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Aus dem Gemeinderat Bernau

Kein A8-Lärmschutz für Hötzing trotz Scheuer-Versprechen – Steil-Vorlage für eine Klage?

Bernaus Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber vor dem aktuellen Plan des A8-Ausbaus. Mit dem Finger zeigt sie auf den fehlenden Lärmschutz bei Hötzing.
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Bernaus Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber ist nicht erfreut: Der Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer hatte der Gemeinde Bernau versprochen, dass sie im Zuge des Autobahn-Ausbaus auf Höhe Hötzing einen Lärmschutz bekomme. In den aktuellen Plänen ist dieser aber nicht enthalten.

Der frühere Verkehrsminister Andreas Scheuer versprach der Gemeinde Bernau, sie bekomme auf Höhe Hötzing einen Lärmschutz, wenn die A8 ausgebaut wird. Die Pläne für den Ausbau wurden genehmigt, der Lärmschutz: Fehlanzeige. Die Gemeinde denkt über eine Klage nach. Hat sie damit eine Chance?

Bernau – „Ich bin mehr als frustriert“, sagte Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber während der Gemeinderatssitzung am Donnerstag (21. März). Damit drückte sie ihren Unmut über ein Versprechen von Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer aus. Dieser hatte der Gemeinde 2020 zugesichert, dass – im Zuge des A8-Ausbaus – Anwohner der Autobahn im Ortsteil Hötzing einen Lärmschutz bekommen.

Die Regierung von Oberbayern hat den sechsstreifigen Ausbau der A8 Rosenheim – Salzburg im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Achenmühle und dem Bernauer Berg durch ein Planfeststellungsbeschluss bereits genehmigt. Das knapp acht Kilometer lange Teilstück beginnt in Höhe der Frasdorfer Ortschaften Unteracherting / Daxa und schließt bei Hötzing / Gröben bei Bernau an den weiteren Planungsabschnitt zwischen Bernauer Berg und der Anschlussstelle Felden an. Die bestehende Trasse am Bernauer Berg verfügt bereits über sechs Fahrstreifen.

Anwalt Beisse ist skeptisch

Das Problem: In den aktuellen Plänen ist das Versprechen von Scheuer aber nicht berücksichtigt, in Hötzing ist kein Lärmschutz eingetragen. Wie es in dem Planfeststellungsbeschluss heißt, komme man der Forderung nach, indem ein lärmmindernder Fahrbahnbelag angebracht wird.

Das veranlasste den Bernauer Gemeinderat bei seiner Sitzung zu diskutieren, ob nicht eine Klage eingereicht werden soll. Dazu wurde Michael Beisse, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, eingeladen, der die Gemeinde – sollte es zu einer Klage kommen – vertreten soll.

In seinem Vortrag betonte er, dass eine Klage nur zulässig sei, wenn eine mögliche Verletzung in eigenen Rechten vorliegt. Allerdings habe eine Gemeinde in der Regel keinen Anspruch auf Lärmschutz, denn „verletzt in seinen Rechten“ werden bei diesem Anliegen Anwohner und möglicherweise auch Menschen, die dort arbeiten.

Ein Problem sei auch, dass sich der Ortsteil Hötzing im Übergangsbereich zum nächstfolgenden Ausbauabschnitt befindet, wo die Autobahn dann auch kurz sechs Spuren umfasst. Für den Bereich Hötzing werde daher erst im Planfeststellungsverfahren für den nächsten Abschnitt über eine Lärmschutzwand diskutiert. Beisse zeigte sich aber skeptisch, denn dann bestehe eigentlich kein Lärmschutzanspruch mehr, weil kein weiterer Fahrstreifen dazu gebaut wird. Somit folge auch keine wesentliche Veränderung der Verkehrslage.

Aufgrund der aufgezeigten Aspekte erklärte Beisse, dass er befürchte, eine Klage der Gemeinde sei unzulässig und unbegründet. In der anschließenden Diskussion sollte der Gemeinderat entscheiden, ob er es dennoch versucht. Die Kosten für eine Klage schätzt Beisse auf eine Summe zwischen 10.000 und 20.000 Euro.

Gemeinde kann Anwohner nicht finanziell unterstützen

Josef Genghammer (Grüne) schlug vor, die Gemeinde soll die Anwohner bei einer Klage finanziell unterstützen. Das sei aber aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich, erklärte Anwalt Beisse. Matthias Vieweger (CSU) betonte, dass in dem betroffenen Bereich ein Gemeindegrundstück liege. Doch Beisse verwies darauf, dass dieses nicht bebaut ist. Eine Klagebefugnis sei nur gegeben, wenn durch die Baumaßnahme Enteignungen des Grundstücks drohen.

Peter Pertl (CSU) zeigte sich als Anwohner in Hötzing besonders verärgert, dass auch in Zukunft nicht garantiert werden könne, dass eine Lärmschutzwand komme. Er fühle sich nicht ernst genommen. Außerdem erkundigte sich Pertl, ob er überhaupt als „Betroffener“ an der Abstimmung teilnehmen dürfe. Anwalt Beisse antwortete: „Ich würde Sie nicht ausschließen.“ Während der späteren Abstimmung verlies Pertl dennoch den Raum.

Wenn der Belag nicht mehr seinen Zweck erfüllt...?

Christian Praßberger (ÜWG) befürchtete, dass es ohne Lärmschutzwand zu einer Senkung der Grundstückswerte kommen könne. Jakob Müller (CSU) bemängelte, dass der lärmmindernde Fahrbahnbelag nach wenigen Jahren seine Wirkung verliere. Er bezweifelte auch, dass dieser dann rechtzeitig ausgetauscht werde. Es solle ein Gutachten angefordert werden, wie lange der Belag seinen Zweck erfülle.

Beisse entgegnete aber, dass das bereits im Planfeststellungsbeschluss aufgeführt ist. Sollte die Pegelminderung nicht mehr gewährleistet sein, dann ist ein neuer Belag einzubauen. Letztlich sprachen sich elf der insgesamt 18 Anwesenden mehrheitlich dafür aus, dass eine Klage gegen den fehlenden Lärmschutz eingereicht werden soll.

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