Oberstes Landesgericht München
Fraueninsel: Nächste Runde im Streit um das Grab von Nazi-Kriegsverbrecher Jodl
Die juristische Auseinandersetzung um das Jodl-Grab auf der Fraueninsel ist um eine Episode reicher. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat über die Revision des Münchener Aktionskünstlers Wolfram Kastner entschieden.
München/Fraueninsel – Kastner wollte gegen eine Verurteilung durch das Landgericht Traunstein vom August 2021 vorgehen. Die Vierte Strafkammer hatte damals wiederum die Berufung Kastners gegen ein Ersturteil des Amtsgerichts Rosenheim aus dem Jahr 2017 verworfen.
Grab mit roter Farbe beschmiert
Im Oktober 2015 hatte der Aktionskünstler den Buchstaben „J“ von dem Gedenkstein des Jodl-Grabs auf dem Klosterfriedhof entwendet und an ein Berliner Museum geschickt. Als nichts geschah, reiste er 2016 mit Begleitern an. Die Gedenkstätte wurde großflächig mit roter Farbe beschmiert. Im Herbst des gleichen Jahres machte sich Kastner nochmals mit roter Farbe an dem Gedenkstein zu schaffen. In einem Zivilprozess war damals ein materieller Gesamtschaden von 4000 Euro festgestellt worden.
Zu Geldstrafe verurteilt
Kastner, der seit vielen Jahren immer wieder dagegen vorgeht, dass auf dem Gedenkstein der Name des verurteilten NS-Kriegsverbrechers Alfred Jodl steht, war wegen Sachbeschädigung, Diebstahl und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Jodl selbst, dessen Name auf dem Stein inzwischen verdeckt wurde, liegt gar nicht auf der Fraueninsel begraben, sondern nur sein Bruder, dessen Frau und die beiden Ehefrauen des einstigen Generalobersts der Wehrmacht.
Der Großneffe von Jodls zweiter Ehefrau hatte als Grabnutzungsberechtigter 2018 erfolgreich gegen die Auflösung des Grabs geklagt, die von der Gemeinde Chiemsee geplant war.