Unübersichtliche Stelle
„Gefährliche Verkehrs-Situation“ in Albaching: Wird nach dem Antrag eines Bürgers gehandelt?
Mit einem Bürgerantrag zur Verkehrssituation der Straßen Am Hang, Tiefgasse sowie Mühlenweg beschäftigte sich der Albachinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Albaching – In der Juli-Sitzung hatte Franz Konrad bei den Bürgerfragen den Bürgerantrag mit 22 Unterschriften abgegeben.
Verwaltungsleiter Christian Thomas verlas vorab den Antrag, laut dem an der besagten Stelle zu schnell gefahren sowie oft die Rechts-vor-links-Regelung missachtet werde. Weiter war von einer „unübersichtlichen Situation“ die Rede. Die Gefahrenlage dort bestehe bereits länger. Keine der drei Straßen verfüge über einen Geh- oder Radweg oder Markierungen. Vor allem für ältere Personen mit Rollatoren und für Kinder sei dies gefährlich.
Die im Antrag geforderten Maßnahmen waren Schilder für eine Geschwindigkeit bis maximal 30 Stundenkilometer, ein Verbot für Fahrräder und Kraftfahrzeuge aus der Tiefgasse und die Vorfahrtsregelung rechts vor links.
Polizei sieht keinen Handlungsbedarf
Bürgermeister Rudolf Schreyer (GWA) gab die Ergebnisse der Ortsbegehung mit der Polizei wieder (wir berichteten): Innerhalb des Ortes wurde die Einführung einer „Zone-30“ abgelehnt, man habe außerdem keinen Handlungsbedarf hierfür gesehen. Weder das Landratsamt noch die Polizei sähen eine Möglichkeit, dies zu realisieren.
Andreas Heinz (GWA) kritisierte: „Wir wissen nicht, wie viele wie schnell fahren, weil wir es in fünf Monaten nicht geschafft haben, ein Radargerät aufzustellen.“
„Total schade“ fand es Rita Neumann (GWA), dass eine Zählung nicht zustande gekommen sei. Sie wollte dieses Thema noch weiter diskutieren und „nicht nur sagen, das ist jetzt einfach so“.
Bürger sollen langsamer fahren
„Eine Verkehrszählung bringt gar nichts“, stellte Bernhard Mayer (GWA) fest, denn wenn auch nur zwei zu schnell fahren würden, könne etwas passieren. Er war auch kein Freund von Freiwilligkeit. Zweiter Bürgermeister Sebastian Friesinger (GWA) schlug vor, ein Vorfahrtsschild aufzustellen. Er wies, wie auch schon in vergangenen Sitzungen, darauf hin, dass es das Ziel sein sollte, die Bürger „so weit zu bringen, dass sie langsamer fahren“. Manche stellen ihm nach draußen Kinderspielzeug hin, „da gibt es einem schon einen Ruck“, war er überzeugt.
Verwaltungsleiter Thomas wies darauf hin, dass laut Straßenverkehrsordnung jeder zu jedem Zeitpunkt anhalten könne und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen müsse. „Wenn man es so umsetzen würde, bräuchten wir ja gar keine Taferl“, fasste es der Rathaus-Chef zusammen.
Schild zur Vorfahrtsregelung beschlossen
Im Anschluss kam der Antragsteller selbst zu Wort: Er meinte, die rechtliche Bindung oder Wirkung werde überbewertet. Ein Signal sowie eine klare Positionierung seien ihm viel wichtiger. Er appellierte „an eure Schneid“. In anderen Gemeinden stünden auch entsprechende Schilder. Dafür bekam er Applaus.
„Die Rechtslage muss beachtet werden“, mahnte der Bürgermeister an, immerhin sei seine Person haftungsmäßig involviert.
Nach der Diskussion beschloss der Gemeinderat Albaching einstimmig, trotz der ablehnenden Stellungnahme der betreffenden Fachbehörden, die Aufstellung eines Verkehrszeichens „Zone 30 – rechts vor links“ im Zufahrtsbereich der Tiefgasse und Am Hang von Norden her.