Kürzere Öffnungszeiten, höhere Gebühren
Sterben wird deutlich teurer in Halfing - was eine Grabstelle künftig kostet
Der Gemeinderat von Halfing hat eine Neufassung der Friedhofssatzung und eine Anpassung der Friedhofsgebühren beschlossen. Die neuen Regelungen sehen unter anderem veränderte Öffnungszeiten und höhere Kosten für Grabstellen und die Nutzung des Leichenhauses vor.
Halfing – Einstimmig genehmigte der Gemeinderat von Halfing in seiner jüngsten Sitzung eine Neufassung der Friedhofssatzung samt angepassten Gebühren. Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) hatte im Vorfeld an die Vorgabe der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle im Zuge der überörtlichen Prüfung im vergangenen Jahr erinnert. Darin wurde das Thema „Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof“ angemahnt. Als Friedhofsträger sei die Gemeinde verpflichtet, „die Friedhöfe in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.“ Dazu zählten etwa die Sicherung vor Gefahren auf den Wegen und vor solchen, die von Gebäuden und Grabdenkmälern ausgehen.
Hinweisschilder sind Pflicht
„Seitens der Gemeinde ist daher eine Festsetzung von Öffnungszeiten für den Friedhof erforderlich. Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Aufenthalt widerrechtlich und in Folge die Gemeinde nicht haftbar, wenn ein Besucher aufgrund der Beschaffenheit der Wege zu Schaden kommt.“ Dafür brauche es laut Prüfern Hinweisschilder mit konkreten Öffnungszeiten. Schon 2017 hatte der Gemeinderat sich auf Öffnungszeiten von 6.30 bis 22 Uhr verständigt, diese Zeitspanne allerdings sei den Prüfern „zu umfangreich.“ Entweder könne man nun also Winter- und Sommer-Öffnungszeiten oder „eine für das ganze Jahr gleiche, aber vom Umfang her verminderte Öffnungszeit“ einrichten, so Braun weiter. Sie selbst favorisiere eine ganzjährige Öffnungszeit von acht bis 20 Uhr. Sepp Stettner (FWH) hingegen fand den Jahreszeiten angepasste Öffnungszeiten besser. Stefan Schlaipfner (CSU) wollte wissen, wie es mit der Beleuchtung bestellt sei. Das sei geregelt, meinte Bürgermeisterin Braun. Johann Landinger (FWH) meinte, dass Friedhofsgänger ihre Gräber gießen würden, wann immer es passe. Christoph Friedrich (CSU) befürwortete den Hinweis: „Außerhalb der Öffnungszeiten Betreten auf eigene Gefahr.“
Bürgermeisterin Braun beendete die Debatte. Sie schlage ganzjährige Öffnungszeiten von acht bis 20 Uhr vor. Dementsprechend soll Paragraf 6, Absatz 1 angepasst werden. „Der Friedhof ist tagsüber geöffnet, und zwar zwischen acht und 20 Uhr und bei kirchlichen Veranstaltungen. Der Friedhof darf nur während der Öffnungszeiten betreten werden.“ Die Friedhofssatzung soll entsprechend geändert und die Friedhofseingänge entsprechend beschildert werden. Mit 9:1 wurde der Beschluss angenommen, allein Stettner stimmte dagegen.
In der Sitzung ging es auch um die Anpassung der Friedhofsgebühren. Diese wurden letztmalig 2017 angepasst, davor 20 Jahre zuvor. Ein weiterer Punkt, der den Prüfern der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle angemahnt wurde. Geschäftsleiter Marco Binder erklärte, dass eine Kalkulation spätestens alle vier Jahre, ähnlich wie beim Abwasser, vorzunehmen sei. Ein Friedhof sei eine kostendeckende Einrichtung, das heißt 1:1 seien Kosten über Gebühren umzulegen. Dass dies einhergehe mit höheren Kosten, sei den umfangreichen Unterhalts-, Erneuerungs- und Gestaltungsmaßnahmen der vergangenen Jahre geschuldet. Was die Gebühren betrifft, so wird künftig ein Einzelgrab bei der erstmaligen Zuteilung statt 450 Euro gut 250 Euro mehr ausmachen. Eine Familiengrabstätte schlägt mit knapp 1200 Euro zu Buche (vormals 750 Euro). Auch die Verlängerung der Grabstelle wird teurer: 50 Euro fürs Einzelgrab (vormals 30 Euro) und knapp 80 Euro (vormals 50 Euro) fürs Familiengrab. Auch bei der Benutzung des Leichenhauses sollen 192,22 Euro je angegangen Benutzungstag fällig werden.
Rat stimmt Erhöhung zu
Stettner wandte an der Stelle ein, dass viele Gräber aufgelassen worden seien und dass niemand mehr lange im Leichenhaus liege. Laut Binder habe es vormals eine Pauschalgebühr gegeben. Auf Nachfrage erklärte er weiter, dass die Preise früher gerundet wurden. Bürgermeisterin Braun stellte für die neuen Gebühren die entsprechenden Beschlussvorlagen vor. Die neuen Grab- und Leichenhausnutzungsgebühren Leichenhauses wurden ebenso wie die neue Friedhofsgebührensatzung einstimmig angenommen.