuliert werde. Keine Gemeinde könne kostendeckend arbeiten.

Infrastruktur ist für alle da

Die touristischen Angebote seien schließlich kostenfrei für alle Einheimischen, die Infrastruktur sei für alle da. Florian Pletzenauer (FW) befand einen Kurbeitrag in Höhe von 1,50 Euro akzeptabel. Was den ÖPNV und die Anbindung angeht, so müsse man erst einmal die weitere Entwicklung abwarten. Georg Anderl (Bürgerliste) schloß sich dem Vorschlag von 1,50 Euro an. Er erwarte, dass die Gäste künftig noch länger bleiben. Mit 12:1 votierte der Gemeinderat schließlich für eine Erhöhung des Kurbeitrags. Die neue Satzung wird entsprechend geändert: Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag für jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, 1,50 Euro. Ebenso haben Personen, die eine zweite oder weitere Wohnung in der Gemeinde innehaben sowie deren nicht dauernd von ihnen getrennt lebenden Lebenspartner und die im Haushalt des Inhabers der Zweitwohnung lebenden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, sofern sie nach § 1 kurbeitragspflichtig sind, einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag in Höhe von 45 Euro zu entrichten. Allein Summerer stimmte gegen die Satzung, die zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

+++Weitere Artikel und Nachrichten aus der Region Wasserburg finden Sie hier.+++

Was ist der Kurbeitrag?

In den staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten können die Gemeinden von den Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, sich nicht ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten und die Möglichkeit haben, gemeindliche Einrichtungen zu nutzen. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Unterkunftsvermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag beispielsweise zusammen mit Eintrittsgeldern oder direkt bei der Gemeinde. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.

/JF

Kommentare