Ablehnung an allen Fronten
Funkmast verhindert: Bauwerber zieht Antrag für Oberaudorf zurück
45 Meter hoher Funkmast am Oberen Loh verhindert: Die Bürger und die Gemeinde Oberaudorf und das Landratsamt machten gemeinsam Front gegen den Antrag eines Düsseldorfer Unternehmens. Weil es keinen Bedarf gibt. So setzten sie sich durch.
Oberaudorf - Eine Düsseldorfer Firma wollte auf der Gemarkung Oberaudorf am Oberen Loh einen frei stehenden 45 Meter hohen Mobilfunkmasten errichten - auf freier Wiese bei bisher ungetrübtem herrlichem Blick auf das Kaisergebirge und all das ohne erkennbare zwingende Notwendigkeit. Nun hat der Bauwerber seinen Antrag zurückgezogen. Die Gegenfront von Gemeinde und Landratsamt zeigte Erfolg.
„Nicht ernst gemeint“
„Der Bauantrag kann nicht erst gemeint sein.“ Das waren unisono die Reaktionen der Mitglieder des Oberaudorfer Bauausschusses, als ihnen vor zwei Monaten der Antrag zur Errichtung eines weiteren Mobilfunkmastens zur Abstimmung vorgelegt wurde. Sie lehnten das Bauvorhaben einstimmig ab.
300 Meter weiter steht schon ein Mast
In Internetforen wurde die Gemeinde wegen ihrer ablehnenden Haltung kritisiert: „Jeder will einen optimalen Funkempfang, aber auf keinen Fall den Funkmasten vor seiner Haustüre.“ Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt lässt ein solches Argument speziell in diesem Fall nicht gelten: „In diesem Bereich gibt es keine Funklöcher. Es ist alles da, was zur Funkabdeckung nötig ist.“ Zumal 300 Meter weiter bereits ein Funkmast am Schweinsberg steht.
Bernhardt sieht die Gemeinde hier als Opfer der großen Konkurrenz unter den Funknetzbetreibern. Aber: „Wir als Gemeindeführung sind unseren Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, nicht dem Wettbewerbsstreben der Firmen.“
Funkmast im Naturschutzgebiet
Bereits vor einem Jahr musste die Gemeinde den Bau eines ähnlich großen Mobilfunkmasten am Kirnstein mitten im Naturschutzgebiet gegen ihren Willen hinnehmen. „Das werden wir in diesem Fall und mit diesen katastrophalen Auswirkungen nicht hinnehmen,“ war sich das gesamte Gremium einig.
Landratsamt verweigert naturschutzrechtliche Erlaubnis
Dem schloss sich auch das Landratsamt Rosenheim an und teilte dem Bauwerber mit: „Nach eingehender und sorgfältiger Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde kann die für eine Baugenehmigung erforderliche naturschutzrechtliche Erlaubnis nicht erteilt werden, da ein über 40 Meter hoher Antennenmast einen massiven Eingriff in das Landschaftsbild darstellt. Das Vorhaben widerspricht dem Schutzzweck des Landschaftschutzgebietes .“ Dieser besteht im Bereich „Inntal-Süd“ in der Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere dem Erhalt des Charakters einer Flusslandschaft und der bäuerlichen Kulturlandschaft.
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt: „Die Zurücknahme des Bauantrages ist ein wahrlich schönes Ostergeschenk.“